4.219 Anwälte für Revision | Seite 62

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Nicole Kovarik, Mankhauser Str. 7 b, 42699 Solingen 6666.7274949243 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kovarik bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Der Kontakt war sehr Schnell (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ercan Gül
sehr gut
Rechtsanwalt Ercan Gül
Anwaltskanzlei Gül, Eschersheimer Landstr. 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.5772892807 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ercan Gül
aus 17 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt hat mich sehr gut beraten und vertreten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Kanzlei Petra Schleer-Leitmayr, Luitpoldstr. 4, 86633 Neuburg an der Donau 7059.5150732586 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(04.03.2021) siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwälte Müller & Dr. Grill, Obere Schloßgasse 1, 99423 Weimar 6940.1711739886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Müller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(31.08.2023) Es war eine schnelle, erfolgreiche und kompetente Zusammenarbeit. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Gölzer
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Gölzer
Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Thomasiusstraße 1, 10557 Berlin 6971.5715715026 km
Fachanwältin Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Vanessa Gölzer
aus 32 Bewertungen Ich bin zufrieden wo Sie mir helfen können. (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
LIEB.Rechtsanwälte, Bucher Straße 21, 90419 Nürnberg 7010.9566425045 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Yagmur Depboylu ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(26.01.2024) I was a new student here and I had issues at the airport. She accepted my case and we had one session to discuss …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Staufer Kirsch GmbH, Nußbaumstr. 12, 80336 München 7118.7236061969 km
Der Gegner von heute kann der Partner von morgen sein.
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Medizinrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Eine sehr schnelle einfache Antwort zur Frage der Findung eines spezialisierten Anwalts (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Haardt, Sulzbacher Str. 48, 90489 Nürnberg 7012.4661748866 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Haardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 11 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Haardt hat mir bei meiner Straftat schnell geholfen. Er war immer gut erreichbar. Persönliche … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Hösl • Dr. Hösl • Hösl | Fachanwaltskanzlei, Rosenheimer Str. 13, 83714 Miesbach 7156.4113081892 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Max Josef Hösl
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
Kanzlei Kremer, Marktplatz 21, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7881535995 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
aus 81 Bewertungen Herr Kremer hat mich in einem Mietrechtsstreit äußerst kompetent und sehr erfolgreich vertreten. Ich habe mich über … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Dyballa
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Dyballa
Kanzlei am Königsplatz, Königsplatz 4, 33098 Paderborn 6743.6880007275 km
vertraulich. persönlich. hilfsbereit.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Dyballa gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Dyballa war sehr erfolgreich. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Claussen
Rechtsanwalt Carlos Claussen
Carlos Claussen & Partner, Mönckebergstr. 31, 20095 Hamburg 6720.0986701326 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Mediation • Pferderecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Carlos Claussen
(18.06.2023) Noch habe ich Ihn nicht gesehen ich hoffe das bald ein Kontakt zustande kommt Inge Zimmer
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Glisic LL.M. (Köln)
Rechtsanwältin Tanja Glisic LL.M. (Köln)
Anwaltskanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Carice Milice 3, 11000 Belgrad, Serbien 7888.0343777897 km
Jeder Mandant hat eigene Präferenzen, Bedürfnisse und Erwartungen. Wir sind hier um uns ihnen anzupassen und die Geschäfte unserer Mandanten zu unterstützten.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Glisic LL.M. (Köln) ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Yildiz
Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf 6649.4918734484 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Deniz Yildiz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M.
Brázdil & Brázdilová advokátska kancelária s.r.o., Trhová 992/1, Zvolen 960 01, Slowakei 7554.4867782607 km
Ihr vertrauen in mich, ist meine Verpflichtung
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt JUDr. Lukáš Brázdil LL.M. gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr JUDr. Lukáš Brázdil hat schnell und verlässlich reagiert. Es kam auch schnell das Feedback über das Resultat. … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Welle
Rechtsanwalt Kai Welle
Müller Rechtsanwälte, Rheinstraße 113, 76532 Baden-Baden 6869.7766993256 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Kai Welle
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weiß
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Weiß, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg 7062.9965468089 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weiß
aus 64 Bewertungen Ich wurde von Herrn Weiß über mehrere Jahre hinweg in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten betreut. Zuletzt hat … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnold Renner
Rechtsanwalt Arnold Renner
Rechtsanwaltskanzlei Renner, Heger-Tor-Wall 4, 49074 Osnabrück 6671.6936453443 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Arnold Renner
aus 6 Bewertungen Herr Renner zeichnete sich aus das er nach einem Gespräch einem die genaue Sachlage gut erklären konnte und in … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Viktor Altergott
Rechtsanwalt Viktor Altergott
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.1522541885 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Viktor Altergott
(01.05.2024) Herr Altergott ist absolut empfehlenswert und hat mich bestens beraten und vertreten. Er ist sehr empathisch und kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wiggenhauser Mag. Jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Wiggenhauser Mag. Jur.
Dr. Oberthür & Kollegen, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Wiggenhauser Mag. Jur.
aus 76 Bewertungen Beste👍🏻 (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick
Rechtsanwalt Viktor Dick, Kölner Straße 50, 53879 Euskirchen 6679.5626091963 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Viktor Dick gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Er hat zwar zur Zeit keine Kapazitäten, aber er hat sich direkt gemeldet und mir einen späteren Zeitpunkt angeboten. (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel
sehr gut
Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel
FREY Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB, Obere Vorstadt 3, 97437 Haßfurt 6943.706342376 km
Nur wer immer sein Bestes gibt, wird Vertrauen ernten!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen RA Steffen Vogel hat sich meiner Angelegenheit angenommen und mich in der sache vertreten. Er stand mir immer zur … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Reissner
sehr gut
Rechtsanwalt Udo Reissner
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Udo Reissner für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Jemand, der nichts verspricht und dafür alles tut, dass es besser wird als erwartet. Bei ihm ist man in besten Händen. (29.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Revision umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Revision besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.