4.215 Anwälte für Revision | Seite 169

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Hatlé & Westkamp Fachkanzlei für Strafrecht, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln 6674.2414321415 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Röding
Rechtsanwalt Stephan Röding
Windmann Rechtsanwälte, Mindener Straße 72, 32049 Herford 6718.1418601857 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Röding gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
Helmut Knop Rechtsanwalt & Notar, Bredeneyer Straße 23, 45133 Essen 6652.6860134298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Sehr geehrter Herr Knop, besten Dank für Ihre Beratung in meinem Fall ( Leasingvertrag, Auto ) . Sie haben mir sehr … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Kanzlei Jörg W. Koch, Schaumburgallee 13, 14052 Berlin 6966.5574403864 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Erb
Rechtsanwalt Dominik Erb
Kanzlei Erb, Plockstraße 2, 35390 Gießen 6799.9383017323 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Erb bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(15.05.2024) Herr Erb ist ein sehr kompetenter Anwalt, der sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Er ist immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irem Cömert gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ziemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ziemann
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9907354713 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ziemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 38 Bewertungen Frau Ziemann hat mich super beraten, regelmäßige Update der Sachlage geschickt und letztlich den Fall zu meinen … (24.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Storbeck
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Storbeck
Kanzlei Martina Storbeck, Muthesiusstr. 8, 12163 Berlin 6973.5749985055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Storbeck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Frau RAin Storbeck hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Sie war für mich immer schnell erreichbar. Schon vor … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Waschke
Rechtsanwalt Frank Waschke
Waschke | Kuba | Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Porschestr. 88, 38440 Wolfsburg 6827.3653203454 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Waschke ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
FRP Rechtsanwälte - Fischer · Roloff · Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal 6670.1618679 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Super Beratung. Herr Plümpe war immer erreichbar, es gab schnelle Antworten auf Rückfragen und Laienverständliche … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sami Caki
Rechtsanwalt Sami Caki, Kurfürstendamm 43, 10719 Berlin 6971.0983119581 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sami Caki
aus 5 Bewertungen In der Sache Erbrecht hat Herr Caki uns sehr gut vertreten, Alleine hätten wir es nicht so schnell geschafft unser … (08.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonny Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Jonny Krüger
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.840955415 km
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jonny Krüger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Ich brauchte eine Beratung wegen eines Streites im Kleingarten. Die Beratung war sehr gut und hat mir weitergeholfen. … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Burchert
Rechtsanwältin Ulrike Burchert
Kanzlei Obergfell, Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim 6894.3408961696 km
Ihre vertrauensvolle Partnerin im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Burchert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(23.04.2024) Kompetent, schnell und erfolgreich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Helbing Rechtsanwaltskanzlei, Alsterdorfer Str. 261, 22297 Hamburg 6717.7579133614 km
Wenn die See ruhig ist, kann jeder das Steuerrad halten (Publilius Syrus)
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias P. Helbing - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung und dann kompetente Erklärung des Sachverhaltes. (17.10.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Schneider
Rechtsanwalt Johannes Schneider
Schneider & Schneider Rechtsanwälte | Fachanwälte, Kesselgasse 5, 53111 Bonn 6694.3364764001 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Schneider
aus 5 Bewertungen Das hat Herr Schneiders freundlich mitgeteilt. Wobei ich mich frage, ob es überhaupt einen RA gibt, der dieses … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Dr. Jasmin Haider Maître en droit
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin Dr. Jasmin Haider Maître en droit
HAIDER Rechtsanwälte, Erzgießereistr. 2, 80335 München 7117.1447043384 km
Mein Ziel ist es, Ihre Erwartungen zu übertreffen!
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Dr. Jasmin Haider Maître en droit
aus 41 Bewertungen Kompetente Verteidigerin, ich habe mich jederzeit sicher und wohl gefühlt. Das Ergebnis war top, keine Vorstrafe und … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
Kanzlei Gregor U. Quodbach, Konrad-Zuse-Ring 14c, 41179 Mönchengladbach 6627.7977057767 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Dank Herr Quodbach wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Bei der Verhandlung fühlte ich mich durch Ihn … (31.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler
Kanzlei Stephanie Rosenthaler, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente geduldige Rechtsberatung. fachlich und menschlich sehr engagiert und einfühlsam. (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 06842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Die Kanzlei Dr. Schneider ist sehr gut. Ob es Strafrecht was Herr Doktor Schneider macht oder auch Verkehrsrecht was … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin - Fachanwältin Dagmar E. Kabirski
Rechtsanwältin - Fachanwältin Dagmar E. Kabirski
Rechtsanwaltskanzlei Kabirski & Partner, Herrnstraße 7, 63450 Hanau 6839.2007313298 km
HELPING YOU TO LIVE A SAFE BUSINESS AND PRIVATE LIFE
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin - Fachanwältin Dagmar E. Kabirski
(21.05.2024) Sehr geehrte Frau Kanirski, ich möchte Ihnen meine höchste Anerkennung und aufrichtigen Dank für Ihre herausragende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
Rechtsanwalt Frank Lindner
Kanzlei Frank Lindner, Zu den Gärten 10, 52355 Düren 6653.4933788002 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Lindner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Schneller Termin. Gute Beratung (11.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwaltskanzlei Jörn-Matthias Lehmann, Sandower Str. 45, 03046 Cottbus 7073.4027260504 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Wir haben wegen einer für uns fraglichen Erbsache bei Herrn RA Jörn-Matthias Lehmann vorgesprochen. Er hat uns den … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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