4.215 Anwälte für Revision | Seite 119

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz
Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz, Blankenfelder Str. 17, 13127 Berlin 6971.4935453144 km
"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen!" Johann Wolfgang von Goethe
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Grotenrath-Groh
Anwaltssozietät Grotenrath-Groh & Groh, Dürener Straße 25, 52249 Eschweiler 6638.4471726583 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Angela Grotenrath-Groh – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
(17.11.2020) Erstklassige, verständliche und kompetente Beratung. Ich weiß jetzt, welche Vollmacht ich brauche und wie die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Müller
sehr gut
Kanzlei Kim Müller, Ofenerdieker Str. 59a, 26125 Oldenburg (Oldenburg) 6633.9425663503 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Kim Müller
aus 44 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
sehr gut
Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tony Blasig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 94 Bewertungen Es war schon beim Erst - Gespräch eine sehr angenehme Atmosphäre und dies hat sich bis zum Ende durchgezogen. Wurde … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
Kanzlei-Fröhlich, Hainbuchenstr. 2, 13465 Berlin 6960.8147566867 km
Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
(27.10.2020) Antwort kam
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Smollich
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Smollich
Jan Smollich & Kollegen, Südergraben 47, 24937 Flensburg 6623.5264462457 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jan Smollich
aus 10 Bewertungen Sehr gute Leistung und Erfahrung (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Fehse
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Fehse
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Für die Mandanten immer die beste Version meiner selbst !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Fehse – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Die Versicherungen hatten sich auf 50/50 geeinigt, obwohl ich nicht schuld war. Dann hat der Unfallgegner auch noch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Amos Hacmun
Rechtsanwalt Amos Hacmun
Heskia-Hacmun Law Firm, 6, Kaufman Strasse, 6801298 Tel Aviv, Israel 9762.8248143826 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Amos Hacmun gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
(11.06.2023) qualifizierte Beratung, angenehme Gesprächsatmosphäre. Es wird sich Zeit genommen und zugehört und im Anschluss erhält …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bunse
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bunse
Kanzlei Grummert + Repenning (PartmbB), Osterstraße 43, 32105 Bad Salzuflen 6724.3213198554 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Bunse
aus 20 Bewertungen Ein sehr komplexer Verfahren vor dem Landgericht gewonnen,dank dem Rechtsanwalt Bunse gewonnen, zuvor prominente … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Gültekin
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Gültekin, Haumannplatz 9, 45131 Essen 6651.8587081093 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Baris Gültekin gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Von Anfang bis Ende hat Herr Gültekin einen sehr menschlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Charakter bewiesen. Die … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar W. Walter
Kanzlei Lothar W. Walter, Türkenstr. 24, 13349 Berlin 6969.7179461533 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Lothar W. Walter für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Walter ist der Beste Anwalt, Kompetent, freundlich und nimmt sich Zeit für alle. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Graf
Rechtsanwalt Dirk Graf
Graf und Schaefer, Hauptstr. 108, 50226 Frechen 6667.3329611978 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Graf
(06.10.2022) Ich war sehr zufrieden mit Herr Graf
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Gutjahr
Anwaltskanzkei Gutjahr, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susanne Gutjahr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 38 Bewertungen Als sie von meiner Schuldenproblematik erfuhr, kam diese Frau mir zu Hilfe, übernahm alles von Grund auf und in den … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley
Rechtsanwalt Peter-Bohley, Wilhelmstr. 27, 06406 Bernburg (Saale) 6918.6569212286 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marian Peter-Bohley gerne zur Verfügung
(28.09.2022) Anwalt hat mich gut beraten und geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Willimann & Donghi Rechtsanwälte, Universitätstrasse 65, 8006 Zürich, Schweiz 6969.1711755529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hobohm
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Hobohm
Hobohm • Natalello • Giloth - Rechtsanwälte seit 1959, Schießgraben 10, 55232 Alzey 6810.7436669202 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hobohm ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 90 Bewertungen Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ruble, ich möchte mich bei Ihnen für die hervorragende Beratung im Erbrecht bedanken. … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Ross
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Ross
Rechtsanwaltskanzlei Ross & Kühnke, Eckardtstr. 48a, 58453 Witten 6674.3080856852 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Ross vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Frau Roß hat uns kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Das Büro ist professionell aufgestellt. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte, Uerdinger Straße 62, 40474 Düsseldorf 6647.0721851063 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.
(25.03.2019) Eine sehr schnelle und kompetente Beratung. Durch außergerichtliche Verhandlungen konnte die Sache zügig und zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
Kanzlei Peisl & Merkl, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg 7012.0637711613 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Der beste Anwalt, den ich je hatte! Mega engagiert und hilfsbereit. Würde nie wieder jemand anderen um meine … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwalt Stefan Schimkat
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat, Papenreye 63, 22453 Hamburg 6715.4236835833 km
" (...) daß niemand das Recht hat, Unrecht zu tun, auch der nicht, der Unrecht erlitten hat.“ (Viktor Frankl Letzte). Seit 1998 engagieren wir uns für Ihr Recht.
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Schimkat ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(01.02.2024) Sehr schnelle Antwort sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
Anwaltskanzlei Stephan Becker, Schöne Allee 9a, 99867 Gotha 6904.8399875278 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Becker
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf die Anfrage mit Terminvereinbarung (26.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld
Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld
Anwaltskanzlei Kugler, Spätgens & Hünefeld, Landhausstr. 68, 70190 Stuttgart 6931.6417550364 km
Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld
aus 5 Bewertungen Ich warte noch...Wiedereingliederung... MFG Marcus b. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Jacob jun.
Rechtsanwälte | Partnerschaft, Jacob | Paulsen | Steur, Marienplatz 1, 97070 Würzburg 6921.0572545429 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Jacob jun. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Fachlich und menschlich einfach top. Herr Norman Jacob hat mich bestens beraten und vertreten, ich würde mich … (29.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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