4.219 Anwälte für Revision | Seite 65

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Eternach
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Eternach
Strafrecht Eternach, Strargarder Str. 6, 10437 Berlin 6974.0214816715 km
Verteidigung. Ist Kampf.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Eternach
aus 10 Bewertungen Er hat genau den Punkt erkannt, um den es geht, und damit im Vorgespräch mit Richter/Staatsanwältin so klug agiert, … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Los im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Kanzlei Thomas Schmidt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.3288515254 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt
(20.05.2022) Herr Schmidt hat wieder einmal nicht locker gelassen und mir erfolgreich bei diesem Rechtsstreit gegen Lenovo und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Addicks
Rechtsanwältin Lina Addicks
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lina Addicks
(30.03.2021) Sie hatte mich beraten und genau gesagt zu welchen RA ich gehen muss!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Nestel
sehr gut
Kanzlei Dieter Nestel, Voltastr. 3, 90459 Nürnberg 7012.499124917 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dieter Nestel
aus 10 Bewertungen Kompetent, engagiert, solidarisch. So wünscht man sich einen Anwalt. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Melanie Mast vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Walter
Rechtsanwältin Claudia Walter
Kanzlei Claudia Walter, Friedrichstr. 22a, 15537 Erkner 7000.8070416824 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Walter
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Brunow
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Brunow
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Mönchewinkel 2, 37269 Eschwege 6848.3866591077 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Brunow
aus 535 Bewertungen Ein Fachanwalt der die extra Mrile geht und die moeglichen entscheidenden Faktoren des Einzelfalls findet und … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Esser
Kanzlei Volker Esser, Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss 6645.0531816292 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Esser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(22.02.2019) Zurzeit haben mein Mann und ich den Anwalt beauftragt uns in einem schweren Fall der Nachbarschaftsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hubrich
Kanzlei Hubrich, Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera 6990.965121012 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hubrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Konnte mir schnell und unproblematisch weiterhelfen, sowie die wichtigsten Fakten mit mir erörtern. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Gerber
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Gerber
Vanessa Gerber | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6921.3462570531 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Vanessa Gerber
aus 30 Bewertungen Ich fand es super, dass ich eine kurze Beratung erhalten habe, ob es sich lohnt Einspruch zu erheben, oder nicht. … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Schlicker
Rechtsanwalt Patrick Schlicker
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Schlicker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Sie Herr Anwalt Schlicker und ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde sie jederzeit sofort … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.
MEDIA KANZLEI Riemenschneider, Schloßstraße 6, 22041 Hamburg 6723.1160543054 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • Datenschutzrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 124 Bewertungen Ich habe das Gefühl gehabt nicht mit einen Anwaltskanzlei zu tel oder zu schreiben sondern mit einen guten Freund … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
aus 167 Bewertungen Freundlich und sagt, klipp und klar, was Phase ist. Eine sehr freundliche und hilfsbereite Kanzlei. (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Worm
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Worm, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3551492004 km
Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Worm
aus 137 Bewertungen Top und schnell kann ich nur empfehlen die Frau (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Spieß
MAGERS & SPIESS Rechtsanwälte, Manggasse 18 a, 97421 Schweinfurt 6925.9051040408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich hab bei einem günstigen Händler einen Ölfilter für meinen Polo gekauft und in einer VW Werkstatt den Ölwechsel … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franck Pascal
Rechtsanwalt Franck Pascal
Anwaltskanzlei Franck V.F. Pascal, Schützenstr. 4, 60311 Frankfurt am Main 6826.8221055994 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Franck Pascal ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(08.09.2022) Schnell, unkompliziert und generell toller Anwalt hat meine rechtliche Probleme ziemlich schnell gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
sehr gut
Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße (über der Sparkasse) 29, 16515 Oranienburg 6952.9424953463 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 246 Bewertungen Schnell und unkompliziert ! (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kolb
Rechtsanwalt Peter Kolb
Strafverteidigung Kolb, Engelblecker Straße 144b, 41066 Mönchengladbach 6630.4380493462 km
Wenn du dich und den Feind kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Kolb
(10.11.2023) Bei Herrn Kolb hatte ich sofort ein gutes Gefühl, verstanden zu werden. Er ist realistisch, sachlich und kann sich in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Sütterlin
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Sütterlin
Kanzlei Sütterlin, Hockenheimer 19, 68809 Neulußheim 6860.860505247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Sütterlin gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Herr Sütterlin hat uns extrem zeitnah, absolut zuverlässig beraten. Vielen Dank 5 STERNE und noch mehr!!!! (30.04.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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