4.189 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, Kalthofer Str. 27, 58640 Iserlohn 6693.8333016156 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Felizitas Katerla
Rechtsanwältin Felizitas Katerla
Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer|Steuerberater|Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach 6987.1271734649 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Felizitas Katerla
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Straube
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Straube
Kanzlei Straube, Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale) 6947.4076364744 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Straube unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Freundlicher Empfang und gute fachliche Beratung hatten einen beruigenden Einfluss auf mich. Ich war beeindruckt wie … (18.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denice Kleinhofer
sehr gut
Rechtsanwältin Denice Kleinhofer
lohmeier.partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Ring 20, 49074 Osnabrück 6672.84314196 km
Meine Pflicht ist es, meine Mandantinnen und Mandanten vor ungerechtfertigten Strafen zu schützen. Dafür setze ich mich unnachgiebig ein.
Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Denice Kleinhofer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 12 Bewertungen Nach einer enttäuschenden Erfahrung mit einem anderen Anwalt bin ich auf Empfehlung zu Frau Kleinhofer gewechselt - … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Mirus
Rechtsanwalt Jonathan Mirus
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jonathan Mirus
aus 6 Bewertungen Herr Jonathan Mirus hat uns sehr gut beraten, stand immer für uns zur Verfügung und hat uns hervorragend im Rahmen … (07.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Wiese
Rechtsanwälte Wiese & Kollegen, Fischmarkt 6, 99084 Erfurt 6922.0487953902 km
Mein Anwalt. Mein Recht.
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Wiese
aus 88 Bewertungen Herr Wiese hat mich von Anfang an sehr gut beraten und ich hatte viel Vertrauen in seine Arbeit. In der Kanzlei … (26.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Mohr
Kanzlei Mohr, Residenzstr. 65 a, 86633 Neuburg an der Donau 7059.3713348694 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Mohr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel, Dieckstraße 79, 48145 Münster 6664.0093982026 km
Ihr Recht ist uns Auftrag!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Waldapfel für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Als Unternehmer im Transportgewerbe mit integrierter KFZ Werkstatt, ergeben sich regelmäßig Konflikte wo juristischer … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstr 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 92 Bewertungen Ich habe Herrn Allhoffs Dienst zum zweiten mal in Anspruch genommen und bin wieder nicht enttäuscht worden. Absolut … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
von Rymon Lipinski & Partner mbB Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz 6745.246967363 km
„Mut ist die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts!" (Robert F. Kennedy)
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Gothe
Rechtsanwalt Ulf Gothe
Die Müggelsee-Anwälte Rechtsanwälte Kleinmann und Gothe, Bölschestr. 63, 12587 Berlin 6991.4623164104 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Gothe
(03.08.2023) Seit über 6 Jahren Kämpfe ich und mein Anwalt gegen die Deutsche Rentenversicherung um Erwerbsminderungsrente. 5 Jahre …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
ZENITH PARTNER, Friedrichstr. 73, 40217 Düsseldorf 6649.534000069 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
aus 28 Bewertungen Herr Rößler arbeitet äußerst professionell und ist sehr kompetent. Er hat mir bei einem riesengroßen Problem geholfen … (09.07.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Als Strafverteidiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Alles andere, ist zweitrangig.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 17 Bewertungen Herr Brunkhorst ist ein sehr Erfahrener Anwalt welcher weiß was er tut. Ich bin positiv erfreut über das Ergebnis … (02.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
aus 17 Bewertungen Herr M. Hölder hat mich sehr gut vertreten.Ich würde mich bei Bedarf jederzeit wieder an ihn wenden. (16.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Miegel
Rechtsanwalt Sascha Miegel
Kanzlei Sascha Miegel, Fleischerstr. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.284369879 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Miegel gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Herr Miegel hat sich unverzüglich mit mir telefonisch in Verbindung gesetzt. Sehr kompetent und professionell hat er … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
KMZP Rechtsanwälte Kühne, Dr. Mehlhorn, Zimmermann GbR, Moltkestr. 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Ihr Fachanwalt für Strafrecht: spezialisiert - persönlich & verständlich !
Fachanwalt Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Erstklassige Beratung und Betreuung. Vielen Dank! (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philippe Hoch
Rechtsanwalt Philippe Hoch
Rechtsanwälte Scherer - Fessler - Hofmann, Basler Straße 15, 79189 Bad Krozingen 6884.3637987245 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philippe Hoch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(25.03.2021) Sehr Gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Riedel
Rechtsanwalt Christoph Riedel
Anwaltskanzlei Riedel, Gewerbepark-Cité 22, 76532 Baden-Baden 6868.0292266803 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Riedel
aus 9 Bewertungen Ich wurde in einem Fall wegen Schadensersatz durch Herrn Adam vertreten. 5 Sterne an Kanzlei ! Immer erreichbar und … (27.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Anwaltskanzlei Wortmann, Mittelstr. 74, 58285 Gevelsberg 6678.5069774946 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwälte Stegmann und Taupp, Erthalstr. 4, 63739 Aschaffenburg 6862.1412354861 km
Loyalität und konsequente Rechtsdurchsetzung
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Stegmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 8 Bewertungen Absolut professionell. Hervorragende Rechtsberatung mit klarer und für Laien verständlicher Einschätzung der … (12.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
(10.02.2024) Rechtsanwalt Hohmann hat mich umfassend in einer Wirtschaftsstrafsache beraten und betreut. Herr Hohmann war ebenso …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Strafrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
(13.05.2024) Frau Schönbach-Krieger hat sich sehr viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt. Verfahren wurde nach der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Nordhausen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Nordhausen
Nordhausen & Blattmann, Spremberger Strasse 4, 03046 Cottbus 7073.2758811342 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen
aus 127 Bewertungen In einem Fall der sehr aussichtslos schien hat er mich rausgeboxt. Eine sehr sehr gute Wahl. Bin sehr dankbar für … (22.07.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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