4.215 Anwälte für Revision | Seite 82

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hintze, Bahnstraße 8, 65205 Wiesbaden 6805.2052103217 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Zügige Terminvergabe. Sehr informatives Beratungsgespräch. Danach kam sehr schnell eine ausführliche schriftliche … (18.02.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albert Harald Dahm
Rechtsanwalt Albert Harald Dahm
Kanzlei Harald Dahm, Wielandstr. 14, 38124 Braunschweig 6823.1731115554 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Albert Harald Dahm
(02.06.2024) Beim Verkauf unserer Eigentumswohnung entwickelten sich erhebliche Schwierigkeiten mit dem Käufer, der einfach die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner
MEK-Rechtsanwaelte GbR, Stadtplatz 12, 84478 Waldkraiburg 7167.0050285115 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Schönsteiner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 9 Bewertungen Einfach Spitze. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Göthel
Rechtsanwalt Carsten Göthel
Kanzlei Carsten Göthel, Balduinstr. 7, 50676 Köln 6674.2472445255 km
Fachanwalt Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Göthel
aus 7 Bewertungen Sehr komoetent vertritt mich seit Jahren und bekomme immer das beste Urteil heraus. Großer Respekt (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Grauel
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Grauel
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Grauel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Sehr geehrte Feau Rechtsanwältin Grauel, wir gaben uns in unserem Fall sehr gut bei Ihnen und Ihrem Kollegen sowohl … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nuriye Kör
Rechtsanwältin Nuriye Kör
Kanzlei Nuriye Kör, Bahnhofstr. 5, 35576 Wetzlar 6790.5673050215 km
"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". Bertolt Brecht
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nuriye Kör hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Müller
Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, Karl-Schefold-Str. 9, 89073 Ulm 7003.7912510361 km
Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Harald Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(22.03.2024) RA Müller wurde mit der Abwehr einer Verkehrs-OWi beauftragt. Bereits nach seinem fundierten Akteneinsichtsgesuch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
Anwaltskanzlei Stephan Becker, Schöne Allee 9a, 99867 Gotha 6904.8399875278 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Becker
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf die Anfrage mit Terminvereinbarung (26.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner LL.B.
Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner LL.B.
Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg 6710.6948049625 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner LL.B.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rene Sobirai
Kanzlei René Sobirai, Am Freibad 12, 04565 Regis-Breitingen 7000.9109436952 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rene Sobirai ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(11.09.2023) Ein Anwalt der eine sehr gute Beratung macht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Anwaltskanzlei Caracciolo, Oststraße 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1875640881 km
„Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben.“
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanna Caracciolo hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kläner
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Kläner Rechtsanwälte Tobias Kläner & Nils Roreger Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Mainzer Str. 73 a, 56068 Koblenz 6745.8161442384 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kläner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 59 Bewertungen Wir sind bereits seit mehreren Jahren Kunde und sind seither sehr zufrieden mit der Beratung und der Umsetzung der … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart 6936.9864134321 km
innovativ | progressiv | effektiv
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
aus 7 Bewertungen Herr Volkwein war sehr schnell und erfolgreich bei meinem Anliegen. Mehr Kompetenz kann ich mir nicht vorstellen. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Praest
Rechtsanwalt Stephan Praest
Praest Rechtsanwälte, In der Schaf 9, 52499 Baesweiler 6628.8400559813 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Praest - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(15.08.2023) Kann super ekleren
Profil-Bild Rechtsanwältin Catrin Runge
Kanzlei Catrin Runge, Brückenstr. 66b, 65719 Hofheim am Taunus 6810.0036226139 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Catrin Runge ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
Fachanwaltskanzlei Wenzel, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
aus 219 Bewertungen Das Vorgehen und die möglichen Ergebnisse wurden mir schnell transparent dargestellt. Danach haben wir den gemeinsamen … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Wetzel
Kanzlei Klaus Wetzel, Würzburger Str. 22, 63619 Bad Orb 6861.6056510989 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Wetzel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Herr Wetzel hat der Thematik angemessen und sehr zügig geantwortet. Danke dafür. (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Heumann
sehr gut
Kanzlei Chris Heumann, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg 7101.1292397565 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Heumann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 58 Bewertungen Herr Heumann hat mich ca. 5 Jahre in einem sehr schwierigen Prozess erfolgreich begleitet (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ziemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ziemann
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9907354713 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Janina Ziemann
aus 38 Bewertungen Frau Ziemann hat mich super beraten, regelmäßige Update der Sachlage geschickt und letztlich den Fall zu meinen … (24.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Cziongalla
sehr gut
Kanzlei Susanne Cziongalla, Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 6672.6259979177 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Cziongalla vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 54 Bewertungen Bei Frau Cziongalla handelt es sich um eine sehr empathische und erfahrene Fachanwältin für Strafrecht, die es mit … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Spintig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Spintig
Rechtsanwälte Spintig & Spintig, Friedrichstr. 34, 65185 Wiesbaden 6800.2437869772 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Spintig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 82 Bewertungen Herr Spintig besitzt eine enorme Erfahrung aus der er schöpfen kann. Er ist teuer, jedoch treffen seine Schreiben an … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Yama Said
sehr gut
Rechtsanwalt Yama Said
Rechtsanwaltskanzlei SAID, Am Justizzentrum 7, 50939 Köln 6674.6385906194 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Yama Said ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 106 Bewertungen Ist zu empfehlen (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Bernhörster
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Bernhörster
Bernhörster, Kersting & Kollegen, Arminstr. 14-16, 45879 Gelsenkirchen 6654.1710668145 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Bernhörster bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Beratungsgespräch umfangreich & präzise Analyse, besten Dank Herr Etterich (23.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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