4.237 Anwälte für Revision | Seite 76

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian von Waleczek
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian von Waleczek
Kanzlei Fabian von Waleczek, Kurfürstendamm 72, 10709 Berlin 6970.3568024289 km
Gut beraten ist halb gewonnen, auch wenn Ihre Erwartungen oder Rechtsauffassungen unter Umständen nicht bestätigt werden. Nicht jeder Rechtsstreit macht Sinn und sollte daher gut durchdacht sein.
Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian von Waleczek gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, keine Frage. Aber durch Herrn von Waleczek haben sie gemahlen und mein einfacher … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Hedrich
Kanzlei Walter • Baldauf • Theobald, Eisenbahnstraße 4-6, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6836.8606657681 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Hedrich
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Partyka
Rechtsanwalt Marco Partyka, Heringstr. 3, 02625 Bautzen 7112.8097625605 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Partyka
aus 7 Bewertungen Herr Partyka ist immer telefonisch erreichbar und steht mit seinem Rat und seinem Fachwissen einem immer zur Seite. … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Karl Hassel
sehr gut
Rechtsanwalt Hans Karl Hassel
Dr. Baden & Kollegen GbR Rechtsanwälte, Koblenzer Strasse 96, 53177 Bonn 6701.0981389356 km
Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Karl Hassel
aus 26 Bewertungen - Vertrauensvoll - Sachkundig - Professionell - Gut vorbereitet Ich fühlte mich sehr gut beraten und vertreten. … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schröder
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schröder
Kanzlei Peter Schröder, Theaterstr. 12, 37073 Göttingen 6825.363028249 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Schröder
aus 289 Bewertungen Fachkompetent professionell, freundlich. Erklärt einem geduldig alles genau, auch wenn man die deutsche Sprache nicht … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Niemann
Kanzlei Henning Niemann, Graf-Schack-Allee 8, 19053 Schwerin 6798.0432529237 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Henning Niemann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Heumann
sehr gut
Kanzlei Chris Heumann, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg 7101.1292397565 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Heumann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 58 Bewertungen Herr Heumann hat mich ca. 5 Jahre in einem sehr schwierigen Prozess erfolgreich begleitet (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Bertram
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lacher
Rechtsanwalt Markus Lacher
Lacher, Herzog & Kollegen, Mönchshofstr. 35, 94234 Viechtach 7145.5768474562 km
Wir begreifen uns als Vertrauenspersonen mit Fingerspitzengefühl.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Lacher für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Axmann
sehr gut
Anwaltskanzlei Axmann, Hohe Str. 11, 44139 Dortmund 6676.3561892226 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Axmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Ich wende mich regelmäßig an Rechtsanwalt Axmann und kann nur sagen immer super Ergebnisse! (09.08.2023)
Profil-Bild Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider
sehr gut
Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0404314475 km
Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Fachanwalt Sportrecht u.a. Dr. iur. Markus H. Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Wir haben Herrn Dr. Schneider als Verein um Unterstützung gebeten. Er hat uns mit seinem Fachwissen sehr geholfen. Auf … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwälte Zimmer & Kappes, Frankfurter Str. 26, 64293 Darmstadt 6836.8914309853 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Kappes
(22.10.2021) RA Jutta und Andreas Kappes wurden von uns zur Prüfung eines Projektvertrages, der vom Auftraggeber ausgearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicht
Kanzlei Michael Schlicht, Eugen-Schreiber-Str. 27, 68623 Lampertheim 6841.6111626224 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schlicht – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(09.04.2016) Ich habe Herrn Schlicht in mehreren Angelegenheiten ein Mandat erteilt, welche allesamt zu meiner Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr
Kanzlei Daniela Müller-Herr, Caldenhofer Weg 117, 59063 Hamm 6690.5808848868 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Smollich
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Smollich
Jan Smollich & Kollegen, Südergraben 47, 24937 Flensburg 6623.5264462457 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Smollich
aus 10 Bewertungen Sehr gute Leistung und Erfahrung (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.2429034021 km
Fachanwältin Strafrecht • Steuerrecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter
aus 78 Bewertungen Durch eine Stellungnahme zu einer ausländischen Verurteilung konnte der Jagdschein verlängert werden. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Köther
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Köther
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Köther
aus 15 Bewertungen Sehr kompetent, holt auch den letzten möglichen Cent von der gegnerischen Versicherung. Das ganze Team sehr engagiert … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Dyballa
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Dyballa
Kanzlei am Königsplatz, Königsplatz 4, 33098 Paderborn 6743.6880007275 km
vertraulich. persönlich. hilfsbereit.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marius Dyballa ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 12 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Dyballa war sehr erfolgreich. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Angermayr
Rechtsanwalt Martin Angermayr
Kanzlei Angermayr, Josefstr. 74, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2678378788 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Angermayr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 9 Bewertungen In meinem Verfahren hat er mir die Angst genommen, und es kam zu einem gutem Ende. Einfach gesagt, das ist der … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Berthold Döß
Rechtsanwalt Berthold Döß
Rothenburger, Müller & Collegen, Mainzer Str. 20, 65474 Bischofsheim 6812.1775017594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Berthold Döß
aus 5 Bewertungen Ich wurde auf die schnelle sehr Kompetent beraten.Immer gerne wieder. (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Schloßschmidstr. 5, 80639 München 7115.1676918098 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen sachkundige Auskunft zu Abführung von steuerlichen Aktiengewinnen im Ausland (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Michaelis
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Michaelis
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Engagierte und bundesweite Strafverteidigung.
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 109 Bewertungen Kontakt aufnahme und Kooperation mit den anwälten lief schnell und super freundlich ab. Meine Anliegen wurden ernst … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing, Detmolder Str. 24, 33604 Bielefeld 6715.0307821522 km
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing - Alles, was Recht ist!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Herr Schirneker-Reineke ist kompetent, zuverlässig und sehr menschlich. (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ammon
Rechtsanwalt Michael Ammon
Kanzlei Ammon, Prenzlauer Str. 24, 17309 Pasewalk 6951.8958262986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Ammon
(19.06.2023) Er war sofort für mich bzw.uns da

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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