4.251 Anwälte für Revision | Seite 75

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Profil-Bild Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau
Rechtsanwalt Yan Hau, Metzinger Straße 66, 70794 Filderstadt 6941.0405370541 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Yan Hau
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah Weinert
Rechtsanwältin Deborah Weinert
Kanzlei Thüner & Weinert Fachanwälte für Strafrecht, Berliner Straße 22, 32052 Herford 6718.0092013766 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Deborah Weinert
(12.05.2021) Zuverlässige und seriöse Anwältin mit Empathie...so sollte es sein
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwälte Eichele & Ditgen PartGmbB, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz 6745.6334504579 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 69 Bewertungen Herr Dr. Schwarz hat mich in einem nachbarschaftlichen Widerspruchsverfahren verlässlich und sehr kompetent vertreten. … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Anwaltsbüro Bonn, Hausdorffstr. 9, 53129 Bonn 6695.7449865111 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Aengenheister ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(05.09.2020) Nachvollziehbare Einschätzung, sehr prompte Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Amos Hacmun
Rechtsanwalt Amos Hacmun
Heskia-Hacmun Law Firm, 6, Kaufman Strasse, 6801298 Tel Aviv, Israel 9762.8248143826 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Amos Hacmun hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Michels
sehr gut
Rechtsanwalt Arne Michels
Rechtsanwalt Arne Michels, Hasselbrinkstraße 28, 44892 Bochum 6669.5136517303 km
Rechtsprechung kann sich ändern.
Fachanwalt StrafrechtFachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Michels ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Ich gebe ihm die höchstmögliche Bewertung. ich möchte meine Meinung zu meiner Erfahrung mit ihm äußern, da … (28.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Gördel
sehr gut
Rechtsanwalt Mike Gördel
Gördel & Schönefeldt, Körnerstr. 4, 19055 Schwerin 6797.8966744611 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Gördel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Ich kenne Herrn Gördel schon eine Weile und er hat mich auch in anderen Fragen jedes Mal erfolgreich vertreten und gut … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwalt Frank Dobratz
Rechtsanwaltskanzlei Frank Dobratz, Gutenbergstraße 1, 49377 Vechta 6661.4816506306 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Frank Dobratz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(08.12.2022) Sehr hilfsbereit und hat mir bei meinem Fall sehr geholfen!!! Würde ich jeden weiterempfehlen!!! Gute Arbeit und gutes …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Nabers
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Nabers
Recht Vorhaben, Talstraße 42, 40217 Düsseldorf 6649.6574669028 km
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Nabers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen schnelle und freundliche Kommunikation. Schnell Sachverhalt aufgefasst und sehr fachliche und zeitnahe Auskunft … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Kanzlei Marhold, Lederberg 16, 06268 Querfurt 6933.4671360651 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(09.11.2023) Von der ersten Minute an waren wir uns in allen Dingen einig. Man kann sich zu 100% auf Frau Marhold verlassen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(06.10.2023) Freundlich. Engagiert. Kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Fehse
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Fehse
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Für die Mandanten immer die beste Version meiner selbst !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Fehse vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Die Versicherungen hatten sich auf 50/50 geeinigt, obwohl ich nicht schuld war. Dann hat der Unfallgegner auch noch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Rambow
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Rambow
Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG, Putlitzer Str. 43, 19370 Parchim 6834.0147797151 km
Das Recht ist genau so gut verschlüsselt wie Sky und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mathias Rambow ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 46 Bewertungen Ich habe Herrn Rambow aufgesucht, weil ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollte. Er hat mir abgeraten und den … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke
JUCKNISCHKE /// ADVO-KONTOR® /// RECHTSANWALT - JENA, Brauhofstr. 7, 07745 Jena 6958.5065631618 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Jucknischke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Ich kann Herr Jucknischke ohne Vorbehalte jedem weiterempfehlen, der kompetente Rechtsberatung und engagierte … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
Kanzlei für Beruf & Bildung, Weylstrasse 4, 68167 Mannheim 6847.6806537522 km
Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mulzer
Kanzlei Mulzer, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6921.3462570531 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mulzer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(26.01.2023) Schnelle und freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Giesen
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Giesen
Kanzlei Michael Giesen, Am Wehrhahn 18, 40211 Düsseldorf 6649.5998563693 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Michael Giesen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 120 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Hilfestellung wie gehandelt werden sollte. In Notfälle nahezu keine Wartezeit. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
WANNINGER & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER, Auf der Schanze 15 und 20, 93413 Cham 7124.54557521 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Münch LL.M. (Aberdeen)
aus 116 Bewertungen Herr Münch hat es geschafft, dass ich bei der Bezirksregierung Detmold noch einmal meine Fahrlehrer Fachkundeprüfung … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Seehusen
sehr gut
Kanzlei Seehusen, Lantziusstraße 15, 24114 Kiel 6686.6619590048 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Philip Seehusen gerne zur Verfügung
aus 186 Bewertungen Wir hatten ein Steuer Strafverfahren Hätten wir Herrn Seehusen nicht gehabt wäre das sprichwörtlich in die Hose … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
sehr gut
Strafverteidiger Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9862960169 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Urbanzyk war uns direkt sympathisch und wir fühlten uns bestens aufgehoben. Das war mit sehr wichtig. Er ist … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Röhrich
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Röhrich
Kanzlei Nadine Röhrich, Lazarettstr. 9, 45127 Essen 6651.186725 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadine Röhrich
aus 18 Bewertungen Schnelle Service (13.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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