4.235 Anwälte für Revision | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Gatzke
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Gatzke
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henrik Gatzke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe. Sehr nett. Bei Fragen schnelle Hilfe. Habe mich dort sehr aufgehoben gefühlt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Cellar
Kanzlei Anna Cellar, Lehnerstr. 5, 45481 Mülheim an der Ruhr 6645.6213024281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Cellar ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(21.03.2024) Frau Cellar bringt es auf den Punkt, sieht die Details und hat die entsprechende Energie mit der nötigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7834342898 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Vanessa Schmidinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Weber
Biesdorf, Kram & Partner, Eurener Str. 33, 54294 Trier 6716.1817894139 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Weber
aus 15 Bewertungen Ein freundliches und sehr klärendes Gespräch. Herr Weber weiß wovon er spricht. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Tripmaker
Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Tripmaker
Rechtsanwaltskanzlei STS | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Jahnstr. 1, 23568 Lübeck 6743.1788144786 km
Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Tripmaker
(17.10.2023) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Köhler
Kanzlei Köhler, Emilienhofstr. 2, 37154 Northeim 6815.4151681496 km
Strafrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Köhler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Bender
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Bender
Rechtsanwälte Bender & Ruppel, Sportparkstraße 13, 35578 Wetzlar 6792.7000845219 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Bender gerne zur Verfügung
aus 139 Bewertungen Die Frau Bender ist eine tolle Anwältin die viel Erfahrung mitbringt.Sie guckte zwar streng aber nach der Kernlerphase … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Rehmann
Rechtsanwältin Marion Rehmann
Rechtsanwältin kanzlei rehmann, Marktstr. 11, 34346 Hann. Münden 6814.4806170331 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Marion Rehmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Krill
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Krill
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Krill – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 63 Bewertungen Ich war wegen einer Beratung bei RA Krill, bereits am Telefon machte er einen sehr freundlichen und kompetenten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Klöpper, Fahnhorststr. 101, 46117 Oberhausen 6640.4514312037 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Klöpper hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Herr Klöpper hat mir geholfen gegen die Stadt Oberhausen Ohne seine Hilfe hätte ich kein Behinderten Parkplatz vor … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Kanzlei Petra Fritsche-Ejemole, Dorumstr. 23, 28217 Bremen 6673.109544425 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(13.03.2024) Sie ist eine sehr gute Anwältin kann nur gut von ihr sprechen und hatte mir sehr gut geholfen und Beratet.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht, Ferdinandstr. 2, 20095 Hamburg 6720.2426799158 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Wolf Klink
(03.05.2024) Herr Klink hat uns ganz kurzfristig geholfen - trotz sehr wenig Vorbereitungszeit hat er uns mit Herz und Verstand und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carola Steiner
sehr gut
Rechtsanwältin Carola Steiner
Kanzlei Carola Steiner, Gutenbergstr. 13, 73760 Ostfildern 6936.9279250451 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Carola Steiner
aus 49 Bewertungen Frau Steiner hat mich in meiner rechtlichen Angelegenheit hervorragend beraten und unterstützt. Ihre Erfahrung hat mir … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kunath
Rechtsanwalt Christian Kunath
Kunath & Kollegen, Elisabethenstr. 17, 64283 Darmstadt 6837.3836541827 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kunath im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich habe Herrn Kunath viel zu verdanken. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und fand die Hilfe, die ich … (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Rechtsanwaltskanzlei Klostermeier, Schwenninger Straße 20, 78052 Villingen-Schwenningen 6926.7016467738 km
Kompetenz, Einsatz & Empathie
Medizinrecht • Strafrecht • Mediation • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Datenschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Klostermeier
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
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Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thoralf Schrot
Rechtsanwälte Scheunemann & Kollegen, Heilbornring 12, 15234 Frankfurt (Oder) 7050.4012720487 km
Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Markenrecht • Sportrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thoralf Schrot
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann
DR. LINDEMANN ▣ DR. MÜLLER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE, Oppenhoffallee 46, 52066 Aachen 6630.7512048986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 130 Bewertungen Herr Dr. Lindenmann hat innerhalb kürzester Zeit geantwortet. Trotz Absage, hatte ich eine nette Rückmeldung. Danke (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Hecht Law, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Annika Hecht geb. Britsch
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Kanzlei Julia Mehlstäubl, Schumannstraße 12, 81679 München 7120.7575121068 km
Fachanwältin Strafrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
(07.03.2023) Schnelle Reaktion und Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pilling
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Rechtsanwalt Thomas Pilling
LSS - Rechtsanwälte, Splieterstraße 10, 48231 Warendorf 6686.0230311138 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Pilling ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Thomas Pilling sind sehr gut. Er hat sich sofort ein Bild gemacht um was es geht was zu tun … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dobus
sehr gut
Kanzlei Michael Dobus, Lindenallee 36, 15366 Hoppegarten 6990.3625076449 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Dobus für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Wurde beim Verkehrsverfahren und in einer Erschaftsangelegenheit von Herrn Dobus begleitet. Bin mit den Ergebnissen … (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas
Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE, Overhofstr. 5, 44649 Herne 6656.7319042693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Blasius Andreas Janas

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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