4.210 Anwälte für Revision | Seite 84

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Engelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Engelmann
ENGELMANN LEGAL, Am Edelspfad 12, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7687577821 km
"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen? Kurt Marti, Schweizer Pfarrer und Schriftsteller (31.01.2921.11.02.2017)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Engelmann im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Engelmann hat mich zu meinen Fragen bezgl. einer Angelegenheit im Grundstücksrecht sehr gut und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Feller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Feller
Rechtsanwaltskanzlei Feller, Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main 6826.1415523927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Feller
aus 14 Bewertungen Erstklassige Arbeit. Schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall wieder einschalten im Falle eines … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes von Rüden
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Es gibt nur eines, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne ihr Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel. Wilde, Oscar (1854 – 1900)
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Johannes von Rüden
aus 13 Bewertungen alles gut...................................................................komme wieder (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer, Pallasstr. 79, 44575 Castrop-Rauxel 6664.6596603142 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Herr Dr. Zimmermann, ist ein äußerst kompetenter und fähiger, sowie überaus freundlicher Anwalt. Er konnte mir in … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hollaender
Rechtsanwältin Lena Hollaender
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Lena Hollaender ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(28.12.2023) Sehr gute und ehrliche Beratung, engagiert und erfolgreich geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dietrich
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Dietrich
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Dietrich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 83 Bewertungen Herr Dietrich vertrat mich bei einem Blechschaden (der Gegner war schuld) und nach einigen Schwierigkeiten mit der … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Krant&Multhaup Rechtsanwälte PartG mbB, Hagenauer Str. 30, 42107 Wuppertal 6669.8917997673 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc N. Wandt
aus 5 Bewertungen Ich habe mit Herrn Wandt ein Verfahren gegen das Straßenverkehrsamt Steinfurt geführt! Es ging um die Umschreibung … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE für STRAFRECHT), Schloßstr. 26, 12163 Berlin 6973.658617154 km
Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehe ich meinen Beruf als Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georg C. Schäfer im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Absolut Top Anwalt,Vielen Dank Herr Schäfer für meinen Freispruch.Ohne sie hätte ich niemals Recht bekommen.Bin dafür … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Dittert
Rechtsanwalt Martin Dittert
Husser & Dittert Anwaltskanzlei, Hildastr. 10, 69469 Weinheim 6855.9103862268 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Dittert
(10.06.2018) schnell, kompetent, erfolgreich
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Burrer
BURRER Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei PartGmbB, Herrenberger Str. 9, 72202 Nagold 6915.0244635335 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Burrer
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Nobis
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Nobis
NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf 6649.4557057383 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Nobis – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 56 Bewertungen In einer strafrechtlichen Angelegenheit kann und will man sich nicht auf irgendwen verlassen! Ich brauchte Experten im … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hüners
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Hüners hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 140 Bewertungen Ich bin völlig positiv überrascht. Meine Anfrage wurde innerhalb einer Stunde beantwortet. Absolute Perfektion. Danke … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwalt Markus Lehmann
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Lehmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Herr Lehmann konnte vor Gericht für mich die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage erreichen. Dafür … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Fohrer
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Fohrer
Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München 7119.9518485081 km
Mein Name steht für Hartnäckigkeit und außerordentliches Engagement , wenn es um die Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten geht.
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Fohrer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 27 Bewertungen Ich war und bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Fohrer. Sie war jederzeit für mich erreichbar, stets freundlich … (22.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Rose
sehr gut
Rechtsanwältin Mirjam Rose
Rose Rechtsanwälte, Reichensand 3, 35390 Gießen 6799.7993186607 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schulrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Mirjam Rose für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Herr Pfirrmann hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bestens vertreten. Auch das Sekretariat hat … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Topuz
Rechtsanwalt Tolga Topuz
Topuz Law, Parkstraße 22, 40477 Düsseldorf 6648.6819967132 km
Anwalt mit Biss für turbulente und ruhige Lebensphasen!
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tolga Topuz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Muth M.A.
Rechtsanwalt Peter Muth M.A.
SNP, Türkenstr. 16, 80333 München 7118.616724879 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Muth M.A. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Hr. Muth hat mich zu vollster Zufriedenheit in bereits mehreren schwierigen Angelegenheiten vertreten. Gute Planung, … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
sehr gut
Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Ehrlicher, verständlicher und kompetenter Partner zur kraftvollen Durchsetzung Ihrer Interessen. Melden Sie sich einfach und dann besprechen wir gemeinsam, wie ich auch Ihnen bestmöglich helfen kann.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 66 Bewertungen Herr Klevenhagen wurde für mich in einer Angelegenheit tätig in der es um die Erstattung von Notarkosten ging, welche … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Nagel
Rechtsanwälte Karin Klebig & Volker Nagel, Goethestr. 16, 39108 Magdeburg 6892.0063369394 km
Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Nagel gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Einer Ökonomie wurde Vorrang eingeräumt (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwältin Johanna Langer
Rechtsanwaltskanzlei Johanna Langer, Sachsentor 8, 21029 Hamburg 6736.0116132127 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Johanna Langer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt und Mediator Robert N. Schweckendieck, Donaustraße 2, 12043 Berlin 6978.3836566058 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Schweckendieck bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(08.12.2023) Ich bin mit der Beratung von Herrn Schweckendieck sehr zufrieden. Er konnte mir bei meinem Problem professionell und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Doelfs
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Rechtsanwalt Oliver Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Doelfs ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 63 Bewertungen Herr Doelfs hat mich in über 20 Jahren schon bei mehreren Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr erfolgreich vertreten. Mit … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Kager
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Rechtsanwältin Caroline Kager
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Caroline Kager
aus 16 Bewertungen Frau Kager hat mich erfolgreich in einer Verkehrsrecht-Strafrechtsangelegenheit vertreten. Sehr gewissenhaft, und zu … (12.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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