969 Fachanwälte für Strafrecht | Seite 41

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bambor
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bambor
Rechtsanwalt Bambor, Im Defdahl 10 B, 44141 Dortmund 6678.224695553 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 40 Bewertungen Herr Bambor hat mich sehr überrascht,den in seinem Gebiet Verkehrsrecht ist er ein Meister! Ich kann mich nur noch mal … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Swoboda
sehr gut
Kanzlei Ulrich Swoboda, Maximilianstraße 83, 86150 Augsburg 7063.4814132164 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 294 Bewertungen Anwalt Swoboda hat sich als äußerst kompetenter und einfühlsamer Rechtsberater erwiesen. In jeder Situation hat er … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Burgsmüller
Kanzlei Florian Burgsmüller, Erich-Koch-Weser-Platz 1, 27568 Bremerhaven 6638.2487363759 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 6 Bewertungen Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit gegenüber Rechtsanwalt Florian Burgsmüller ausdrücken. Nach einem … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schade
Rechtsanwalt Stephan Schade
Schade & Schade, Worth 12, 29664 Walsrode 6733.2323705528 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Fachanwalt für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Wrozyna
Kanzlei Monika Wrozyna, Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main 6827.4523656106 km
Fachanwältin Strafrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Strafrecht
aus 8 Bewertungen Unaufgeregte souveräne Vertretung! Sachlich richtige Einschätzung! Freundlich und aufgeschlossen! Verfahren wurde … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Grimm
Rechtsanwalt Albrecht Grimm
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.8654008267 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Klaus Wamser
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Klaus Wamser
Rechtsanwalt Wamser, Brunngasse 29, 94032 Passau 7210.6263649047 km
Fachanwalt Strafrecht • Internationales Recht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt für Strafrecht
aus 12 Bewertungen I was unfortunate to receive a summoning by the police to hear from me concerning some investigations. I found Mr. … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
von Rymon Lipinski & Partner mbB Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz 6745.246967363 km
„Mut ist die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts!" (Robert F. Kennedy)
Fachanwalt Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtstipps von Fachanwälten für Strafrecht

Fragen und Antworten

  • Was regelt das materielle Strafrecht?
    Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen, z. B. Wertpapierhandelsgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz u. a.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Strafrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Strafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Fachanwalt für Strafrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Strafrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Strafrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
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Das Strafrecht ist die Basis von Sanktionen gegenüber deutschen Bürgern und stellt die Grundlage jeder Entscheidung eines Strafgerichtes, am OLG, BGH und weiteren Gerichten dar. Gesetzlich verankert sind zu diesem Zweck unterschiedlichste Vorschriften, die die staatliche Strafbefugnis regeln. Das Strafrecht gibt einen Hinweis darauf, welche Verhaltensweisen in Deutschland verboten sind. Für den Fall, dass Bürger gegen diese Vorgaben verstoßen, werden die zu verhängenden Strafen definiert. Rechtsanwälte für Strafrecht können diese vor Gericht verteidigen, Richter unter anderem Geld- und Freiheitsstrafen verhängen. Dabei sind allerdings Grenzen gesetzt, wenn es um die Körperstrafe und die Todesstrafe geht. In einigen Ländern der Erde stellen diese reguläre Sanktionen im Strafrecht dar, in Deutschland sind sie jedoch nicht zulässig.

Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage

Das Strafrecht basiert auf dem rechtlichen Grundsatz „Nulla poena sine lege“. Dieser besagt, dass es in Deutschland keine Strafe ohne entsprechende Gesetzesgrundlage geben darf. Dadurch wird willkürlich verhängten Sanktionen im Strafrecht wirkungsvoll vorgebeugt. In Bezug auf § 1 StGB spricht man vom gesetzlichen „Rückwirkungsverbot“. Ist eine Sanktionsmaßnahme nicht in einem gültigen Gesetz geregelt, ist sie laut Strafrecht unzulässig. Würde eine solche Strafe gegen einen deutschen Bürger verhängt, so könnte er sich insbesondere aufgrund der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte mit einer Verfassungsklage dagegen wehren.

Die Organe der Rechtspflege erhalten durch das Strafrecht die Möglichkeit, weitreichend in das Recht des Bürgers einzugreifen. Verhängt ein Gericht beispielsweise eine Freiheitsstrafe oder ordnet eine Sicherheitsverwahrung an, so wird mit dieser Entscheidung in eines der höchsten bürgerlichen Grundrechte eingegriffen, verankert in Art. 2 Abs. 2 GG: das Recht auf Freiheit.

