4.210 Anwälte für Revision | Seite 19

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
aus 14 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart 6936.9864134321 km
innovativ | progressiv | effektiv
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Volkwein war sehr schnell und erfolgreich bei meinem Anliegen. Mehr Kompetenz kann ich mir nicht vorstellen. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwaltskanzlei Lilian Wolfer, Querstr. 4, 60322 Frankfurt am Main 6825.5133438601 km
„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“ ~ Gustav Radbruch
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Lilian Wolfer
(08.05.2023) Frau Rechtsanwältin Wolfer hat mich als Nebenkläger sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Ich habe mich bei ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 83 Bewertungen Frau Prochnow war nachts erreichbar im Rahmen eines Haftnotrufes. Sie konnte direkte helfen... DANKE !!! (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Mond
Rechtsanwalt Wolfgang Mond
RICHTER. Rechtsanwälte, Frohnauer Gasse 15, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.5710763275 km
Der Kampf, der nicht geführt wird, ist bereits verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Mond
(04.03.2024) TOP Verteidiger hat mich rausgehauen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Carsten Kohler
Rechtsanwalt Dr. Carsten Kohler
Anwaltskanzlei Dr. Kohler, Westliche Karl-Friedrich-Straße 51, 75172 Pforzheim 6894.1744084416 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Kohler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(27.01.2024) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meine Zufriedenheit mit der Arbeit von Herrn Dr. Carsten Kohler …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dersim Coskun
sehr gut
Rechtsanwalt Dersim Coskun
COSKUN | RECHTSANWÄLTE, Aachener Straße 1290-1292, 50859 Köln 6666.9605975512 km
Strafverteidigung in allen Facetten.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dersim Coskun bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 61 Bewertungen Ein sehr zuvorkommender Anwalt, der seine Arbeit perfekt ausübt. Nimmt sich viel Zeit bei Erklärungen zur … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häusele
Rechtsanwalt Michael Häusele
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Häusele
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Rolfes
Rechtsanwalt Reinhold Rolfes
Kanzlei Rolfes - Bohmann GbR, Möserstrasse 4a, 49074 Osnabrück 6672.1171860642 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Reinhold Rolfes
aus 7 Bewertungen Ich kann mich den positiven Bewertungen nur anschließen! Durch meine langjährige Erfahrung mit Herr Rolfes, kann ich … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Wilhelm-Haverkamp-Str. 7, 48308 Senden 6660.0396261851 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(19.09.2023) Kompetent und hundertprozentiger Einsatz.
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Schröders
Rechtsanwalt Björn Schröders
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Schröders
(15.08.2019) Habe mich bei dem Anwalt vertan und möchte mich bei Herrn Schröders entschuldigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Ich bin mit der profesionellen Arbeit vom Herrn Sebel zufrieden. Auch wenn wir aktuell noch nicht Erfolgreich durch … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Heller
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Heller
Maeß & Heller | Rechtsanwälte, Feldstraße 125, 24105 Kiel 6686.6389409862 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Heller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Ich kann Herr Heller nur empfehlen, die Beratung ist 1a. Ich bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen sich im … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann
Rechsanwaltskanzlei Goymann & Neuberger, Hauptstraße 3, 63808 Haibach 6866.5833896957 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Jens Goymann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwälte Zimmer & Kappes, Frankfurter Str. 26, 64293 Darmstadt 6836.8914309853 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kappes ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(22.10.2021) RA Jutta und Andreas Kappes wurden von uns zur Prüfung eines Projektvertrages, der vom Auftraggeber ausgearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Kellermann
Rechtsanwalt Steffen Kellermann
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Kellermann
(28.08.2023) Ich gebe nicht nur 5 Sternchen sondern male noch 5***** Sternchen dazu.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaiser
Rechtsanwalt Jochen Kaiser
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Bahnhofstraße 3, 97215 Uffenheim 6953.9375253674 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Kaiser
(28.04.2024) Rechtsanwalt Kaiser hat uns in Sachen Mietrecht vertreten. Durch ihren Einsatz sind wir schließlich zu unserem Recht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stanley König
sehr gut
Rechtsanwalt Stanley König
Kanzlei Stanley König, Groner Landstraße 27, 37081 Göttingen 6824.3360837964 km
Gemeinsam zum Erfolg
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stanley König
aus 51 Bewertungen Herr König hat mir und meinem Mann sehr geholfen für unseren Fall mit einem Visum für meinen nach Deutschland zu … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kramer
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Kramer
Kanzlei René Neumeister, Herzog-Bogislaw Weg 1, 17493 Greifswald 6888.4741079757 km
Ein guter Rechtsbeistand beginnt auf der zwischenmenschlichen Ebene. Neben rechtlicher Kompetenz möchte ich auch dahingehend überzeugen.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tino Kramer gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Super sympathisch, kompetente Arbeit, man fühlt sich bei Herr Kramer richtig gut aufgehoben! Ich wurde freigesprochen. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Eternach
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Eternach
Strafrecht Eternach, Strargarder Str. 6, 10437 Berlin 6974.0214816715 km
Verteidigung. Ist Kampf.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Eternach
aus 10 Bewertungen Er hat genau den Punkt erkannt, um den es geht, und damit im Vorgespräch mit Richter/Staatsanwältin so klug agiert, … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Brandt
Rechtsanwalt Sönke Brandt
Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel, Südbahnstr. 2, 17033 Neubrandenburg 6907.0366577571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sönke Brandt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(08.08.2019) Herr Brandt hat uns sehr gut vertreten und die Rechte seines Mandanten hervorragend in Schrift und Wort vor dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
Anwaltskanzkei Gutjahr, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
aus 38 Bewertungen Als sie von meiner Schuldenproblematik erfuhr, kam diese Frau mir zu Hilfe, übernahm alles von Grund auf und in den … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M.
Rechtsanwälte Molsbach + Bürger, Wiener Straße 114-116, 01219 Dresden 7082.8547257793 km
Wir setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer nach Unfall, Autokauf, Blitzer oder Strafvorwurf durch
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Krause
Kanzlei Stefan Krause, Gratzmüllerstraße 1, 86150 Augsburg 7063.1733034707 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Krause bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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