4.245 Anwälte für Revision | Seite 56

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Grasel
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Grasel
Kanzlei Grasel, Heßstr. 90, 80797 München 7117.3659892079 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Mathias Grasel
aus 72 Bewertungen Absolut empfehlenswert ! (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwaltskanzlei Vogt & Neumann, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 29, 44135 Dortmund 6677.3527158348 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Neumann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Seiffert
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Seiffert
Kanzlei Seiffert, Rote Str. 1, 24937 Flensburg 6623.6833411827 km
Wenns Recht ist...
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Seiffert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 70 Bewertungen Das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen der Anschuldigung eines Diebstahls wurde Dank der schriftlichen Einlassung … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Reintjes
Fachanwaltskanzlei Tanja Reintjes, Waldmannspfad 8, 47551 Kleve 6584.5473093234 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Reintjes hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms 6832.1662664377 km
Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrung war Positiv, Kommunikation über Whatsapp oder per Email lief reibungslos. Ich werd mich definitiv … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
KANZLEI KÜHLE, Fehrenböteler Dorfstr. 36, 24635 Rickling 6707.8178556799 km
"In der Welt von morgen gewinnt nicht der Große gegen den Kleinen, sondern der Schnelle gegen den Langsamen!"
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner
Gollhofer Weidlich Leser, Lessingstraße 1, 68165 Mannheim 6847.8815296353 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Robin Meixner im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 34 Bewertungen Dr. Meixner hat mich durch seine herausragende Fachkompetenz, schnelle Reaktionszeiten und außerordentliche … (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Mathias Huse & Gerrit Beencke GbR Rechtsanwälte, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6056332385 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Gerrit Beencke
aus 6 Bewertungen Super schnelle, kompetente und mehrwertstiftende Antwort. Wirklich zu empfehlen. Vielen Dank. (20.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Wolfgang Heidl
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Wolfgang Heidl
Dr. Heidl & Kollegen, Rechtsanwälte und Steuerberater, Witschelstr. 95, 90431 Nürnberg 7009.5947624583 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Wolfgang Heidl gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Am Ende wird alles GUT. Wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 180 Bewertungen Zuvorkommend und kompetent. Jede Frage wurde im Detail beantwortet. Absolut empfehlenswert! (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
aus 99 Bewertungen Würde ich jederzeit weiterempfehlen. Herr Ohlendorf ist kompetent zügig und freundlich (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schütter
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schütter
Rechtsanwaltskanzlei Schütter, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin 6974.3458133714 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Schütter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Netter Kontakt, (sogar am Samstagabend zwischen 21.00 und 22.00 Uhr. Kompetente Beratung und sehr schnelle Reaktion. … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Wilhelm-Haverkamp-Str. 7, 48308 Senden 6660.0396261851 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(19.09.2023) Kompetent und hundertprozentiger Einsatz.
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit C. Genot
sehr gut
Kanzlei Birgit C. Genot, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee 6974.6373517691 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit C. Genot
aus 10 Bewertungen Schnelle Reaktion, strukturiertes Vorgehen, nüchterne Analyse. (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Remiger
Rechtsanwalt Andreas Remiger
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9162538114 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Remiger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(10.04.2024) Herr Remiger hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und konnte mir am Ende aus meiner aussichtslosen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli
Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli
GENIA Rechtsanwaltskanzlei, Wilhelmstr. 64, 65183 Wiesbaden 6800.2699862118 km
Ein transparenter Partner für meine Mandanten. ♟
Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ifigenia Koutsoureli
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Los bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel, Holstenstraße 96, 24103 Kiel 6687.5153551114 km
Strafrechtliche Hauptverhandlungen vermeiden - Zivilrechtliche Ansprüche zügig durchsetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kristof Gengel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen I'd like to thank Mr. Gengel for his advice. Fast response time and very calming and very caring. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuriye Kör
Rechtsanwältin Nuriye Kör
Kanzlei Nuriye Kör, Bahnhofstr. 5, 35576 Wetzlar 6790.5673050215 km
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Bertolt Brecht
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nuriye Kör
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
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Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte, Ebertplatz 14-16, 50668 Köln 6674.4847824305 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 205 Bewertungen Alles super funktioniert, vielen Dank (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Matusewicz
Rechtsanwalt Max Matusewicz
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Max Matusewicz, Münchener Straße 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6795493903 km
Hochqualifiziert | Engagiert | Diskret | Menschlich
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Matusewicz
aus 6 Bewertungen Schnelle und unkomplizierte Beratung. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdi Coskun
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Rechtsanwalt Ferdi Coskun
Kanzlei Ferdi Coskun, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ferdi Coskun ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 43 Bewertungen Kompetent, zuverlässig, freundlich, immer ein offenes Ohr, (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Meyer, Lange Straße 106, 27749 Delmenhorst 6666.4808245597 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Felix Meyer
aus 34 Bewertungen Einfach sehr gut (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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