Materielles und formelles Strafrecht

Das Strafrecht ist in das materielle und das formelle Strafrecht zu unterteilen:

Das materielle Strafrecht

Das materielle Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen zu bestrafen sind, wann die Strafbarkeit eines Fehlverhaltens vorliegt und wie die Sanktionen in Bezug auf Art und Umfang auszusehen haben. Die wichtigste Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Strafgesetzbuch (StGB), das aufgrund seiner Bedeutung auch als Kernstrafrecht bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls Strafvorschriften für bestimmte Delikte vorsehen. Beispiele für solche Nebengesetze sind:

Das formelle Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt, wie ein Strafverfahren abzulaufen hat (Strafverfahrensrecht). Die wichtigste Gesetzesgrundlage dieses Bereichs ist die Strafprozessordnung (StPO). Diese Gesetzesnorm klärt unter anderem die folgenden Aspekte des Strafrechts:

  • Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstand
  • Zeugen
  • Sachverständige und Augenschein
  • Beschlagnahmung
  • Verhaftung von Personen und vorläufige Festnahme, Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung
  • Vernehmung
  • Verteidigung durch Rechtsanwälte
  • Öffentliche Klage
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch einen Richter
  • Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision)
  • Beteiligung des Geschädigten am Verfahren (Privatklage, Nebenklage, Entschädigung)
  • Strafvollstreckung
  • Kosten des Verfahrens
  • Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht

Neben der StPO gibt es im Strafprozessrecht zusätzliche Rechtsvorschriften, die ebenfalls dem formellen Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) klärt den grundsätzlichen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, deren Zuständigkeit und definiert die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, der Geschäftsstellen und der Gerichtsvollzieher. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) stellt im Strafprozessrecht die Basis für den Vollzug von verhängten Freiheitsstrafen dar. Es gibt einen Überblick über die Unterbringung und Ernährung der Gefangenen und klärt weitere wichtige Themen rund um Besuche, Briefe, Ausgang, Urlaub, Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge, Freizeit oder soziale Hilfe.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschäftigt sich mit den Rechtsvorschriften, die für strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche maßgeblich sind. Hier sind Erziehungsmaßnahmen vorrangig vor der Anordnung von Gefängnisstrafen zu ergreifen. Ehe eine Jugendstrafe verhängt wird, arbeiten Richter für ihr Urteil mit Erziehungsmaßnahmen wie einer Verwarnung, einer Auflage oder einem Jugendarrest. Zudem regelt das Gesetz, wie sich Jugendgerichte zusammensetzen, wie die Ermittlungen ablaufen und dass Jugendgerichtsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen müssen.

Das Strafgesetzbuch als Bestandteil des materiellen Strafrechts

Das Strafgesetzbuch gliedert sich als Gesetz mit 358 Paragraphen in einen allgemeinen und einen besonderen Abschnitt auf:

Der allgemeine Teil

Im allgemeinen Teil des Gesetzes werden zahlreiche generelle Vorschriften und Definitionen getroffen. Dieser Teil der Rechtsvorschrift zeigt in der Übersicht, wann überhaupt eine vollendete Straftat, ein Versuch oder ein Rücktritt vorliegt. Thema sind ebenfalls die Täterschaft, die Anstiftung und die Beihilfe zu einer Straftat. Das allgemeine Strafrecht zeigt auf, welche Strafarten die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen können - von der Freiheitsstrafe über die Geldstrafe und Vermögensstrafe bis hin zu Nebenstrafen wie der Erteilung eines Fahrverbots. Definiert wird zusätzlich, wie die Strafbemessung im Strafrecht abläuft. Das Strafgesetzbuch thematisiert außerdem Themen wie die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, freiheitsentziehende Maßregeln und die Führungsaufsicht.

Der besondere Teil

Im besonderen Teil des StGB sind die genauen Tatbestandsmerkmale der einzelnen durch das Gesetz erfassten Straftatbestände festgehalten. Dabei beschreibt das Gesetz nicht nur, welche Merkmale eine Straftat in der Praxis objektiv gesehen aufweist, sondern auch die subjektive Ebene. Sie hilft dabei, die Straftat nach fahrlässigen, vorsätzlichen oder absichtlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Gruppen von Straftaten:

§§ 110 - 122 Widerstand gegen die Staatsgewalt

Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt im Sinne des StGB liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Tatverdächtiger bei der Verhaftung den Vollstreckungsbeamten widersetzt. Auch die Gefangenenbefreiung und -meuterei fallen in diesen Bereich.

