4.215 Anwälte für Revision | Seite 85

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Horbas
sehr gut
Kanzlei Ralph Horbas, Alexander-Puschkin-Platz 4 d, 01587 Riesa 7039.1180718203 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ralph Horbas
aus 32 Bewertungen Ich kann Ihn nur weiterempfehlen! Ein sehr guter Anwalt. Bin ihm sehr dankbar! (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Nuß
Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwaltskanzlei Harald Nuß, Pfälzer Str. 22, 50677 Köln 6674.8185423036 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Nuß
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd J. Klinkhammer
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd J. Klinkhammer
Kanzlei Bernd J. Klinkhammer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Bernd J. Klinkhammer
aus 50 Bewertungen Herr Klinkhammer war von der ersten Begegnung an sehr freundlich und hat uns in unserer Sache sehr geholfen. Er war … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Gerber
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Gerber
Vanessa Gerber | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6921.3462570531 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vanessa Gerber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 30 Bewertungen Ich fand es super, dass ich eine kurze Beratung erhalten habe, ob es sich lohnt Einspruch zu erheben, oder nicht. … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Okal
sehr gut
Rechtsanwalt Ali Okal
Anwaltskanzlei Okal, Dammstraße 20, 35390 Gießen 6799.7826201141 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Ali Okal vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 36 Bewertungen Sehr gewissenhaft und unkompliziert. Ich bin sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwaltskanzlei Vogt & Neumann, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 29, 44135 Dortmund 6677.3527158348 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Peter Neumann
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaiser
Rechtsanwalt Jochen Kaiser
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Bahnhofstraße 3, 97215 Uffenheim 6953.9375253674 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Kaiser bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(28.04.2024) Rechtsanwalt Kaiser hat uns in Sachen Mietrecht vertreten. Durch ihren Einsatz sind wir schließlich zu unserem Recht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux
sehr gut
Kanzlei Brundseaux, Rue des Anneux 12, 4053 Embourg, Chaudfontaine, Belgien 6609.0960395651 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Raphaël Brundseaux
aus 12 Bewertungen Herr Brundseaux hat mir sehr geholfen! Er bleibt an dem Fall dran und kümmert sich bis Ende! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Hindenburgstr. 23, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.8799198786 km
Ich bin Rechtsanwalt mit Leib und Seele und seit über 20 Jahren für Sie am Start. Bei uns sind die Reaktionszeiten schnell und die Wege kurz. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
aus 359 Bewertungen Sehr kommunikativ und perfekt in seiner Arbeit (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ismet Mujakic
Kanzlei Ismet Mujakic, Rumfordstr. 5, 80469 München 7119.5247932541 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Ismet Mujakic
aus 5 Bewertungen Einfach super!👍🏻 (22.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Palm
Rechtsanwalt Andreas Palm
Palm Schreiber Rechtsanwälte, Trierer Str. 741-743, 52078 Aachen 6635.2559472632 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Palm
(11.08.2020) BESTE DUITSE ADVOCAAT.
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Mertens
Rechtsanwältin Verena Mertens
Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln 6682.6478854934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Mertens gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Frau Mertens hat sich schnell auf meine Anfrage gemeldet. Sie hört gut zu und gibt hilfreiche Tipps. (27.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
MTR Legal Rechtsanwälte, Domstraße 10, 20095 Hamburg 6720.2451381186 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Taubert Anwaltssozietät, Am Mariahof 29a, 54296 Trier 6719.6727846452 km
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
(09.05.2023) Bester Anwalt in Trier und Umgebung. ,😊😊
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB, Goethestr. 8-10, 40237 Düsseldorf 6650.167819268 km
mzs Rechtsanwälte - Wir schaffen Lösungen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
(21.11.2023) Ein langwieriger Rechtsstreit durch zwei Instanzen wurde zu einem für mich erfolgreichen Ende geführt. Bei Herrn Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Conze
Rechtsanwalt Christoph Conze
CONZE RECHTSANWÄLTE, Friedrich-Engels-Ring 48, 17033 Neubrandenburg 6907.4747588935 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Agrarrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Conze
Profil-Bild Rechtsanwalt Tahsin Duran
Rechtsanwalt Tahsin Duran
Kanzlei Duran, Bahnhofstr. 11, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.8204647587 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tahsin Duran ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Kiener
Rechtsanwältin Christin Kiener
Kanzlei Kiener, Kettelerstraße 3, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.4003685258 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christin Kiener gerne zur Verfügung
(12.12.2023) Frau Kiener ist eine sehr kompetente Unterstützung und Begleitung gewesen. Sie hat sich super in den Fall …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
Anwaltskanzlei Dr. jur. Tobuschat, Enzianstr. 2, 82319 Starnberg 7113.8707938069 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Danke für ihr Engagement und den tollen Erfolg. Endlich kann ich erleichtert sein, dass das Strafverfahren erfolgreich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Karl Meier
sehr gut
Rechtsanwälte Leibnitz & Meier, Emstaler Landstr. 45, 14797 Kloster Lehnin 6948.1414278109 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Frank Karl Meier
aus 38 Bewertungen Die Kanzler von Herrn Meier wurde mir empfohlen und hat mich kompetent und verständlich über meine Optionen beraten. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwälte Kley, Siebert, Schmorleitz und Haubold, Bahnhofstrasse 17, 61250 Usingen 6804.7696112425 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(14.06.2024) Herr Siebert hat mir sehr geholfen. Zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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