4.259 Anwälte für Revision | Seite 176

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Wimmer
sehr gut
Tom Wimmer Rechtsanwalt und Mediator, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg 7101.1292397565 km
"Hart in der Sache, fair in der Wahl der Mittel"
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Wimmer bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 98 Bewertungen Vorbesprechungen : Top, ich fühlte mich stets gut Aufgehoben. Verhandlungsführung: Bestens vorbereitet, sichere … (29.11.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
sehr gut
Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
Steueranwalt, Am Markt 3, 31224 Peine 6799.5408799519 km
Alles hat seine Zeit!
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
aus 17 Bewertungen Weiß genau, wann er welche Register ziehen muss. Schnell und effektiv. Rechnet sauber ab. Sehr guter Mediator. Hat … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann
Whymper Rechtsanwalt Yves Wiemann, Melanchthonstraße 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Weg der richtige! (Seneca) Es ist noch nichts verloren! Ich werde mich von Anfang an für Ihre Interessen stark machen und Ihnen zur Seite stehen.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Fachanwalt für Strafrecht Yves Wiemann
aus 13 Bewertungen Es war lange Prozesse aber mit Erfolg (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Meyer-Löffler Rechtsanwälte, Schottweg 3, 22087 Hamburg 6720.976798208 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Sehr hilfsbereit, sehr viel Empathie (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Stark
sehr gut
Rechtsanwalt Gunnar Stark
Hüsing | Stark | Partner, Großneumarkt 20, 20459 Hamburg 6719.2348779775 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gunnar Stark - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Gegen einen äußerst aggressiven Gegner hat Hr. Ra Stark zu jedem Zeitpunkt Souverän und Fokussiert mit herausragender … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa
Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Uhlmann-Burdessa ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(13.11.2021) Bin sehr zufrieden bis jetzt. Super Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Praest
Rechtsanwalt Stephan Praest
Praest Rechtsanwälte, In der Schaf 9, 52499 Baesweiler 6628.8400559813 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Praest ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(15.08.2023) Kann super ekleren
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Gößling
GQ GößlingQuast Rechtsanwälte Fachanwälte PartG mbB, Schloßstr. 13, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.8015022372 km
Erfolg durch kraftvolle Kommunikation
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Gößling gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Bei meinem Strafverfahren wurde ich erstklassig unterstützt. Nach intensiver Prüfung des Sachverhalts wurde das … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Kanzlei Greiner, Kotzschmar, Reinold und Eichhorn, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
(19.12.2019) Herr Kotzschmar hat mir damals sehr geholfen meine Ansprüche geltend zu machen. Ich kann ihn jederzeit weiter …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
Kanzlei Salome Götz, Sattlerstraße 23, 97421 Schweinfurt 6925.4232650577 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 103 Bewertungen Ich kann Frau Götz uneingeschränkt weiterempfehlen! Im Beratungsgespräch konnten alle offenen Fragen vollumfänglich … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Roloff
Rechtsanwalt Hermann Roloff, Robert-Lauth-Straße 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein 6840.3239948583 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Roloff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(02.02.2024) Herzlichen Dank für Ihre gewinnbringende Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Sulzmann
(29.08.2023) Herr Rechtsanwalt Sulzmann hat mir nach einem Unfall bei der Schadenabwicklung schnell und vor allem fachlich sehr …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9477076121 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 178 Bewertungen Frau Arpay hat mich hinsichtlich Unterhaltsforderung mehr als hilfreich beraten. Ohne ihre Hilfe wären mir grobe … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Wacker
Rechtsanwalt Steffen Wacker
Rechtsanwälte Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstr. 73, 67655 Kaiserslautern 6805.7568462054 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Steffen Wacker
aus 5 Bewertungen Ich hatte schon ein paarmal mit Herrn Wacker zu tun. Nicht nur das man sich gut aufgehoben fühlt, er zieht keinem das … (25.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susane Zutz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Greiner
Rechtsanwalt Alexander Greiner
LAIBLE. GREINER. BAUER. anwaltskanzlei, Europaplatz 1, 88131 Lindau (Bodensee) 7033.477298052 km
Ihre Anwälte in Lindau am Bodensee.
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Greiner im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(24.04.2021) sie war sehr freundlich und entspannt anwältin .wir waren zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Duygu Seymen
sehr gut
Rechtsanwältin Duygu Seymen
M&S Law Istanbul, Kozyatağı PS Plaza Gülbahar Sk., 17/42, 34742, Istanbul, Türkei 8700.3577608622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Duygu Seymen
aus 51 Bewertungen Frau Seymen führte mich gut mit Erfahrung und auch einem Schuss wohltuendem Humor durch die bürokratischen Vorgaenge, … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. iur. Maximilian Warntjen
LUBITZ WARNTJEN Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5757975497 km
Engagierte Verteidigung und Beratung im Medizinstrafrecht für Leistungserbringer und Heilberufsangehörige.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. iur. Maximilian Warntjen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Henkel
Rechtsanwalt Mark Henkel
hsk Rechtsanwälte, Gewerbepark 3, 36160 Dipperz 6870.8613614113 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Henkel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(11.01.2023) Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel. Er konnte mir weiterhelfen. Gerne wieder bei Bedarf.
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Varentsov
Rechtsanwalt Georg Varentsov
Anwaltskanzlei Varentsov, Forststraße 2, 04229 Leipzig 6980.8749696418 km
Steuerrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Varentsov vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich würde Ihn guten Gewissens jederzeit weiterempfehlen. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Hedrich
Kanzlei Walter • Baldauf • Theobald, Eisenbahnstraße 4-6, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6836.8606657681 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Hedrich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Beck
Achim Beck Rechtsanwaltskanzlei, Gartenstr. 1, 78462 Konstanz 6993.5357988172 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Beck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(19.05.2021) Sehr nett und hilfsbereit

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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