4.245 Anwälte für Revision | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M. gerne zur Verfügung
(06.12.2020) s. o.
Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Weber
RECHTWEBER LEGAL - Kanzlei Dr. Weber & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Peter-Irmen-Str. 4, 41352 Korschenbroich 6634.8613192925 km
Denn ich folge dem Credo: nur ein Mandant, den ich gut vertrete und der mit mir zufrieden ist, empfiehlt meine Kanzlei weiter!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Weber - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Herr Stefan Weber ist ein sehr engagierter Anwalt und nimmt sich viel Zeit für seine Klienten. Er hat mir beim … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich fühlte mich zu jeder Zeit menschlich verstanden und fachlich bestmöglich betreut! Absolut zuverlässig und sehr … (12.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kernbach
Rechtsanwalt Christian Kernbach
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Kernbach
(27.04.2020) Durch eine Empfehlung habe ich den Anwalt gewechselt und bin sehr zufrieden. Von der ersten Beratung bis zur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Arnal
Rechtsanwalt Marcel Arnal
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Arnal vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
Dr. Kurth & Kunze - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Rheinweg 67, 53129 Bonn 6696.4787376088 km
Wer glaubt, Strafverteidiger würden die Justiz bei der Arbeit stören, ist wohl auch der Meinung, dass der Torwart das Fußballspiel stört. (DAV)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen As a foreigner, I can highly recommend Dr. Kurth. His english proficiency are way more than enough to explain me the … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln
sehr gut
Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln
Kanzlei Malte Jörg Uffeln, Nordstr. 27, 63584 Gründau 6849.5791781223 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln
aus 15 Bewertungen Es gibt nur positives über Hernn M.J.Uffeln zu berichten!!!! (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Pake
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Pake
Puhr-Westerheide PartGmbB, Krefelder Straße 240, 47229 Duisburg 6635.3209444536 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Pake gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Pake nur weiterempfehlen !! Seine Beratung war äußerst kompetent, sehr freundlich...kurzum, man ist bei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rendelsmann
Rechtsanwaltskanzlei Achim Rendelsmann, Bahnhofstraße 22, 47647 Kerken 6615.7776155457 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Rendelsmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender, Austr. 4, 35630 Ehringshausen 6780.9846026831 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 64 Bewertungen Obwohl ich erst spät zu Herrn Büdenbender kam hat er sich sofort um meine Strafsache gekümmert. Sehr sachlich und … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schmidt
Rechtsanwalt Oliver Schmidt
Kanzlei Oliver Schmidt, Im Hinterfeld 10, 63654 Büdingen 6838.2658080807 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Schmidt gerne zur Verfügung
(01.03.2023) Kompetenz und Offenheit dem Thema. Termin am Freitag 17 _Uhr. ok. Frie/&K.O.
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl Hagemann
sehr gut
Rechtsanwalt Carl Hagemann
Hagemann Rechtsanwälte, Scheffelstr. 14, 50935 Köln 6672.8266298006 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Carl Hagemann
aus 13 Bewertungen Kann ich nur weiterempfehlen Sehr gut erreichbar und gute Kommunikation möglich Vielen Dank S.F (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rohr
Rechtsanwalt Stefan Rohr
Kanzlei Stefan Rohr, Turmstr. 13, 17033 Neubrandenburg 6907.6483224494 km
Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Rohr ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(20.12.2016) Super nett und hab sofort ein Termin bekommen . Der rest wird sich zeigen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Silvio Szabó
sehr gut
Rechtsanwalt Silvio Szabó
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Silvio Szabó vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 99 Bewertungen Mit Geschick und Engagement war es ihm gelungen, kurzfristig ein Problem zu lösen, gute Arbeit! Herr Szabó ist … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Kanzlei Dr. Unger, Schuhstraße 33, 31134 Hildesheim 6792.6109465338 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
aus 48 Bewertungen Die Kommunikation war durchsetzungsfähig, und ihre Eignung für den Fall war exzellent. Rechtzeitiges Zuhören, … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Sütterlin
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Sütterlin
Kanzlei Sütterlin, Hockenheimer 19, 68809 Neulußheim 6860.860505247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Sütterlin
aus 13 Bewertungen Herr Sütterlin hat uns extrem zeitnah, absolut zuverlässig beraten. Vielen Dank 5 STERNE und noch mehr!!!! (30.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert
aus 140 Bewertungen Ich habe mich schon mehrfach von Herrn Muffert vertreten lassen und war bisher immer zufrieden, ohne Ausnahme. Ich … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT), Schloßstr. 26, 12163 Berlin 6973.658617154 km
Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehe ich meinen Beruf als Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
aus 17 Bewertungen Absolut Top Anwalt,Vielen Dank Herr Schäfer für meinen Freispruch.Ohne sie hätte ich niemals Recht bekommen.Bin dafür … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Keller
Rechtsanwalt Andreas Keller
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Keller
(17.05.2024) alles Bestens, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Freytag
Rechtsanwalt Jan Freytag
Rechtsanwälte Freytag & Prof. Schmalz, Scharnhorststraße 48, 48151 Münster 6662.5230672931 km
KOMPETENZ UND VERLÄSSLICHKEIT SEIT MEHR ALS 25 JAHREN
Arbeitsrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Freytag
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Roman von Alvensleben | Rechtsanwälte, 164er Ring 16, 31785 Hameln 6759.6702514681 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
aus 6 Bewertungen Ein Anwalt mit ❤️ und Verstand. Sucht nicht nur nach einen Ausweg,sondern findet diesen auch. Man fühlt sich gut … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Heiko Fahrenholz
sehr gut
Kanzlei Jens Heiko Fahrenholz, Bahnhofstraße 97c, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.6499584303 km
Ihre Rechte schützen, Ihre berufliche und private Zukunft gestalten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Heiko Fahrenholz
aus 43 Bewertungen sachlich, kompetent, zuverlässig (02.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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