4.215 Anwälte für Revision | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Göbe
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Göbe
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Göbe, Sickingenstrasse 7, 10553 Berlin 6969.6642536827 km
Soziales Recht für Jedermann - seit 2011 in Berlin und bundesweit.
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Göbe gerne zur Verfügung
aus 173 Bewertungen Herr Göbe rief mich an und ließ sich den Sachverhalt genau schildern. Dann schlug eine gut abgestimmte Strategie vor. … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwalt Maik Kotzian
Rechtsanwaltskanzlei Maik Kotzian, Krischanweg 6-7, 18069 Rostock 6809.5407313247 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Kotzian ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(22.02.2024) Bekam kurzfristig einen Termin und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mudgteba Laqmani
sehr gut
Rechtsanwalt Mudgteba Laqmani
Rechtsanwaltskanzlei Laqmani, An der Alster 62, 20099 Hamburg 6720.4438475725 km
Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mudgteba Laqmani ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 61 Bewertungen Herr Laqmani hat mich in meiner Rechtssache sehr gut betreut und alles hat sich von selbst erledigt. Die … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Rechtsanwalt Alexander Ritzer
Ritzer & Kollegen, Bavariaring 15, 80336 München 7117.9493307507 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Alexander Ritzer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Varvatou
sehr gut
Anwaltskanzlei Varvatou, Eulenstr. 3a, 17034 Neubrandenburg 6907.185569386 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Olga Varvatou
aus 19 Bewertungen Über den Weißen Ring e.V. konnte Frau Varvatou mich zu einer strafrechtlichen Sache beraten. Dies hat sie mit viel … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
sehr gut
Kanzlei Dr. Stephan Schmelzer, Ostberg 3, 59229 Ahlen 6690.0975899758 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
aus 32 Bewertungen Wen gibt hir golden Stern,Ich were zum DR Shmelzer geben,Ich bedanke mich,für Alles was Sie für mich getan haben,ohne … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml
Rechtsanwalt Schraml, Konrad-Adenauer-Allee 33, 86150 Augsburg 7063.2774833522 km
Kämpfen bis zum Ende!
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Benedikt Schraml bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 66 Bewertungen Geltendmachung einer Forderung. Forderungseingang ist innerhalb kürzester Zeit erfolgt. Meine Meinung: professionelle … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 104 Bewertungen Herr Ostoja-Starzewski und sein Team haben mich im Rahmen des Kaufs einer Immobilie beraten, den Kaufvertrag überprüft … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Wittrowski
sehr gut
Kanzlei Nina Wittrowski, Kirchstraße 2, 10557 Berlin 6971.4840627298 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Nina Wittrowski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Frau wittrowski hat mich mit ihrer professionellen und schlagfertigen Art vor der hölle bewart . Ein Staatsanwalt … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
sehr gut
H2W Strafrecht Halbritter Horrer Wehner, Schlüterstraße 54, 10629 Berlin 6970.8154887469 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pflegerecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
aus 70 Bewertungen Dr. Horrer war nicht nur kompetent sondern hat uns auch erfolgreich vertreten. Besten Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
sehr gut
Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Veiko Römer
aus 20 Bewertungen Ich war mit der Arbeit von Herrn Römer und seinem Team sehr zufrieden. Für eventuelle Fragen stand er uns stets zur … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler
DR. WINKLER Rechtsanwaltskanzlei, Hohenzollernring 38-40, 50672 Köln 6673.9272567481 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Dr. Winkler ist ein sehr kompetenter Anwalt, den ich jedem nur empfehlen kann. Er hat mich zeitnah sehr gut sowie auch … (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Voll
sehr gut
Rechtsanwältin Kira Voll
Kanzlei Obergfell, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe 6868.6552052932 km
Schnelle Terminvergabe - Effektive Verteidigung - zufriedene Mandanten - Gute Erreichbarkeit
Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kira Voll bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Frau Voll rief zeitnah zurück und erklärte kompetent (soweit möglich) Lösungswege zu meinem Anliegen. Empfehlenswert! (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum, Kaiserstraße 6, 58706 Menden (Sauerland) 6699.9953492116 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Rüschenbaum hat im Konflikt mit einem Insolvenzverwalter in kurzer Zeit eine sehr zufriedenstellende Lösung … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann
Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht, Theodor-Heuss-Str. 2, 58452 Witten 6672.2268940763 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • StrafrechtZivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 109 Bewertungen Ein kompetenter Anwalt. Reger Schriftverkehr und telefonischer Austausch. Er hat dazu beigetragen, dass ich nun … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Zimmermann
Kanzlei Hünnemeyer & Zimmermann in Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 39, 21614 Buxtehude 6706.6681315408 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Zimmermann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 132 Bewertungen Habe mit Lars Zimmermann, nur gute Erfahrung, heute wieder eine Verhandlung mit ihn gehabt , und wie immer war er … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(10.02.2024) Rechtsanwalt Hohmann hat mich umfassend in einer Wirtschaftsstrafsache beraten und betreut. Herr Hohmann war ebenso …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schwab
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Kanzlei Markus Schwab, Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart 6930.9106216631 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schwab – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 114 Bewertungen Mit dieser Bewertung möchte ich sehr gerne zum Ausdruck bringen, wie souverän der Rechtsanwalt Markus Schwab mich vor … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kourosh Aminyan
Rechtsanwalt Kourosh Aminyan
Rechtsanwaltskanzlei Aminyan, Salierring 43, 50677 Köln 6674.7385466094 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kourosh Aminyan hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Privat (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
sehr gut
Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
MCF Rechtsanwaltskanzlei, Christophstraße 3, 70178 Stuttgart 6931.1229088163 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Martina C. Fränkel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 68 Bewertungen Großartige Verteidigung, kompetente, engagierte Anwältin! Hat sich hartnäckig für meine Sache eingesetzt und … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Straße 19, 82380 Peißenberg 7107.0982457761 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Victoria Trautmann
(31.03.2021) Mit Frau Trautmann war ich sehr zufrieden. Die Beratung stimmte und alles wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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