§§ 123 - 145d Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Als Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet man den Haus- und Landfriedensbruch, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Auch die Volksverhetzung, die Anleitung zu Straftaten, die Gewaltdarstellung, die Amtsanmaßung und der Verwahrungsbruch fallen neben weiteren Delikten in diesen Abschnitt.

§§ 146 - 152b Geld- und Wertzeichenfälschung

Geld, Wertpapiere oder Wertzeichen (z. B. Briefmarken) zu fälschen, ist ebenso strafbar wie das Nachahmen von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln.

§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Ob es sich um eine uneidliche Falschaussage oder einen Meineid handelt, wird beim Strafmaß berücksichtigt.

§§ 164 - 165 Falsche Verdächtigung

Wer andere zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ihn verdächtigt, muss mit Konsequenzen rechnen und sollte besser einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

§§ 166 - 168 Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Die Störung der Religionsausübung, einer Bestattungsfeier und der Totenruhe sind im Strafrecht strafbar. Rechtliche Konsequenzen muss außerdem derjenige befürchten, der Bekenntnisse, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.

§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

In diesen Bereich des besonderen Teils fällt die Strafbarkeit von Delikten wie der Personenstandsfälschung, der Verletzung der Unterhalts-, Fürsorge- oder Erziehungspflicht, der Doppelehe sowie der Beischlaf zwischen Verwandten.

§§ 174 - 184g Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Gefangenen und Kindern kann im Strafrecht empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls zum Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen, die Verbreitung pornografischer, gewalt-, kinder-, oder tierpornografischer Schriften und Darbietungen und viele weitere Straftaten.

§§ 185 - 200 Beleidigung

Neben der einfachen Beleidigung gehören auch die üble Nachrede, die Verleumdung und die Verunglimpfung zum Abschnitt „Beleidigung“.

§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ebenso wie das Ausspähen von Daten, die Verletzung von Privatgeheimnissen, der Vertraulichkeit des Worts und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Straftat.

§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben

Als Straftaten gegen das Leben bezeichnet man Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch und die fahrlässige Tötung.

§§ 223 - 231 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Diese Straftaten sind darauf ausgerichtet, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen im Strafrecht die Tatbestände der (gefährlichen) Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Beteiligung an einer Schlägerei.

§§ 232 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Wer andere durch Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Bedrohung in ihrem Recht auf Freiheit einschränkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung

Diebstähle und Unterschlagungen sind ebenfalls im Strafrecht geregelt.

§§ 249 - 256 Raub und Erpressung

Welche Tatbestandsmerkmale ein Raub, ein schwerer Raub, ein Raub mit Todesfolge, ein räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung aufweisen, erklärt dieser Abschnitt des besonderen Teils.

§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei

Die Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Bandenhehlerei sind ebenso wie die Geldwäsche im Strafrecht verboten.

§§ 263 - 266b Betrug und Untreue

Dieser Abschnitt umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, darunter den Computer-, Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug, die Untreue sowie den Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Auch der Betrug im Internet wird immer mehr Teil der Rechtsprechung des BGH.

§§ 267 - 282 Urkundenfälschung

Zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte auch derjenige, der Dokumente, technische Aufzeichnungen oder beweiserhebliche Daten gefälscht, amtliche Ausweise verändert, Urkunden unterdrückt, oder Gesundheitszeugnisse gefälscht hat.

§ 283 - 283b Insolvenzstraftaten

Verletzen insolvente Bürger bestimmte Rechts von Gläubigern oder Schuldnern oder ihre Buchführungspflicht, so sieht das Rechtsgebiet „Strafrecht“ eine Bestrafung vor.

Über diese Bereiche hinaus kennt der besondere Teil des Strafgesetzbuchs noch weitere Abschnitte:

  • Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302)
  • Sachbeschädigung (§§ 303 - 305a)
  • Gemeingefährliche Straftaten (§ 306 - 323c)
  • Straftaten gegen die Umwelt (§ 324 - 330d)
  • Straftaten im Amt (§ 331 – 358)
  • und andere

Ergänzt wird das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht, das besondere Regelungen für straffällig gewordene Jugendliche trifft.

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