4.216 Anwälte für Revision | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Schwarz
Rechtsanwälte Reimund • Gittel • Schwarz, Wallstr. 16, 71364 Winnenden 6939.5473699263 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Timo Schwarz
aus 23 Bewertungen Herr Schwarz hat mich in meiner Kündigungsschutzklage betreut. Seine Kenntnisse im Arbeitsrecht und seine Fähigkeit … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tristan Weiß
sehr gut
Rechtsanwalt Tristan Weiß
Rechtsanwaltskanzlei Tristan Weiß, Frankfurter Straße 15, 35390 Gießen 6799.8330516897 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tristan Weiß
aus 14 Bewertungen Ein wirklich sehr fähiger Rechtsanwalt und hat mich nicht enttäuscht. Zudem hat er mich vom Erstgespräch bis zur … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Rasehorn
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Rasehorn
Fachanwaltszentrum Rasehorn & Riedel GbR - Anwaltkw.de, Schlossplatz 1, 15711 Königs Wusterhausen 7000.3907680071 km
Ihr Ziel, unsere Aufgabe. Packen wir es gemeinsam an!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sven Rasehorn
aus 45 Bewertungen Rechtsanwalt Rasehorn hat mein Anliegen zügig und mit Erfolg bearbeitet. Auch sein Rückruf erfolgte immer zeitnah, so … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eichinger
Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger
Profil-Bild Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwaltskanzlei Kalaitzi, Rathausstr. 6, 65203 Wiesbaden 6802.4681126988 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Just
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Rechtsanwältin Caroline Just
Just & Partner Rechtsanwälte, Kriegsstraße 212, 76135 Karlsruhe 6868.0495123745 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Just bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Frau Just hat mich sehr gut beraten: Sie stellte einige Fragen zum Hintergrund der Situation und hat mir danach … (13.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Hoffmann & Jung Rechtsanwälte • Steuerberater, Zwickauer Straße 190, 09116 Chemnitz 7042.6813473399 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Laura Hoffmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(26.04.2024) Eine höchst sachliche, kompetente und professionelle Unterstützung bei meiner Kündigungsschutzklage mit einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Elvis Jochmann
sehr gut
Rechtsanwalt Elvis Jochmann
Kanzlei Jochmann, Uhlandstr. 28, 10719 Berlin 6971.3698111908 km
Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Elvis Jochmann ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 63 Bewertungen Kompetente Beratung und Unterstützung (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Timm
Rechtsanwalt Fabian Timm
Rechtsanwalt Fabian Timm, Bebelallee 149, 22297 Hamburg 6717.803469638 km
Seit über 10 Jahren erfolgreich im Verkehrsstrafrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Timm gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
sehr gut
Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
Kanzlei Law Firm Vera Zambrano (née Vera Mueller) & Associates, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Law Firm Vera Zambrano & Associates - Your law firm with a passion and focus for international matters. Unique, dynamic and tailored strategies for your case. Offices available 24/7 international.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 145 Bewertungen very thankful to be a customer of the firm´s business program. Started around 8 months with Atty. Zambrano and she … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Tietje
sehr gut
Kanzlei Uwe Tietje, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.7010112736 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Tietje
aus 11 Bewertungen Sehr hohe Fachkompetenz und Fachwissen zum empfehlen Dankeschön (01.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rustem Karimullin LL.M., MCIArb
Karimullin Law Firm, ulica Usacheva 29-9-524, Moskau, 119048, Russland 7985.6121815687 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Rustem Karimullin LL.M., MCIArb
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Lamers für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(22.02.2024) Hat sich in einen komplexen Prozess sehr zügig und kompetent eingearbeitet, verständlich beraten und das für uns so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg
ELFERING – Dr. HELKENBERG, Rechtsanwälte und Fachanwälte, Espachstr. 5a, 99094 Erfurt 6921.6491602601 km
Sie schildern Ihr Problem, ich sorge für die Lösung
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Helkenberg bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Herr Helkenberg ist sehr kompetent und professionel. Er ist ein sehr kluger und erfahrener Anwalt. Ich kann ihn sehr … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kuntz
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kuntz
K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern 6805.3721563824 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Kuntz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 252 Bewertungen Er ist das Geld wert ist ein Anwalt mit Herz ich würde ihn vergolden so gut ist er hast mehr Sterne verdient … (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schwerd
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Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schwerd, Hausweg 9a, 04600 Altenburg 7006.7318019207 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Schwerd
aus 162 Bewertungen Ich bedanke mich sehr bei Herrn Schwerd und seinem Team für die ausführliche Beratung und die Top Unterstützung vor … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Trimpl
Kanzlei Georg Trimpl, Landshuter Str. 41, 94315 Straubing 7138.1495652579 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg Trimpl
(09.12.2022) Trotz weiter Entfernung(300km/Österreich)immer voll i formiert über den aktuellen Stand der Sachlage.Telefonisch und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rommel, Pferdemarkt 10, 53518 Adenau 6702.3572792936 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 61 Bewertungen Sorgfältige und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Sehr kompetent. (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Kanzlei Roland H. Hofmann, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden 6869.9554745765 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Alioska Alexia Marinopoulos
Rechtsanwältin Dr. Alioska Alexia Marinopoulos
LSV Rechtsanwalts GmbH, Bockenheimer Landstr. 51 bis 53, 60325 Frankfurt am Main 6824.7323258405 km
Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Dr. Alioska Alexia Marinopoulos bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Eine super Anwältin ist immer für einen da ist vollester leidenschaft dabei sie lebt diesen job und hat Ahnung von … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Henke
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Rechtsanwalt Mathias Henke
Anwaltskanzlei M. Henke, Harkortstr. 66, 44225 Dortmund 6676.7022141182 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Henke ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 21 Bewertungen Sehr gut und verständlich geantwortet. Präzise und auf den Punkt gebracht. (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
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Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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