4.245 Anwälte für Revision | Seite 59

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Dirk Meinicke
Rechtsanwalt Dr. iur. Dirk Meinicke
Meinicke & Berthel Rechtsanwälte Fachanwälte, An der Alster 62, 20099 Hamburg 6720.4438475725 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Dirk Meinicke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Erb
Rechtsanwalt Dominik Erb
Kanzlei Erb, Plockstraße 2, 35390 Gießen 6799.9383017323 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Erb vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(15.05.2024) Herr Erb ist ein sehr kompetenter Anwalt, der sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Er ist immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hamburg
Rechtsanwalt Alexander Hamburg
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Hamburg
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwälte Hollfelder & Kollegen, Bräuhausstr. 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.7308208486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rudolf ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(21.12.2023) Die gestellte Anfrage wurde prompt und höflich beantwortet. Vielen Dank nochmals!
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Ogorek
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Ogorek
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8348381588 km
Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 12 Bewertungen Ich habe die Leistungen von Hr. Ogorek bereits mehrfach in Anspruch genommen u.a. im Hinblick auf die Bereiche … (20.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nalan Olmaz
Rechtsanwältin Nalan Olmaz
Kanzlei: Nalan Olmaz, Engelbosteler Damm 42, 30167 Hannover 6766.4867034299 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nalan Olmaz gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Perfekt, jahrelange Zusammenarbeit ohne wenn und aber. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
Kanzlei für Beruf & Bildung, Weylstrasse 4, 68167 Mannheim 6847.6806537522 km
Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Auf Empfehlung haben wir uns an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böh gewendet. Einem fragwürdig geführten … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Butz
sehr gut
Kanzlei Oliver Butz, Frauenstr. 8-9, 54290 Trier 6716.8671475377 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Butz
aus 50 Bewertungen Wenn Sie einen kompetenten und sehr erfahrenen Anwalt in vielen Juristischen Bereichen suchen, sind Sie bei Herr Butz … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Wenzel
Rechtsanwältin Heike Wenzel
Rechtsanwaltskanzlei Niermann & Wenzel GbR, Karlshafener Str. 11, 3128 Kassel 6806.0133672869 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Wenzel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(19.03.2023) Die Antwort auf meine Anfrage kam prompt und der Kontakt ist sympathisch und professionell. Auftragsanbahnung also …
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz von Glasenapp
Rechtsanwalt Götz von Glasenapp
Regulatus - RUHNKE Anwaltskanzlei, Reesendamm 3, 20095 Hamburg 6720.0049675229 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Götz von Glasenapp
(25.11.2017) Wurde wegen eines nicht ausreichend gewürdigten Parkremplers, der eine im Dunkeln nicht erkennbare Schramme beim …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schulze
Rechtsanwalt Dirk Schulze
Kanzlei Dirk Schulze, Kirchplatz 2, 04654 Frohburg 7009.4308002688 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schulze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Milan Gräber
sehr gut
Rechtsanwalt Milan Gräber
Rechtsanwalt Milan Gräber, Berliner Str. 14, 15230 Frankfurt (Oder) 7050.8174118766 km
Nach unserer Meinung hat jeder Mensch – gleich welcher Herkunft, egal welche Tat er begangen hat – ein Recht auf ein faires Verfahren.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Milan Gräber ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 49 Bewertungen In einem Moment kann sich dein Leben um 180° wenden. Danke an Herrn Rechtsanwalt M.Gräber. In ihm habe ich einen sehr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Spezialist für Arzthaftungsrecht, Personenschäden und Personenversicherungen. Tätig seit 2007. Sehr erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Dozent bei der RAK.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 34 Bewertungen Ist offen, kompetent und ehrlich. Kümmert sich parallel zum Rechtsstreit um alle Belange und setzt sich selbstständig … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thielmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Thielmann
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 29 Bewertungen Aufgrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung (offene Rechnung wegen eines Pflegebett) mit einem Sanitätshaus … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Zöller
Rechtsanwalt Torsten Zöller, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwalt Strafrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Zöller gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Bischoff
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Bischoff
Kanzlei Roland Bischoff, Schillerstrasse 16, 73033 Göppingen 6964.951409188 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Roland Bischoff
aus 117 Bewertungen Ich bin voll zufrieden mit dem Herrn Bischoff. Er hat die gute Arbeit geleistet, zwar hat es ein bisschen länger … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Mehring - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Podbielskistraße 139, 30177 Hannover 6768.5298029505 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Götz Tim Mehring gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski
Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski
Kancelaria Prawna Rafał Królikowski, Rechtsanwalt, ul. 27 Grudnia 9/8, 61-737 Posen, Polen 7183.2489782186 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski gerne zur Verfügung
(20.03.2021) Ich kann die Dienste von Herrn Rafał Królikowski sehr empfehlen. Als Rechtsanwalt ist er ein Fachmann, er hat uns …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
Kanzlei Steffen J. Tzschoppe, Pariser Straße 42, 10707 Berlin 6971.254149506 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
(16.11.2020) Sehr prompte Antwort, Transparenz, endlich ein Anwalt der kein pfand fragen stellt sondern nür konkrete Tatsachen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludmil Markov
Rechtsanwalt Ludmil Markov
Kanzlei Ludmil Markov, Kronberger Straße 12, 14193 Berlin 6970.0080638572 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ludmil Markov ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Seitel
sehr gut
Rechtsanwalt Till Seitel
Kanzlei Seitel, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt 6836.7024984794 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Till Seitel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Sehr professionelle und freundliche Beratung. Vielen vielen Dank! (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Karch
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Karch
Rechtsanwaltskanzlei Henrik Karch, Altmarkt 6, 01067 Dresden 7080.1895854169 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Umweltrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Karch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 42 Bewertungen So haben wir Herrn Karch in unserer Sache erlebt und konnten uns auf seine Ausdauer und Beharrlichkeit bis zum … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Schillmann hat mich in mehreren rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ihre Professionalität, Fachkenntnisse und … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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