4.255 Anwälte für Revision | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Posiege
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Posiege
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Wer um sein Recht kämpft, kann gewinnen ! Wer nicht um sein Recht kämpft, hat bereits verloren.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heiko Posiege ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 190 Bewertungen Sehr effektiv, kompetent und Verständnis für die Probleme. Hohes Maß an Menschlichkeit. Sehr zu empfehlen. (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten E. Jakob
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten E. Jakob
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten E. Jakob ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 46 Bewertungen Carsten E. Jakob hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Leber
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Leber
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Leber – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 49 Bewertungen Herr Gregor Leber war immer für mich da wenn ich fragen hatte hat mich super gut beraten einwandfrei vertreten und ich … (28.08.2023)
Profil-Bild Kirsten vom Scheidt
Kanzlei Kirsten vom Scheidt, An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen 6620.7150303582 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsanwältin Frau Kirsten vom Scheidt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
KTS Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(01.12.2023) Wir haben Rechtsanwalt Kutschelis als Verteidiger in einem Verfahren wegen Subventionsbetrugs beauftragt und er hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoste Schaller
sehr gut
Schaller & Masuch, Zum See 2, 24223 Schwentinental 6695.5281985865 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thoste Schaller
aus 75 Bewertungen Herr Schaller hat mich sehr gut und kompetent zu einem Verkehrsunfall beraten und mich bei der Auseinandersetzung mit … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwaltskanzlei Frank Dobratz, Gutenbergstraße 1, 49377 Vechta 6661.4816506306 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Recht rund ums Tier
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Frank Dobratz
(08.12.2022) Sehr hilfsbereit und hat mir bei meinem Fall sehr geholfen!!! Würde ich jeden weiterempfehlen!!! Gute Arbeit und gutes …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Jürgen D. Schwarzer, Kästrich 9, 55232 Alzey 6810.650801085 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
aus 28 Bewertungen Ich war in 2 verschiedenen Angelegenheiten bei Herrn RA Schwarzer.Einen besseren Anwalt gibt es für mich nicht.Er ist … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wehrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wehrmann
WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Ich berate zu aktuellen Themen der digitalen Welt und Vermögensgütern. Dabei ist mir eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit meiner Mandantschaft wichtig.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wehrmann gerne zur Verfügung
aus 221 Bewertungen Die Aussagen zu diesen Betrugsfällen decken sich mit meinen Erkenntnissen in diesem Fall. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Illing bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Frau Illing und ihr Team hat mir kompetent und schnell bei einem Parkschaden geholfen. Die Kommunikation war stets … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
Rechtsanwälte Niekrens, Meisenweg 4, 59846 Sundern (Sauerland) 6714.5392287403 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 11 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Niekrens hat mich sowohl gegenüber der Rentenversicherung als auch gegen das Jobcenter zu meiner … (24.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M.
Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M.
Kanzlei Devletli, Königstr. 45, 32547 Bad Oeynhausen 6721.4063503295 km
Schnell, gründlich und zielorientiert! Wer stundenlang redet oder ellenlange Texte schreibt, hat keine Zeit für die Mandantschaft und die Ermittlungsakte!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt I. Baris Devletli LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • StrafrechtZivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestr. 2, 32756 Detmold 6739.4101555846 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
(10.08.2020) guter anwalt ruhig selbsterklärend
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vogt
Rechtsanwalt Alexander Vogt
Anwaltskanzlei Vogt, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1643245688 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Vogt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(21.01.2023) Herr Vogt hat uns bei Problemen mit einem Internethändler sehr schnell und effektiv geholfen. Wir können ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Kroemer
Rechtsanwalt Roland Kroemer
Kanzlei Roland Kroemer, Mont-Cenis-Str. 305, 44627 Herne 6662.440117454 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Kroemer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(11.06.2021) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Kanzlei Dr. Georg Haunschmidt, Stadiongasse 6-8, 1010 Wien, Österreich 7411.3569044077 km
Wir lieben Immobilien!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Hat mir großartig geholfen eine Beschwerde versachlicht und professionell zu beantworten. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Treptau
sehr gut
Kanzlei Uwe Treptau, Tränkeweg 16, 15517 Fürstenwalde/Spree 7024.5164246969 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Treptau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 34 Bewertungen Top kann man nichts zu sagen (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Kernbach
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Kernbach
PBLK Rechtsanwälte, Adolfstraße 4, 65185 Wiesbaden 6800.4822940488 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Moritz Kernbach
aus 21 Bewertungen Herr Kernbach ist im Regelfall immer erreichbar und seine Tipps sind zielführend. Er reagiert sehr schnell! Alles in … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sören Gemmerich
sehr gut
Kanzlei Dr. Gemmerich, Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden 6800.1644525884 km
Qualität vor Quantität. Offenes Wort und eine angestimmte Verteidigungsstrategie
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sören Gemmerich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Gemmerich ist m.M.n. einer der besten Strafverteidiger deutschlandweit. Er ist äußerst gut organisiert, … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Arslan
Rechtsanwalt Murat Arslan
Anwaltskanzlei Arslan, Kolbeplatz 4, 33330 Gütersloh 6711.3516756161 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Murat Arslan
(10.11.2015) Sehr kompetent und 1 A Service . Habe mich vom ersten Tag sicher gefühlt.Immer wieder gern. Macht weiter so....
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Die Idealisten haben recht, aber die Realisten bekommen es.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Wurde sehr freundlich begrüsst von den Mitarbeiterinen und haben den Schaden aufgenommen. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Boving
Rechtsanwalt Jan Boving
Boving Hesse & Partner, Haferstraße 41, 49324 Melle 6693.5749436428 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Boving - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(17.05.2021) Ich hatte mich parallel schriftlich mit meinem Anliegen an Herrn ReA Boving gewandt und bekam innerhalb ein paar Tagen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Anwaltsbüro Bonn, Hausdorffstr. 9, 53129 Bonn 6695.7449865111 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
(05.09.2020) Nachvollziehbare Einschätzung, sehr prompte Antwort.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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