4.259 Anwälte für Revision | Seite 173

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Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Kanzlei Zeynep Yapan, Obernstr. 16, 28195 Bremen 6675.4508265589 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
(09.04.2024) Die telefonische Rechtsauskunft erhielt ich schnell und präzise.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Höfer
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Höfer
Port7 Rechtsanwälte GbR, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Höfer
aus 24 Bewertungen Super Beratung Anwalt nur zu empfehlen (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maciej Śledź
Rechtsanwalt Maciej Śledź
Nowosielski & Partner - Rechtsanwälte und Rechtsberater, Targ Drzewny 3/7, 80886 Danzig, Polen 7158.8463486632 km
Curantes iura iuvant
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Maciej Śledź
(20.01.2024) Danke vielmals für Ihre professionelle Beratung zur Mängelrüge betreffend meiner Lieferanten und Handwerker in der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Jüttner
Rechtsanwältin Nina Jüttner
Kanzlei Nina Jüttner, Obere Karspüle 1, 37073 Göttingen 6825.5466183777 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Nina Jüttner
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Wirtschaftskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen"-BULGARIEN, Alexander Zhendov Str. 6, 1113 Sofia, Bulgarien 8218.8393435279 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Anwalt Dimitar Vladimirov hat mir sehr geholfen,Vielen dank für deine unterstützung, (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Despina Triantou
Rechtsanwältin Despina Triantou
Rechtsanwälte Zimmermann - Gretz - Trautmann - Bäuerle PartG mbB, Weberstraße 2, 69120 Heidelberg 6864.6289860238 km
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Despina Triantou
Profil-Bild 德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei
sehr gut
德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei
Kanzlei TANNEN & WOLKEN 松云慧诚律师事务所 微信 o89798 网页 www.attorney-hd.de, Hauptstraße 118, 68535 Edingen-Neckarhausen 6857.8639793995 km
魏伟律师毕业于德国海德堡大学,是德国执业律师,德国律师协会成员,德国华人法律协会成员。可以在全德国范围内为您提供中文母语法律咨询和出庭服务,让复杂的法律条文和陌生的语言不再是捍卫您权益的障碍!
Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht
Herr 德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Sehr gut und nett viel hilfreich besonders gut bei deutsche chinesische Beratung 价格公道,咨询耐心,反馈及时,非常推荐, (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann
Media Kanzlei, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1160543054 km
Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann
aus 84 Bewertungen Auf Empfehlung habe ich Herrn Dr. Hermann in meinem Fall (Medienrecht) kontaktiert. Nach meiner Anfrage wurde ich … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Welke
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Welke
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Patrick Welke für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 82 Bewertungen Sehr hilfsbereiter Anwalt , menschlich , professionell ! Danke (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8459342869 km
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Herr Melchior ist aufgeschlossen und stets freundlich mir gegenüber aufgetreten. Er ist fachlich kompetent. Das … (04.01.2024)
Profil-Bild Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider
sehr gut
Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0404314475 km
Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider
aus 24 Bewertungen Wir haben Herrn Dr. Schneider als Verein um Unterstützung gebeten. Er hat uns mit seinem Fachwissen sehr geholfen. Auf … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart 6932.0143162757 km
Ihre Zufriedenheit ist meine Motivation!
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Oberdorfer
(18.04.2024) Frau Oberdorfer konnte mir schnell und kompetent helfen. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Freude
Rechtsanwältin Christine Freude
Anwaltskanzlei Quensell & Kollegen, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173318291 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Freude
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Freude berät meine Firma in verschiedensten juristischen Angelegenheiten. Sie versteht es, auch … (15.08.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Mohr
Kanzlei Mohr, Residenzstr. 65 a, 86633 Neuburg an der Donau 7059.3713348694 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Mohr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
Heimbürger HP Rechtsanwälte, Fachanwälte, Donker Weg 7, 41748 Viersen 6625.4847869376 km
Vertrauen ist der Anfang von allem! Wir lösen Ihre rechtlichen Probleme professionell als Team: Zuverlässig und zielorientiert. Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Heimbürger gerne zur Verfügung
aus 95 Bewertungen Schnelle Abwicklung, hohes Engagement. (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Detlev Geerds
Rechtsanwalt Dr. Detlev Geerds
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5096465054 km
Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Detlev Geerds
(29.04.2024) Die Zusammenarbeit war sehr angenehm, der Austausch sehr konstruktiv und zielgerichtet. Eine persönliche sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Salih Kocak
sehr gut
Rechtsanwalt Salih Kocak
Kanzlei Salih Kocak, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.0207049078 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Salih Kocak unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Uns wurde Herr Kocak als kompetenter Anwalt in einer Verkehrsunfallangelegenheit empfohlen. Die gegnerische … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fürsattel
sehr gut
Kanzlei Thomas Fürsattel, Königstraße 15, 90402 Nürnberg 7011.7760675287 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fürsattel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Herr Rechsanwalt Fürsattel ist Ein Sechr neter und Freundlicher Mann. Ich Hatte einen anligen ( insolvens ) Sache Herr … (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Tekin
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Tekin
Kanzlei Tekin, Parkhofstraße 66, 41836 Hückelhoven 6623.5458787043 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mustafa Tekin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Herr Tekin hat mir schnell und unkompliziert geholfen (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Gelhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Claus Gelhorn
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Claus Gelhorn
aus 10 Bewertungen Top Verteidiger! (21.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Rödiger
Frau Rechtsanwältin Kanzlei A. Rödiger, Mogkstraße 9, 06526 Sangerhausen 6910.0011781533 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Antje Rödiger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(05.02.2021) Ganz tolle Zusammenarbeit. Falls ich wieder Hilfe benötige, melde ich mich bei Frau Rödiger. DANKE
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pabst
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Pabst
Kanzlei Alexander Pabst, Winterfeldtstr. 1, 10781 Berlin 6973.7840376508 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pabst bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Sehr schnelle Antwort und Reaktion und sehr höflich, sehr kompetent!! Ich bin sehr !! Super schnell.. Klasse. 100 % zu … (26.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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