4.241 Anwälte für Revision | Seite 77

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Profil-Bild Rechtsanwalt Milan Gräber
sehr gut
Rechtsanwalt Milan Gräber
Rechtsanwalt Milan Gräber, Berliner Str. 14, 15230 Frankfurt (Oder) 7050.8174118766 km
Nach unserer Meinung hat jeder Mensch – gleich welcher Herkunft, egal welche Tat er begangen hat – ein Recht auf ein faires Verfahren.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Milan Gräber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 49 Bewertungen In einem Moment kann sich dein Leben um 180° wenden. Danke an Herrn Rechtsanwalt M.Gräber. In ihm habe ich einen sehr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Kanzlei Knapp - Recht § Steuern, Bismarckallee 2 A, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1374908481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andre M. Knapp
(01.07.2022) Herr Rechtsanwalt Knapp ist ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
JAEGER BREIG & KOLLEGEN, Frauenlobstraße 2, 80337 München 7118.9500413518 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (Univ.) Frank Jaeger
aus 6 Bewertungen Korrekte Kommunikation, angenehme Mandatsübernahme . Hört gut zu . Stellt kluge Fragen und Queerverbindungen zu … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs gerne zur Verfügung
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger
Kanzlei Anne-Kathrin Gröninger, Lingener Straße 38, 49716 Meppen 6605.5073817165 km
Sozialrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Medizinrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger
Profil-Bild Rechtsanwalt Alex Gaidash
sehr gut
Rechtsanwalt Alex Gaidash
Kanzlei Gaidash, Vaalser Str. 259, 52074 Aachen 6627.8131609119 km
In recognizing the humanity of our fellow beings, we pay ourselves the highest tribute – Thurgood Marshall (US-amerikanischer Jurist und der erste afroamerikanische Richter am Obersten Gerichtshof)
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alex Gaidash im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Ich habe vor 20 Monaten einen Einbürgerungsantrag gestellt und keine Antwort bekommen. Bei Herrn Gaidash habe ich nach … (24.04.2024)
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 11, rue Jean Pierre Beicht, 1226 Luxemburg, Luxemburg 6691.0259132195 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan Spigt für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen
Profil-Bild Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Rechtsanwalt Gebhard Lingel
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Straße 154, 80634 München 7115.8523819372 km
IHRE KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT UND STRAFRECHT.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gebhard Lingel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(01.05.2014) bei 2 Fälle hat es zu 100% geklappt. Er Weiß, was er tut und kennt sich bestens aus.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser
Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Zivilrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Nele Harpke-Gläser
Profil-Bild Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Rechtsanwalt Vassilios Mpouras
Henrich | Mpouras | Geisendörfer | Nuñez ||| Notar & Fachanwaltskanzlei, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt am Main 6826.7183769419 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Vassilios Mpouras im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Yves Georg
Schwenn Kruse Georg Rechtsanwälte, Pickhuben 2, 20457 Hamburg 6720.4503148445 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Yves Georg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thielmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Thielmann
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Aufgrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung (offene Rechnung wegen eines Pflegebett) mit einem Sanitätshaus … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Holler
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Holler
Jahn & Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte, Jahnstr. 2, 94065 Waldkirchen 7210.2337455637 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Holler
aus 16 Bewertungen Ich kann Fr.Holler nur empfehlen , sehr gute Beratung . (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
Kanzlei GOLDMANN LAW, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main 6824.5442078946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M. gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen In letzter Zeit hatte ich das Vergnügen, mit Svetlana Goldmann zusammenzuarbeiten, und ich muss meine tiefe … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Ehspanner
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Ehspanner
Rechtsanwälte Ehspanner Partnerschaftsgesellschaft, Lange Brücke 18, 99084 Erfurt 6922.1125137803 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Ehspanner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 78 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Matthias Ehspanner hat mich genau und unkompliziert wegen einer "Fake" Anklage beraten. … (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hoos
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Rechtsanwalt Jochen Hoos
Rechtsanwälte Ruppel & Collegen, Wittelsbachstr. 5a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.7016873638 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Hoos ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 17 Bewertungen professionelle, sachkundige Beratung und Vertretung gegenüber dem Amtsgericht mit dem Ergebnis, dass das Verfahren … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior
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Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.8459342869 km
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Herr Melchior ist aufgeschlossen und stets freundlich mir gegenüber aufgetreten. Er ist fachlich kompetent. Das … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Profil-Bild Rechtsanwältin Azime Zeycan
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Rechtsanwältin Azime Zeycan
Kanzlei Azime Zeycan, Bahnhofstraße 33, 45525 Hattingen 6664.5460888654 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Azime Zeycan ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Nach einem, nicht von mir verschuldeten, Verkehrsunfall hat mir meine Autowerkstatt, Autohaus Wünsch in MIttweida, die … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 149 Bewertungen Ich kann Herr Morgenroth nur wärmstens empfehlen! Er hat mir äußerst professionell und effizient geholfen, als ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Erdös
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Rechtsanwalt Andreas Erdös
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Untere Mühlgasse 11, 08393 Meerane 7015.6732322095 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Erdös
aus 50 Bewertungen Zuverlässig! Pünktliche Bearbeitung! Gewissenhaft! Sehr kompetent! Regelmäßige Kontakte! Ein Lob auch an seinen … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Sircar
Rechtsanwalt Robin Sircar
Kanzlei Robin Sircar, Cecilienstr. 3, 66111 Saarbrücken 6767.3958917611 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Robin Sircar für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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