4.209 Anwälte für Revision | Seite 68

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
sehr gut
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt, Bolkerstr. 69, 40213 Düsseldorf 6648.908390359 km
Familienrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
aus 53 Bewertungen Ich wurde vom Sohn meiner Lebensgefährtin verbal bedroht (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Hausmann
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Hausmann
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4537544514 km
persönlicher Kontakt, ehrliche Beratung, konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Moritz Hausmann
aus 64 Bewertungen Herr Hausmann half mir dabei, mich gegenüber den Finanzbehörden in einer internationalen Steuerangelegenheit zu … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidtke
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8102376845 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Schmidtke gerne zur Verfügung
aus 40 Bewertungen Herr RA Lingel hat uns äußerst kompetent beraten, laufend informiert, einen sehr guten Gutachter empfohlen und vor … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weber MM
Kanzlei Christian Weber, Annagasse 3A/15, 1010 Wien, Österreich 7412.5545965236 km
Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Weber MM hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
Kanzlei Dr. Ackermann, Ludwigstr. 159, 86899 Landsberg am Lech 7080.1494244912 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Pferderecht • Medizinrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 140 Bewertungen Die Kanzlei war gut vorbereitet und hat mich gleich an mehrere mögliche Gutachter verwiesen. Leider hatte mein … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis
sehr gut
Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen 6630.8195622549 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 58 Bewertungen Kompetent und zuverlässig (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld
Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld
Anwaltskanzlei Hohlfeld, Hauptstr. 23, 74597 Stimpfach 6972.2573480099 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hohlfeld hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Reinhold
Rechtsanwalt Philipp Reinhold
Rechtsanwälte Schöttle & Reinhold, Callisenstraße 1a, 24837 Schleswig 6643.8984825438 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Reinhold – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(29.07.2021) Sachlich, zugewandt und emphatisch
Profil-Bild Rechtsanwalt Salih Kocak
sehr gut
Rechtsanwalt Salih Kocak
Kanzlei Salih Kocak, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.0207049078 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Salih Kocak
aus 21 Bewertungen Uns wurde Herr Kocak als kompetenter Anwalt in einer Verkehrsunfallangelegenheit empfohlen. Die gegnerische … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Smollich
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Smollich
Jan Smollich & Kollegen, Südergraben 47, 24937 Flensburg 6623.5264462457 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Smollich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Sehr gute Leistung und Erfahrung (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Fehse
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Fehse
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Für die Mandanten immer die beste Version meiner selbst !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Björn Fehse
aus 26 Bewertungen Die Versicherungen hatten sich auf 50/50 geeinigt, obwohl ich nicht schuld war. Dann hat der Unfallgegner auch noch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prigan
Rechtsanwältin Doreen Prigan
Anwaltskanzlei Doreen Prigan, Hallesche Strasse 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prigan im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(15.11.2022) Positiv in jeglicher Hinsicht ist Frau Prigan zu bewerten! 5Sterne als Maximalbewertung sind in ihrem Fall zu wenig! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
Kanzlei Leonhardt, Alfred-Kowalke-Straße 39, 10315 Berlin 6982.1399470077 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Herr Leonhardt hat mich als Mieterin aussergerichtlich mit kühlem Kopf und Ausdauer gegen die Machenschaften des … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Mehring - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Podbielskistraße 139, 30177 Hannover 6768.5298029505 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Götz Tim Mehring bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M.
Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M.
Kanzlei Cramer & Laws, Keffelker Str. 10, 59929 Brilon 6750.3531354846 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Brock LL. M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler, Kirchenstrasse 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Giesler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schlippes
Kanzlei Andrea Schlippes, Karl-Heinrichs-Ulrichs-Str. 14, 10785 Berlin 6972.9843867774 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Schlippes ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(14.05.2024) Frau Schlippes hatte sich meinem Fall kurz und knapp am Telefon mit Sorgfalt angenommen. Besprochen wurde im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Loibl
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Rechtsanwalt Martin Loibl
LOIBL LAW - Rechtskanzlei, Graflingerstr. 22, 94469 Deggendorf 7164.1207222027 km
Unser Ziel, Ihre Rechte sichern und schützen! Sie haben Fragen, wir die Antworten. Wir arbeiten schnell, unkompliziert und lösungsorientiert - Legal Tech, die digitale Zukunft der Anwaltstätigkeit.
Reiserecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Loibl ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Erstberatung! (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart
Verbraucherschutz, Internetrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm. bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Fühlte mich gut unterstützt und aufgehoben (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hatice Meral
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Rechtsanwältin Hatice Meral
Rechts­anwalts­kanzlei Meral & Yilmaz, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825.525947228 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Hatice Meral bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 58 Bewertungen Frau Meral ist äußerst hilfsbereit und reagiert prompt. Sie ist empathisch und macht einen kompetenten Eindruck. Ihre … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Chilcott
Verkehrsstrafrecht Bundesweit, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin 6971.0198326005 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Chilcott ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Illas
Rechtsanwältin Janine Illas
Schmidt & Partner | Rechtsanwälte GbR, Lindenstr. 52, 19348 Perleberg 6853.7279919388 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janine Illas gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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