4.215 Anwälte für Revision | Seite 171

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen) gerne zur Verfügung
aus 118 Bewertungen Ich bin auf Herrn Münch durch eine Empfehlung einer Freundin gestoßen. Mein Fall sah von Anfang an schon aussichtslos … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schwerd
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schwerd, Hausweg 9a, 04600 Altenburg 7006.7318019207 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Schwerd
aus 162 Bewertungen Ich bedanke mich sehr bei Herrn Schwerd und seinem Team für die ausführliche Beratung und die Top Unterstützung vor … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Rothholz
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Rothholz
Kanzlei Rothholz, Wittenbergplatz 2, 10789 Berlin 6972.3982200818 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Rothholz
aus 73 Bewertungen Ich bin begeistert von Herrn Rothholz. Sehr sympathisch und verständnisvoll. Die Kommunikation mit der Kanzlei war … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krüger
KRÜGER Anwälte, Neuer Wall 26 - 28, 20354 Hamburg 6719.8239592654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Krüger
aus 14 Bewertungen Das ist so nicht zu beschreiben. Absolute Kompetenz in allen Gebieten. Sehr einfühlsam , dennoch korrekt in allen … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Wittmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Wittmann
Pohl & Wittmann Rechtsanwälte, Marktstr. 3, 99084 Erfurt 6921.9752865287 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Wittmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Es war ein langer und harter Weg, Hr. Wittmann stande immer mit Rat und Tat an meiner Seite. Ohne Ihn wäre ich … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Szidzek
Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Szidzek
THALES Rechtsanwälte.Datenschutz, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Datenschutzrecht • IT-Recht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Szidzek gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Frank Thomas Bienko (vormals Justizrat Glessgen ), Karcherstr. 4, 66111 Saarbrücken 6767.1495195117 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Herr Bienko hat viel Geduld mit mir gehabt, weil ich nicht zeitnah geantwortet habe. Des Weiteren hat Herr Bienko … (07.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Rust
Rechtsanwältin Christina Rust
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
KAMPF FÜR EINEN FREISPRUCH!
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Rust – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Janson
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Janson
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26/I, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Janson ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.Ich wurde sehr gut beraten, und kann ihn daher nur weiterempfehlen. Danke Herr … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Hügel
Rechtsanwalt Marc Hügel
Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstr. 12, 80336 München 7118.2461870446 km
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilprozessrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Marc Hügel
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
aus 68 Bewertungen Super Beratung unheimlich schnell und kompetent (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Kanzlei Ludmilla Melcher LL.M., Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9537146811 km
Strafverteidigung aus Leidenschaft! Fachkompetenz | Kampfgeist | Menschlichkeit
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(10.02.2024) Frau Melcher hat bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt, so dass das Verfahren in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski
Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski
Rechtsanwalt und Notar a.D. Paul Ostrowski, Hans-Karl-Platz Am Markt 7, 64347 Griesheim 6832.2351460325 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Magister der Rechte Paul Ostrowski für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(22.06.2020) Ich bin sehr zufrieden, ich kann ihn weiter empfehlen. Kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Ernemann
Rechtsanwalt Björn Ernemann
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Ernemann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe
FRP Rechtsanwälte - Fischer · Roloff · Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal 6670.1618679 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Plümpe ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Super Beratung. Herr Plümpe war immer erreichbar, es gab schnelle Antworten auf Rückfragen und Laienverständliche … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hentze
Kanzlei Michael Hentze, Bahnhofsplatz 3, 15745 Wildau 6999.8498601698 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Hentze
aus 5 Bewertungen Nette Betreuung, alle Fragen werden gern beantwortet, verständliche Erklärung aller folgenen Schritte. Einfache … (26.01.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Steffens
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Kanzlei Nathalie Steffens, Adalbertsteinweg 228, 52066 Aachen 6631.0638719931 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Nathalie Steffens
aus 13 Bewertungen Leider nichts für Medizinrecht (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel
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Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel
FREY Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB, Obere Vorstadt 3, 97437 Haßfurt 6943.706342376 km
Nur wer immer sein Bestes gibt, wird Vertrauen ernten!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt LL.M. Steffen Vogel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen RA Steffen Vogel hat sich meiner Angelegenheit angenommen und mich in der sache vertreten. Er stand mir immer zur … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8074002374 km
Ihr Strafverteidiger und Scheidungsanwalt im Westerwald!
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 6 Bewertungen Herr Mies ist ein sehr angagierter und kompetenter Anwalt. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Gerichtsverhandlung … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Wiesner
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Rechtsanwalt Marius Wiesner
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marius Wiesner ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 22 Bewertungen Herr Wiesner ist ein sehr kompetenter, engagierter und freundlicher Anwalt. Von Beginn bis zum Ende der Betreuung habe … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
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Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Wagner
Rechtsanwalt Thilo Wagner
WAGNER HALBE Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 44-46, 50674 Köln 6674.3177528735 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Thilo Wagner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr Wagner hat mich in meinem Scheidungsprozess in den emotionalen Fragestellungen mit Feingefühl und in den … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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