4.239 Anwälte für Revision | Seite 79

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
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Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 33 Bewertungen Vielen Dank für professionelle hilfe (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
aus 12 Bewertungen Exzellenter Vortrag, der überzeugt und die Notwendigkeit deutlich herausgestellt hat . (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Kierdorf
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Kierdorf
Kanzlei Kierdorf, Breite Straße 33, 53111 Bonn 6694.0574126607 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Kierdorf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 70 Bewertungen Akteneinsicht Blitzschnell angefragt und bekommen (2 Werktage). Hervorragend! (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wagner
Rechtsanwalt Matthias Wagner
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9104127217 km
Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Wagner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.)
Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.)
Kanzlei Buchheit, Salzstraße 36, 41460 Neuss 6644.7051447405 km
Dran Drauf Drüber ... (alter Panzergrenadierspruch)
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Buchheit (Oberst d.R.) - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Nouri
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Rechtsanwältin Friederike Nouri
Galdica Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin 6970.6986365675 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Friederike Nouri
aus 38 Bewertungen Sehr gute Arbeit kann mich nicht beklagen sehr zufrieden (23.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec.
Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec.
KUSS Rechtsanwälte GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 39, 50668 Köln 6674.9467084312 km
WIR LÖSEN PROBLEME - LOYAL, PRÄZISE, EFFIZIENT!
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Robert N. Kuss LL.M. oec.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Halm & Preßer | Fachanwälte und Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Lutherstraße 14, 66538 Neunkirchen 6773.0053396989 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Jagdrecht • Anwaltshaftung • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(08.05.2024) Schnelles handeln
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haintz
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Rechtsanwalt Markus Haintz
Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH, Schumannstrasse 21, 89555 Steinheim am Albuch 6991.0180509374 km
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit in jedem anderen. Martin Luther King
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • StrafrechtVerwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Haintz für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 65 Bewertungen Heute lese ich ein Statement von Herrn Haintz. Es geht um den Post unseres Bundeskanzlers, in dem er uneingeschränkt … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Strafverteidigerkanzlei Georg Zengerle, Oberer Quellweg 13, 89407 Dillingen an der Donau 7025.0542545508 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Hößler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(21.11.2023) Frau Hößler ist eine super nette und freundliche Anwältin. Sie hat mich sehr unterstützt und mir geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wibke Treskow
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Rechtsanwältin Wibke Treskow
Rechtsanwälte Schöpke & Treskow, Einumer Str. 3, 31135 Hildesheim 6792.8786860352 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Wibke Treskow
aus 21 Bewertungen Frau Treskow ist eine engagierte, sympatische und kompetente Anwältin, die ich bedenkenlos empfehlen kann. Das … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Lampe
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Rechtsanwaltskanzlei Lampe, Ziegelaustr. 6, 97080 Würzburg 6920.4436475161 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Daniela Lampe ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Frau Lampe hat mich zielgerichtet beraten. Mögliche Alternativen und Lösungen wurden vorgeschlagen, sowie Pro und … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
Kindschaftskanzlei Dr. Schüttpelz, Albrechtstraße 131, 12165 Berlin 6973.7685376742 km
Qualifizierte Vertretung in der Krise
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Schüttpelz ist sehr zugänglich, hat die Thematik in kürzester Zeit erfasst und die richtigen Fragen gestellt. … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz
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Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz
Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte PartGmbB, Rosenstraße 11a, 40479 Düsseldorf 6648.9091322268 km
Rechtsberatung in Echtzeit - das ist unser Motto!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 45 Bewertungen Sehr gute telefonische Beratung (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
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Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wendt
Rechtsanwältin Antje Wendt
Anwaltskanzlei Antje Wendt, Julius-Fucik-Str. 1, 01796 Pirna 7098.6689007844 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Wendt
(29.01.2024) Umfassend informiert
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Schiffner
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Rechtsanwalt Ralph Schiffner
Schiffner - Recht. Steuer. Beratung, Einsteinstraße 111, 81675 München 7121.3110565099 km
Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralph Schiffner
aus 29 Bewertungen Herr Schiffner ist ein junger Anwalt, der ein sehr kompetentes Auftreten hat. Faire Beratung und Gespräch auf … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Brütting
Rechtsanwalt Robert Brütting
Kanzlei Brütting, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Ihr Recht - Mein Anliegen
Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Brütting
aus 9 Bewertungen Herr Brütting hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Voß
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Rechtsanwalt Andreas Voß
Kanzlei Andreas Voß, Trebbiner Str. 15, 14943 Luckenwalde 6986.1423890064 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Voß
aus 13 Bewertungen Sofort ernstgenommen (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
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Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
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Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
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Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Herr Guski ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt. Ich habe von seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger sehr … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Spintig
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Rechtsanwältin Martina Spintig
Anwaltskanzlei Spintig, In Oberwiesen 16, 88682 Salem 6996.5780213636 km
Das Wort ist die Waffe des Anwalts
Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Martina Spintig bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Sehr offen und freundlich, Kontaktaufnahme erfolgte prompt. (04.03.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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