4.237 Anwälte für Revision | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Pfau
Rechtsanwalt Tobias Pfau
Rechtsanwaltskanzlei Pfau, Holtenauer Str. 3, 24103 Kiel 6687.0109817801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Pfau
(08.05.2019) Ein wirklich hervorragender Anwalt. Herr Pfau hat sehr präzise Lösungsansätze, die er tatsächlich auch erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Miegel
Rechtsanwalt Sascha Miegel
Kanzlei Sascha Miegel, Fleischerstr. 22, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.284369879 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sascha Miegel
aus 9 Bewertungen Herr Miegel hat sich unverzüglich mit mir telefonisch in Verbindung gesetzt. Sehr kompetent und professionell hat er … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0413945283 km
Fachanwalt Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(08.06.2021) Herrn Rechtsanwalt Dr. Foth hat über drei Jahre einen Prozeß über mehrere Instanzen für mich und meine Frau geführt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwaltskanzlei Heike Lotze, Robert-Koch-Str. 24, 01896 Pulsnitz 7088.5552993907 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Heike Lotze
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Eifert
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Eifert
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Carmen Eifert
aus 48 Bewertungen 2020 vertrat mich Frau Eifert das erste Mal als Anwältin in Sachen Familienrechts zwecks Scheidung. Doch dies sollte … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Rosenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Rosenthal
Anwaltskanzlei Martin Rosenthal, Holtenauer Str. 129, 24118 Kiel 6686.4627255226 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Martin Rosenthal vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Kompetent und zuverlässig (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Gerhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Gerhardt
Collegium Recht, Ostendstr. 149-151, 90482 Nürnberg 7014.1704447812 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Gerhardt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 104 Bewertungen Herr Gerhardt hat sich sehr sachkundig und jederzeit hilfsbereit meiner angenommen. Er hat mich vor Gericht … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Hagège
Rechtsanwältin Chantal Hagège
solegis Rechtsanwälte, Baseler Straße 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Chantal Hagège
(04.04.2024) Frau RA Hagege ist eine ausgezeichnete Rechtsanwältin, die sich schnell und kompetent um meine Anliegen gekümmert hat. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
DR. LANG | RECHTSANWALT, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4451998696 km
Kompetent. Engagiert. Durchsetzungsstark - Ihr Anwalt im Strafrecht und Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
(07.02.2024) Herr Dr. Lang hat mich bei einer heikeln Angelegenheit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber beraten. Es ging hier um …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja von Oettingen
sehr gut
Kanzlei Maja von Oettingen, Frölichstr. 10 1/3, 86150 Augsburg 7062.3569478354 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Wir möchten Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie hat uns äußerst kompetent und … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker Partnerschaft, Erlenstegenstraße 7, 90491 Nürnberg 7013.8438616095 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stern ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(27.01.2023) RA Stern hat mich bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung vertreten - vor allem aber beraten. Und das sehr, sehr gut. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Kanzlei Dr. Ebrahim-Nesbat, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.6714735263 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 42 Bewertungen Ich kann Herrn Nesbat nur wärmstens empfehlen. Er ist ein äußerst engagierter und hilfsbereiter Anwalt, der sich mit … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Haußmann
sehr gut
Anwaltskanzlei Haußmann, Bommersheimer Weg 3a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6814.9989552897 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Haußmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Hallo Herr Haußmann! Wie geht es Ihnen und Ihrer Mutter? Ich habe einen Fall: Verstoß vom Notar, zum Testament, und … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
FRP Rechtsanwälte - Fischer · Roloff · Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal 6670.1618679 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Super Beratung. Herr Plümpe war immer erreichbar, es gab schnelle Antworten auf Rückfragen und Laienverständliche … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Brüning
Kanzlei Antje Brüning, Bahnhofstraße 87, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.7648180138 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Brüning
aus 5 Bewertungen Meine Anfrage wurde sehr schnell und freundlich von der Anwältin beantwortet. Da es nicht das richtige Fachgebiet war, … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Möller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Möller
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Möller
aus 40 Bewertungen Vom ersten Moment bis zum Abschluss in einer Verkehrsangelegenheit war ich in sehr guten Händen und froh Rechtsanwalt … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Kanzlei Uta Pötzsch, Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin 6975.2861903561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Pötzsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich hatte die Hoffnung aufgegeben, einen Anwalt zu finden. Alle weigerten sich, meinen Fall zu übernehmen und hielten … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Uwe Posern
Kanzlei Posern, Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.4384489314 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Uwe Posern hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen immer wieder gern, bei der nächsten Rechtsstreitigkeit (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Grenz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Grenz, Grabenstr. 38, 44787 Bochum 6663.0696012037 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Victoria Grenz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 87 Bewertungen Victoria Grenz empfehlen wir erneut sehr gerne weiter! Eine sehr kompetente und mitfühlende Anwältin, die uns auch … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerken
sehr gut
Kanzlei Thomas Gerken, Schützenstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1225759916 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Gerken gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Vorgehensweise. Herr Gerken hat uns, aus dem Stehgreif, buchstäblich "den Hals aus … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Armatage
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Armatage
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Armatage ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Durch seine fachliche Kompetenz und extrem Weitsicht würde ich Herrn Armatage jeden weiterempfehlen. Zudem besitzt … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
sehr gut
Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6834897719 km
Regelmäßige Fortbildungen führen dazu, dass ich Sie zuverlässig beraten und Ihre Interessen in Ihrem Sinne unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wahrnehmen kann.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Die Anwältin hat mir sehr geholfen den, durch den Autofahrer entstandenen Schaden an mir und meinem Fahrrad ersetzt zu … (17.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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