4.235 Anwälte für Revision | Seite 74

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Doss
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Doss
KANZLEI DOSS, Liebigstr. 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.6374955837 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Doss vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 298 Bewertungen Der zugrunde liegende Sachverhalt war die Beschädigung eines Kabelbinders an einem Wahlplakat gepaart mit der falschen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
Kanzlei Frank Ertan Ulrich, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5841969693 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Ertan Ulrich
aus 29 Bewertungen Guten Tag, zunächst habe ich zwei wichtige Probleme, zuerst wollte ich versuchen, ein Fahrzeug bei eBay kleineanzeigen … (01.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser
Kanzlei Keiser, Herderstr. 1, 30625 Hannover 6771.8614073707 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Keiser
(23.02.2021) Ein sehr angenehm verlaufender Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Dr. Keiser, die mich aussergerichtlich engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Merten
Rechtsanwältin Jana Merten
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Jana Merten für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3206477775 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Arnold - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Anwalt Jonas van de Wiel
Anwalt Jonas van de Wiel
Advocaten Willemstraat, Duitsepoort 13, Maastricht 6221 VA, Niederlande 6602.0431351815 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht
Herr Anwalt Jonas van de Wiel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Vanessa Unfried
sehr gut
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Vanessa Unfried
aus 48 Bewertungen Hatte nicht gedacht, dass eine renommierte Versicherung wie die Allianz, bei einer so eindeutigen Rechtslage versucht, … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mehr
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Mehr
Anwaltskanzlei Bernhard Mehr, Kirchenstrasse 13, 86956 Schongau 7095.2988706655 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Danke Ihnen für alles .Sie haben mir sehr gut geholfen.Ich vergieße es nicht.Der macht alles was er versprochen … (29.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Stremlau
sehr gut
Rechtsanwältin Inga Stremlau
Rechtsanwaltskanzlei Stremlau, Kortumstr. 53, 44787 Bochum 6662.9096747205 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Inga Stremlau
aus 50 Bewertungen Frau Stremlau ist eine absolut kompetente und zuverlässige Anwältin, mit der nötigen Hartnäckigkeit und einem gutem … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Firez Rezan Sobil
RA F. Rezan Sobil, Rotteckring 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.4605470321 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Firez Rezan Sobil ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen schnelle und gute beratung (14.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Arbeitsrecht • StrafrechtZivilprozessrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nico Sander gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Sander ohne Zweifel weiterempfehlen, wurde jederzeit professionell beraten und geholfen, sogar über … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
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Rechtsanwältin Nurgül Akyüz
Kanzlei Nurgül Akyüz, Burgundenring 13, 65428 Rüsselsheim 6815.1119398469 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nurgül Akyüz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Fr.Akyüz ist ein Anwalt,dem ich jederzeit vertrauen kann,sie hört Ihnen unvoreingenommen zu,kann sich in Sie … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Kanzlei Lange & Jösch, Limburger Str. 20, 65611 Brechen 6780.4172753969 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Jösch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(19.11.2023) Habe sie beauftragt meinen Fall zu übernehmen. Die Leistungen die sie bis jetzt getätigt hat 100% .Zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Pfeffer
Kanzlei Anton Pfeffer, Nymphenburger Straße 154, 80634 München 7115.8403087645 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Anton Pfeffer gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ich bin einfach ein Pechvogel und Herr Pfeffer hat mich schon bei 3 Unfällen zur vollsten Zufriedenheit vertreten! Er … (15.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rena Peters
Rechtsanwältin Rena Peters
pro reo - Kanzlei für Strafrecht, Rathausstraße 3, 88212 Ravensburg 7015.2464447323 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rena Peters
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Türktorun
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Rechtsanwalt Onur Türktorun
Rechtsanwalt Türktorun, Gustav-Heinemann-Ring 1, 63128 Dietzenbach 6837.220784441 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Onur Türktorun ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Ich würde Herrn Rechtsanwalt Türktorun immer wieder beauftragen. Dieser Mann weiß einfach, was er tut. Er ist … (25.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Steinseifer im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
(05.09.2023) Herr Steinseifer ist ein sehr guter und ruhiger Anwalt,der nicht auf das schnelle Geld aus ist,sondern das wohl seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Goerz
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Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Pichelsdorfer Straße 61, 13595 Berlin 6962.9884771641 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietmar Goerz
aus 27 Bewertungen RA Goerz kennt sich im Reisrecht gut aus und hat meine wegen des ausgefallenen Fluges erhobenen Ansprüche erfolgreich … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Eternach
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Rechtsanwalt Johannes Eternach
Strafrecht Eternach, Strargarder Str. 6, 10437 Berlin 6974.0214816715 km
Verteidigung. Ist Kampf.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Eternach – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Er hat genau den Punkt erkannt, um den es geht, und damit im Vorgespräch mit Richter/Staatsanwältin so klug agiert, … (20.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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