4.216 Anwälte für Revision | Seite 147

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Spindler
Rechtsanwalt Michael Spindler
Anwaltskanzlei Spindler, Kettenstraße 11, 99084 Erfurt 6921.9717702835 km
Für Ihr Recht - Setzen Sie auf Professionalität und Kompetenz.
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Spindler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(22.01.2024) Ich habe Herr Spindler für eine Beratung in zivilrecht aufgesucht. Herr Spindler hatte sich vorab mit mir ausgetauscht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kienle
Rechtsanwaltskanzlei Markus W. Kienle, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kienle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(01.11.2023) Prompt auf Anfrage reagiert, kompetente Erstberatung mittels Telefonat, weiteres Vorgehen besprochen. Sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Riekert & Schmidtke Rechtsanwaltskanzlei, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden 7079.2876028021 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. (Zitat von Bertolt Brecht)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Achim Schmidtke
aus 8 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und auch wenn es um eine kleine Summe ging hat Herr Schmidtke sich alle … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bohn
Rechtsanwaltskanzlei Bohn, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.341900354 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bohn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(14.03.2019) Herr Bohn hat exzellent beraten und mich in meiner Sache ausserordentlich gut verteidigt. Das Verfahren wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Lüdtke
Rechtsanwalt Manuel Lüdtke
Kanzlei Manuel Lüdtke, Cosimastr. 2, 81927 München
Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Manuel Lüdtke
Profil-Bild Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
sehr gut
Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
Steueranwalt, Am Markt 3, 31224 Peine 6799.5408799519 km
Alles hat seine Zeit!
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
aus 17 Bewertungen Weiß genau, wann er welche Register ziehen muss. Schnell und effektiv. Rechnet sauber ab. Sehr guter Mediator. Hat … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Burkert
Rechtsanwalt Tim Burkert
Tim Burkert, Neuer Pferdemarkt 13, 20359 Hamburg 6717.8968939434 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Burkert
(30.03.2024) Dieser Anwalt zeigt herausragende Anstrengungen und wendet geschickte Taktiken an, um rechtliche Herausforderungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ruhnke
Rechtsanwalt Michael Ruhnke
Ruhnke Julier Rechtsanwälte, Wittelsbachstraße 61, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.2585703641 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ruhnke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(05.09.2023) Wir haben Herrn Ruhnke nach einem versuchten Kreditkarten Betrug kontaktiert, und er hat uns eine erste telefonische …
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Freund
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Freund
Rechtsanwältin Natascha Freund, Goebenstr. 5, 65195 Wiesbaden 6799.637822791 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Freund - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 64 Bewertungen Frau Freund ist eine sehr gute und professionelle Anwältin in ihrem Fachgebiet. In Erledigung ihrer Sache ist sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Benning
Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Benning
(03.07.2023) Schnelle Auskunft. Sehr kompetentes Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Freundlich, Kompetent und Ehrlich alles was man bei einem Anwalt brauch. Können wir nur weiter Empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Perlet
Rechtsanwalt Reinhard Perlet
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Perlet unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3367386834 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Lisanne Bühler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Nolte
sehr gut
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht - Stefan Nolte, Im Schlenk 36, 47055 Duisburg 6639.2648669469 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Nolte gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Rechtsanwalt Nolte hat mich in allen Rechtsangelegenheiten zu meiner vollständigen Zufriedenheit vertreten, schnell … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Dickenberger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Claudia Dickenberger, Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4347405279 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Dickenberger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 16 Bewertungen Ich habe mich schon öfter von Frau Dickenberger rechtlich beraten lassen. Die Rechtsberatung war immer relativ schnell … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schmidt
Rechtsanwalt Jens Schmidt, Oberstraße 8, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6845.7242841959 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Schmidt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Wir müssen einen, eigentlich vor Jahren bereits entschiedenen Fall, erneut anpacken. Die gegnerische Partei weigert … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
kanzlei 2vier2, Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main 6823.4882416887 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
aus 10 Bewertungen Herr Neumann hat mich schnellstens auf den Boden der Tatsachen gebracht. Er hat mir deutlich und verständlich mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Lasthaus Rechtsanwälte, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Lasthaus gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Binni
Rechtsanwalt Simon Binni
Rechtsanwaltskanzlei Binni, Rauberstraße 45, 93053 Regensburg 7102.799089942 km
Gerechtigkeit ohne Klugheit kann viel erreichen, ohne Gerechtigkeit aber gilt Klugheit nicht viel.
Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Binni ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(18.05.2024) Was ich von einem Rechtsanwalt erwarte ist nicht, dass er Gesetze auswendig kennt und jedes Urteil rezitieren kann, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Str. 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Nur der, der für sein Recht kämpft, kann gewinnen. Wer nicht für sein Recht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 57 Bewertungen Die Beratung, Betreuung und Vertretung wurden durch absolute Kompetenz, Klarheit und mutmachendem Mitgefühl geprägt. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Nold
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Nold
Anwaltsbüro Schoen – Kiel – Nold, Mathildenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.1600273126 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Nold
aus 21 Bewertungen Ein freundlicher, zuverlässiger, korrekter und kompetenter Rechtsanwalt, so wie man es erwartet. Mein Anliegen wurde … (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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