3.438 Anwälte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kay-Bodo Riedler
Rechtsanwalt Kay-Bodo Riedler
Rechtsanwaltskanzlei Lipphardt, Riedler & Sigg - von Löwenstein, Königstor 18, 34117 Kassel 6810.1538083514 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kay-Bodo Riedler
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Kesting
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Kesting
Kanzlei Kesting, Dülkener Str. 4, 41366 Schwalmtal 6618.4033230079 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie Kesting gerne zur Verfügung
aus 161 Bewertungen Ich fühlte mich gut unterstützt. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
Kanzlei am Forstenrieder Park, Roßbacher Weg 3, 81476 München 7117.4779090071 km
"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt"
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Meltem Dayioglu vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 72 Bewertungen Net und höflich detailierte Information hab ich bekommen (30.04.2024)
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Rechtsanwalt Egmar Bernhardt
Dr. Stohlmann Rechtsanwälte PartmbB, Am Bach 11, 33602 Bielefeld 6714.600518065 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Egmar Bernhardt
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Rechtsanwalt Jürgen Schultz
Schultz und Carstens Rechtsanwälte, Schwachhauser Heerstr. 53, 28211 Bremen 6676.8326600073 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Schultz gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen RA Jürgen Schultz hat mit seinem Kollegen Carstens einen Rechtstreit übernommen , der mit einem anderen RA in erster … (04.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Shari Neufeldt
Kanzlei Shari Neufeldt, Moltkestraße 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Individuelle Mandantenbetreuung als Vertrauensbasis.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Shari Neufeldt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Hallo, ich möchte Frau Neufeldt, als sehr kompetente Rechtsanwältin bewerten. Die sich der Problematik angekommen hat … (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Fragen und Antworten

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht umfassen alle rechtlichen Zusammenhänge, die für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter einerseits und Wohnungseigentümern andererseits relevant sind.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Weil das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist, findet sich seine gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Grundsätzlich kann man jede Sache vermieten, d.h. einem anderen gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Am häufigsten bringt man den Mietvertrag jedoch mit dem Wohnraummietvertrag in Verbindung. Weiteres alltägliches Beispiel sind die Mietwagenanbieter, die ihre Fahrzeuge gegen Entgelt anbieten (früher oft fälschlich als "Leihwagen" bezeichnet.)

Je nachdem, ob es um die Vermietung von Wohnräumen (Wohnmietrecht) oder von Gewerberäumen (Gewerbemietrecht) geht, stellt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Grund für diese Differenzierung ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Mieters von Wohnraum, die in Hinblick auf die grundsätzlich überlegene Stellung des Vermieters ihm gegenüber besteht. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, knüpfen, neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB, die speziellen Vorschriften der §§ 549 ff. BGB zugunsten des Mieters strengere Anforderungen an das Wohnraummietverhältnis.

Beispiele: Gemäß § 550 BGB gilt ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von über einem Jahr als auf unbegrenzte Zeit geschlossen, soweit er nicht schriftlich vereinbart ist. Weiter muss sich eine Mieterhöhung nach der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete richten. und in Hinblick auf die Kaution legt § 551 BGB fest, dass die Sicherheitsleistung im Fall der Vermietung von Wohnraum auf maximal drei Nettomonatsmieten (also ohne Vorauszahlungen und Nebenkosten) begrenz ist und der Vermieter die Summe sicher angelegen muss (Sparbuch etc.).

Hinweis: Aufgrund der allgemeinen Vertragsautonomie dürfen im Mietvertrag zugunsten des Mieters abweichende Regelungen vereinbart werden.

Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des Mietvertrages geregelt, sondern auch die Inhalte eines Mietverhältnisses, insbesondere Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

So legt § 535 Bürgerliches Gesetzbuch die mietvertraglichen Leistungen fest: Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch der Räume zu überlassen und dieser zahlt dafür die Miete, also den Mietzins. Weitere Vorschriften beziehen sich zum Beispiel auf Mietminderung wegen Sachmangels, Mieterhöhung, Staffelmiete, Schadensersatz etwa wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mieträume, das Vermieterpfandrecht bei Zahlungsrückstand, Modernisierungsmaßnahmen, Renovierung, Beendigung des Mietverhältnisses (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf), Betriebskosten bzw. Nebenkosten (z.B. dass die Nebenkostenabrechnung jährlich zu erstellen ist) und letztlich auch Bestimmungen, die die Abwicklung des Mietverhältnisses nach Beendigung regeln.

Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten zahlreiche Spezialvorschriften, wie etwa das Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), die Neubaumietenverordnung (NMV), die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO) sowie das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).

Über Rechtsstreitigkeiten rund um das Mietrecht entscheiden die Mietgerichte, also Abteilungen der Zivilgerichte, also aufsteigend nach Instanz das Amtsgericht (AG), das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Bei der Verletzung von Grundrechten kann schließlich auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Hinweis: Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Das Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt im April 2007 reformiert wurde, ermöglicht nun Eigentum zum Beispiel an einer Eigentumswohnung, an einem von mehreren Reihenhäuser auf einem Grundstück oder eine Doppelhaushälfte zu erwerben.

Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Das Sondereigentum steht nur dem Eigentümer selbst zu und ist also auf seine Wohnräume bzw. Geschäftsräume beschränkt. Handelt es sich um Flächen, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, spricht man auch vom Teileigentum.

Die anderen Einrichtungen des Hauses, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Dach, Fundament, Treppenhaus etc.), stehen im Miteigentum der Hauseigentümer, im sogenannten Gemeinschaftseigentum. Diese besonderen Rechtsbeziehungen begründen zahlreiche Sondervorschriften des Wohnungseigentumsgesetz WEG, in dem insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Gemeinschaftsrecht oder Gemeinschaftsordnung) und auch die Verwaltung des Wohnungseigentums geregelt sind. Die Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: Eigentümergemeinschaft). Ihr Verwaltungsorgan, das zentrale Beschlüsse für das Gesamteigentum und die Verwaltung trifft, ist die Wohnungseigentümerversammlung. Die Eigentümerversammlung kann durch einen Beschluss auch einen Verwalter bestimmen, der neben den laufenden Angelegenheiten (Wartung, Instandhaltung) auch die Jahresabschlussrechnung und wirtschaftliche Kalkulationen durchführt. Der Verwaltungsbeirat, der sich aus drei von der Eigentümerversammlung gewählten Wohnungseigentümern zusammensetzt, unterzeichnet die Versammlungsprotokolle, übernimmt die Prüfung von Abrechnungen und fungiert als Vermittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter.

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