4.222 Anwälte für Revision | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Tietze
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Rechtsanwalt Julian Tietze
tietze enders & Partner mbB - rechtsanwälte steuerberater, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen.
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Tietze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Bei der Prüfung der o.g. Rechtsangelegenheit hat sich Herr Tietze schon beim ersten Gespräch zur möglichen Übernahme … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Nina Leip
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Rechtsanwältin Julia Nina Leip
Kanzlei Leip, Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig 6820.6638331264 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Nina Leip
aus 194 Bewertungen Wer eine herrvoragende Anwältin brauch ist bei Frau Leip genau richtig!Nicht nur im Familienrecht auch in anderen … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Schreck
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Rechtsanwalt Gerald Schreck
Schreck Rechtsanwälte, Stiftstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.9616943836 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerald Schreck ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Ich kann Herrn Schreck nur wärmstens empfehlen. Er hat mich hervorragend vertreten und war während des gesamten … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung zu meinem Anliegen per Chatfunktion, anschließend ein offenes Beratungsgespräch. Vielen Dank. (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
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Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
DIE KANZLEI Nadolny, Im Teelbruch 134 B, 45219 Essen 6650.8147881073 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
aus 162 Bewertungen Mich hat das sehr stringente und strikte Vorgehen von Frau Dr. Nadolny in einer Unterhaltsangelegenheit sehr … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Böttcher
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4008009996 km
Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Patrick Böttcher
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Linke
Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Linke
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hauke
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Rechtsanwalt Andreas Hauke
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Hauke
aus 20 Bewertungen Herr Hauke hat in dem vielleicht doch etwas komplexeren Fall den Gesamtüberblick behalten und ist dabei besonnen und … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen
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Kanzlei Karl-Josef Ulmen, Schloßplatz 4, 54516 Wittlich 6720.7683596582 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Schnell direkt . Mein Problem wurde sofort erledigt (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Scherret
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Kanzlei Anette Scherret, Malchower Weg 12, 13053 Berlin 6979.0888871875 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Scherret ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 20 Bewertungen In einer (für mich) verzwickten Situation auf der Suche nach einem Rechtanwalt stieß ich auf Frau Scherret. Ein wahrer … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Wilsing
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Rechtsanwalt Alexander Wilsing
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Wilsing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Super Beratung bis ins kleinste Detail! (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sinan Akay
Rechtsanwalt Sinan Akay
Anwaltskanzlei Sinan Akay, Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.4709165907 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sinan Akay gerne zur Verfügung
(01.05.2023) Positiv: freundlich, kompetent, flexibel, zuhörend, Vorschläge versch. Handlungsoptionen, auch für eigene Aktivität …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
Rechtsanwaltskanzlei Mai, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 48 Bewertungen Herr Mai war im Kontakt stets freundlich, zuvorkommend, geduldig, und war offen und ehrlich in der Beratung. Mein … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwaltskanzlei Tolga Akdemir, Zimmerstraße 12, 64283 Darmstadt 6837.3861394028 km
Strategische Verteidigung mit Justizerfahrung: Ihr Experte für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tolga Akdemir ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Spieß
MAGERS & SPIESS Rechtsanwälte, Manggasse 18 a, 97421 Schweinfurt 6925.9051040408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich hab bei einem günstigen Händler einen Ölfilter für meinen Polo gekauft und in einer VW Werkstatt den Ölwechsel … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Rechtsanwältin Laura Hoffmann
Hoffmann & Jung Rechtsanwälte • Steuerberater, Zwickauer Straße 190, 09116 Chemnitz 7042.6813473399 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Laura Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(26.04.2024) Eine höchst sachliche, kompetente und professionelle Unterstützung bei meiner Kündigungsschutzklage mit einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.
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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.
Media Kanzlei, Schloßstraße 6, 22041 Hamburg 6723.1160543054 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.
aus 124 Bewertungen Ich habe das Gefühl gehabt nicht mit einen Anwaltskanzlei zu tel oder zu schreiben sondern mit einen guten Freund … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Lampe
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Rechtsanwaltskanzlei Lampe, Ziegelaustr. 6, 97080 Würzburg 6920.4436475161 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Lampe
aus 25 Bewertungen Frau Lampe hat mich sehr gut beraten und meine Fragen kompetent und verständlich beantwortet. Die Kontaktaufnahme … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Delhey
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Rechtsanwalt Michael Delhey
Anwaltskanzlei Südstadt, Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg 7011.938736452 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Delhey
aus 21 Bewertungen Betrug durch unterschlagenes Fahrzeug *Mir wurde ein geliehenes Fahrzeug mit perfekt gefälschten Papieren verkauft.* … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning
Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning
Kanzlei Franken, Büning und Gerecht, Nordstraße 54, 46399 Bocholt 6607.5461814381 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Bernd Büning vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Markus
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Rechtsanwalt Wilfried Markus
Anwaltskanzlei Wilfried Markus, An der Kirche 1, 26897 Esterwegen 6610.1912197824 km
Persönlich. Kompetent immer an Ihrer Seite!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wilfried Markus - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Uns hat der Anwalt sehr gut geholfen und bei den Terminen sehr gut beraten. Es wurde sich ausgiebig Zeit genommen um … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mulzer
Kanzlei Mulzer, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6921.3462570531 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mulzer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(26.01.2023) Schnelle und freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Grünert
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Kanzlei Grünert, Mittelweg 14, 20148 Hamburg 6719.3010605819 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Grünert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Dennis ist immer sehr konkret und Zielsicher! Erklärt einen alles von A bis Z! Ein Anwalt der jemanden nicht im … (14.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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