4.237 Anwälte für Revision | Seite 79

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mihm
Rechtsanwalt Christian Mihm, Alexanderstr. 98, 60489 Frankfurt am Main 6821.0243710954 km
"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf." - Rudolf von Ihering
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mihm im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Herr Mihm konnte Mandat nicht annehmen und hat mir Kollegen empfohlen, aber sehr nette Gespräche (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl
BRSH Rechtsanwälte, Wackerstr. 9, 88131 Lindau (Bodensee) 7032.8804142164 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
Klein-Ilbeck & Lehnhardt - Anwaltskanzlei, Josef-Ludwig-Str. 1, 65549 Limburg an der Lahn 6772.593280367 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt
aus 43 Bewertungen Schneller persönlicher Gesprächstermin! Fühlte mich immer gut aufgehoben und vertreten. Meine Schadensersatzansprüche … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Rambow
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Rambow
Rechtsanwälte WOLFF & RAMBOW PartG, Putlitzer Str. 43, 19370 Parchim 6834.0147797151 km
Das Recht ist genau so gut verschlüsselt wie Sky und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mathias Rambow - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Die besten Anwälte, die ich bis jetzt gehabt habe! Schnell, kompetent und immer an meiner Seite. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Stantcheva
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Stantcheva
Rechtsanwältin Maria Stantcheva, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main 6824.5504164608 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Maria Stantcheva
aus 29 Bewertungen Имах проблеми с работодателя си и благодарение на адвокат Мария Станчева делото в трудовия съд в Щутгарт беше в … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Fest
sehr gut
Rechtsanwalt Gerd Fest
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Erfahren. Engagiert. Kompetent.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Fest unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Herr RA Fest ist sehr fachkompetent, realistisch einschätzbar für erste rechtliche Schritte, äußerst menschlich und … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Janson
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Janson
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26/I, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Janson
aus 26 Bewertungen Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.Ich wurde sehr gut beraten, und kann ihn daher nur weiterempfehlen. Danke Herr … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rouven Walter
sehr gut
Rechtsanwalt Rouven Walter
Dr. Wambach & Partner, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Teerhof 59, 28199 Bremen 6675.3088651649 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Rouven Walter
aus 25 Bewertungen ich hatte einen komplizierten Rechtstreit durch eine Mieterin, die ihrer Mietzahlung nicht nachkam. Herr Rechtsanwalt … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine, Maxim-Gorki-Str. 13, 01796 Pirna 7097.0138395708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Günter Heine
(09.05.2022) Sehr Positiv im Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hoppe
Rechtsanwaltskanzlei Hoppe, Klewitzstr. 7, 39112 Magdeburg 6893.6793600754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Markus Hoppe
(19.12.2018) Vom ersten Kontakt an super Betreuung. Kann ich nur empfehlen .vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandana Mauss
sehr gut
Mandana Mauss, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Mandana Mauss – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Für so einen kurzen Zeitraum hat sich die Frau Mandana Mauss in unsrem Fall richtig reingehängt sich mühe gegeb und … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn, Friedrichstraße 294, 42551 Velbert 6660.3056088838 km
Recht - einfach erklärt!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Bolgehn
aus 5 Bewertungen Frau Bolgehn hat mir in einer Verkehrsrechtssache schnell und äußerst kompetent geholfen. Aufgrund ihrer richtigen … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Rechtsanwaltskanzlei Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9835296407 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 162 Bewertungen Herr Urbanzyk hat mich ehrlich beraten und sich in ganzer Linie für mich eingesetzt. Das Strafverfahren wurde … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerolf Sack
Rechtsanwalt Gerolf Sack
Kanzlei Gerolf Sack, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3839643201 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerolf Sack
aus 8 Bewertungen Absolut EMPFEHLENSWERT! Herr Sack ist kein 5 Sterne, sondern mindestens ein 10 Sterne-Anwalt :)) Der Mandant bekommt … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Schultes Rechtsanwaltskanzlei, Nassauerallee 57, 47533 Kleve 6581.5732985188 km
Fachanwalt Strafrecht • Umweltrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
aus 6 Bewertungen Für diesen Anwalt sind noch 10000000000Sterne zu wenig. Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre mehr als gute Arbeit. … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klinge
Rechtsanwalt Frank Klinge
Kanzlei Frank Klinge, Halberstädter Str. 105, 39112 Magdeburg 6892.8109789739 km
WIR können Machdeburch © aber auch bundesweit tätig werden. Ergebnisorientierte und kostentransparente Lösungen Copyright: Nov. 2023 - Alle Rechte vorbehalten - Frank Klinge, Magdeburg
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Klinge - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Sehr gute Formulierungen meiner Vorstellungen im meinem letzten Willen. (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Ewald Rottensteiner LLM, R. Sernesi Str. - am Universitätsplatz-, 34, Bozen, Italien 7201.7906166318 km
Erbrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
(31.08.2018) Bekam noch am Sonntag einen Rückruf sowie einen Terminvorschlag. Sehr zuverlässig!
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hums vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Stengel
sehr gut
Kanzlei Daniela Stengel, Hugo-Fischer-Weg 9, 77815 Bühl 6869.4503001575 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Stengel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Sehr weiterzuempfehlen! Frau Stengel hat mich in allen Belangen sehr gut beraten und konnte mir durch ihre Kompetenz, … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel
Kanzlei Dr. Karin Merkel, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden 6800.3395300865 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis
Kanzlei Dimitrios Liagkis, SKIPI 1-3, Athen 11525, Griechenland 8584.1574565951 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Hagège
Rechtsanwältin Chantal Hagège
solegis Rechtsanwälte, Baseler Straße 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Hagège bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(04.04.2024) Frau RA Hagege ist eine ausgezeichnete Rechtsanwältin, die sich schnell und kompetent um meine Anliegen gekümmert hat. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Böhlen
Rechtsanwältin Petra von Böhlen
vbk Anwälte, Bismarckstraße 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Böhlen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(30.08.2022) Ich möchte gerne wissen ob sie mich über meine Son Familien Name Ende kann. Melde mich Morgen An. Mit freundlichen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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