3.892 Anwälte für Testament | Seite 100

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gota Biehler
sehr gut
Rechtsanwältin Gota Biehler
Kanzlei Gota Biehler, Frankfurter Str. 8, 65189 Wiesbaden 6800.8924774146 km
Fachanwältin Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gota Biehler
aus 56 Bewertungen Ich habe mir Frau Biehler aus dem Internet gesucht und bin wirklich sehr zufrieden. Sie war immer erreichbar, stand … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 5 Bewertungen Frau Strasser ist kompetent und lösungsorientiert. Sie hat mir und meinem Kind in großer Not geholfen und ich würde … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
(16.05.2024) Fachlich kompetente Beratung sowie gute Einschätzung des vorliegenden Falles. Zugleich eine gute Kommunikation …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Bauer-Breckle & Kölbel-Schmid, Ludwigsburger Str. 13, 71726 Benningen am Neckar 6925.56314224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both
Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both
Kanzlei Petra von Both, Gepülziger Straße 16a, 09306 Erlau 7030.466149853 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Petra von Both
(21.03.2024) Sie hat zwar was gemacht, aber nicht zu unserer Zufriedenheit, sehr teuer und wenn man 14 Tage nicht Ihre Rechnung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner, In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim 6882.0055648299 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 7 Bewertungen sehr gute und verständnisvolle Beratung, fühlte mich gut aufgehoben (07.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Waber
sehr gut
Kanzlei Reinhold Waber, Reichsstr. 8, 86609 Donauwörth 7035.434388184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Waber im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Sehr freundliche, schnelle und hilfreiche Beratung. Vielen Dank Herr Waber! (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Geiger
Rechtsanwalt Michael Geiger
Geiger Starfinger & Kollegen, Leipziger Str. 85, 06108 Halle (Saale) 6950.4408631075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Geiger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
(18.05.2023) Super Anwalt. Sehr kompetent. Bin richtig zufrieden. Auf jeden Fall sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Harz
Rechtsanwalt Harz, Brandestr. 3, 30519 Hannover 6770.8697314287 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Harz
(12.11.2020) Ihr sucht ein anwalt hier ist er
Profil-Bild Rechtsanwalt André Liedke
sehr gut
Anwaltskanzlei Liedke, Rosa-Luxemburg-Str. 42, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.0433793938 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt André Liedke
aus 11 Bewertungen schnelle Reaktion, kompetente Beratung (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Münch
Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Münch
Kanzlei für Unternehmen, Steuern & Recht, Heinrichstr. 9, 60327 Frankfurt am Main 6824.5142821317 km
Mit Präzision und Leidenschaft finde ich für Sie rechtssichere und steuerlich passende Lösungen.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Münch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(30.04.2024) Ich hatte mit RA Münch eine Erstberatung zur steuerlichen Optimierung einer Immobilienschenkung meiner Eltern an mich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
Kanzlei Michael Werner Ditton, Mannheimer Str. 40, 76676 Graben-Neudorf 6865.9536130063 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Werner Ditton ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
(04.10.2021) Ich bin seit Jahren Klient von Herrn Ditton und er hat mich in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
sehr gut
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes, Bürgermeister-Smidt-Straße 82, 28195 Bremen 6675.2107260706 km
Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Mareike Katharina Coordes
aus 15 Bewertungen Sehr gutes Erstgespräch, sehr sympathisch, sehr intelligent. Ich kann Frau Coordes nur weiter empfehlen, denn Sie ist … (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Wolf
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Wolf
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Wolf ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Wolf hat sich meines Falls angenommen, mich über Risiken aufgeklärt, meine Erfolgsaussichten … (14.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen
Kanzlei Weber und Dürichen, Prinzregentenstraße 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen
aus 22 Bewertungen Frau Dürichen ist sehr engagiert und überzeugt mit hoher fachlicher sowie sozialer Kompetenz. Ich habe mich stets gut … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwab
Rechtsanwalt Matthias Schwab
Kanzlei DSSD, Landauer Str. 66, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6834.656007572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Schwab - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 9 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt mit langjähriger Erfahrung auf seinem Gebiet, schnell in seiner Arbeit und kreativ, der in allen … (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Schiffmann
Anwaltskanzlei Tanja Schiffmann, Stadtmühlweg 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5965475955 km
Mit Fachkompetenz aber auch dem notwendigen Fingerspitzengefühl nehme ich mir Zeit, Ihre Anliegen umfassend zu prüfen, um für Sie die beste Lösung zu finden.
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Schiffmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Testament
(19.09.2022) Sie sollte mich im Erbrecht vertreten. Die Gegenseite hat den mir zustehenden Anteil nicht ausbezahlt. Nach etlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne
Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne
Huysmann-Kühne, Frankenwall 11, 18439 Stralsund 6855.6318559272 km
Besser gleich zur Rechtsanwältin!
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Huysmann-Kühne
(15.07.2022) Bisher alles positiv. Anhörung Beratungshilfe usw. Noch nicht abgeschlossen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pauli
Rechtsanwältin Anja Pauli
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Pauli hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(23.05.2024) Ich war mit mit der Verteidigung meines Anliegens vor Gericht mit Frau Pauli sehr zufrieden. Sie hat mich ausgiebig …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Heiligenstädter Str. 20, 37327 Leinefelde 6856.3193959348 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Oehlmann
aus 5 Bewertungen Die Kanzlei Oehlmann ist aufgrund ihrer Spezialisierung auf Erbrecht sehr zu empfehlen.Danke für die kompetente und … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Biesdorf
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Biesdorf
Biesdorf, Kram & Partner, Eurener Str. 33, 54294 Trier 6716.1817894139 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Kai Biesdorf
aus 32 Bewertungen Schneller, kurzfristiger Termin (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Böker
Rechtsanwalt Thomas Böker
Kanzlei Thomas Böker, Steinweg 50, 38518 Gifhorn 6809.738338447 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialversicherungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Böker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(20.02.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Dreyer
Dr. Dreyer & Ehlbeck, Hamburger Straße 208, 22083 Hamburg 6721.2513744469 km
Wir werden nicht für unsere Arbeit honoriert, sondern für unsere Ideen!
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Dreyer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
(14.11.2023) Meine Geschwister wollten mich um mein Erbe bringen. Also habe ich mich verzweifelt an Herrn Dr. Dreyer gewandt. Er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Halfmann
Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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