3.864 Anwälte für Testament | Seite 108

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
Kanzlei am Rosentor, Franziskanermauer 1a, 33098 Paderborn 6743.9618201924 km
Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
aus 24 Bewertungen Herr Ostermann hat mich sehr gut beraten , durch seine langjährige Erfahrung als Anwalt ist er sehr kompetent . (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Valéria Szabó
Kanzlei Szabó, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Valéria Szabó ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer, Offenbacherstraße 14, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.7211430327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Gerstorfer ist Ihr Ansprechpartner für Testament
aus 34 Bewertungen Herr Gerstorfer hat mich bei meinen Fragen umfassend und kompetent beraten. Das Gespräch war freundlich, und meine … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Kersten
Dr. de Leve & Kersten, Zeppelinstr. 6, 48147 Münster 6662.8339774155 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kersten ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 57 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme und sehr gute und einfühlsame Hilfestellung. Gute Tipps. Melde mich zum gegebenen … (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ackermann
Rechtsanwalt Andreas Ackermann
Anwaltskanzlei Ackermann, Grimm 12, 20457 Hamburg 6720.2537575084 km
Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Andreas Ackermann ist Ihr Ansprechpartner für Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
v.Schultzendorff und Wedemeyer Rechtsanwälte und Notarin, Einzinger Str. 2, 29683 Bad Fallingbostel 6741.3811247276 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
(26.12.2023) Ich hoffe,so schnell wie möglich,einen Termin zu bekommen.
Profil-Bild Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
sehr gut
Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
Kanzlei Charlotte Zeiss-Miserre, Alter Weg 14, 58540 Meinerzhagen 6714.4138089508 km
"Klein, aber fein !" Individuelle Beratung und Interessenvertretung stehen im Vordergrund.
Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
aus 27 Bewertungen Eine Anwältin mit Herz und großem Sachverstand. Eine wirklich konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Katrin Pengel
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Katrin Pengel
Kanzlei Pengel, Hittfelder Schulstraße 13, 21218 Seevetal 6728.2590635222 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Katrin Pengel gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Sehr nette und gute Beratung (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mühlroth
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Mühlroth
Kanzlei Reez & Mühlroth Partnerschaft mbB, Am Oberen Höberück 1, 36199 Rotenburg an der Fulda 6842.3678233591 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Roland Mühlroth
aus 62 Bewertungen Immer sofort für seine Mandanten erreichbar mit kompetenten Ausführungen und Erklärungen sowie gute Vertretung vor … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Niemöller
Rechtsanwalt Dr. Stefan Niemöller
Honsell Niemöller Rechtsanwälte, Barer Straße 44, 80799 München 7118.3668632006 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Niemöller gerne zur Verfügung
(20.10.2021) Sehr positiver Kontakt und eine kompetente Beratung. Vielen Dank Herr Dr. Niemöller
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Bannert
Rechtsanwaltskanzlei Bannert, Kranichstr. 20, 99734 Nordhausen 6878.4254262139 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
(19.01.2024) Herr Rechtsanwalt Steffen Bannert, ist für mich einer der besten Anwälte. Er konnte meinen Fall super lösen. Vielen …
Profil-Bild Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
sehr gut
Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
Helduser, Richtberg & Kollegen, Ostanlage 16, 35390 Gießen 6800.0686146491 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 24 Bewertungen Paul & Steffi sind super drauf und sehr zu empfehlen. Nahrbar, kompetent und lösungsorientiert. Alles was man … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
M&S Moyal-Simon, 205, route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Luxemburg 6690.6395463763 km
Rechtsrat muss verständlich sein
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
(03.03.2021) Sehr gute und nette Beratung.Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch Harsch & Kollegen, Kaiserstr. 49, 76437 Rastatt 6864.5536101838 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Harsch
aus 6 Bewertungen Gute Information über eine verfahrene Situation und Lösung (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Korn & Gärtner Rechtsanwälte OG, Sterneckstr. 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.9841458939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
(15.12.2018) Wegen eines Erbrechtsstreits in Österreich war ich auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg. Über die Website wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubert Mangold
Rechtsanwalskanzlei Mangold, Wendelgardstr. 34, 88045 Friedrichshafen 7013.8540230551 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hubert Mangold gerne zur Verfügung
(11.09.2023) Sehr gute auf den Punkt gebrachte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Astrid von Schoenebeck
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Astrid von Schoenebeck
von Schoenebeck, Kanzlei für Betreuungs- und Erbrecht, Reichsstr. 4, 14052 Berlin 6967.6474084795 km
Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Astrid von Schoenebeck
aus 26 Bewertungen Original - Worte meines Onkels, 85 Jahre alt: "Frau Dr. von Schoenebeck ist eine Person, die wichtige … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow, S.-G.-Frentzel-Straße 14, 02977 Hoyerswerda 7087.0866837344 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Kossow
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt F. Kossow hat mich äußerst engagiert, kompetent, zielorientiert und erfolgreich in meinem Anliegen … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Ilka Bang
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Ilka Bang
Anwaltskanzlei Bang, Am Hummelberg 2, 08626 Adorf/Vogtland 7033.3133846129 km
Fachanwältin Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Ilka Bang
aus 32 Bewertungen Frau Bang hat sich für die positive und erfolgreiche Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit eingesetzt. Ich habe mich … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Böhringer-Jost
Rechtsanwältin Böhringer-Jost, Klebweg 6, 74653 Künzelsau 6934.7696271119 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Böhringer-Jost bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Gotthard Brand
Rechtsanwalt Gotthard Brand
Brand Müller Dr. Port Rechtsanwälte PartGmbB, Humboldtstr. 4, 34117 Kassel 6810.4086829078 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gotthard Brand
aus 8 Bewertungen Die Nachfrage von anwalt.de ist zu schnell, auf jeden Fall bin ich froh einen Anwalt gefunden zu haben, der mir bei … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg 6719.6461982954 km
Erbrecht und Familienrecht sind Bereiche für erfahrene Spezialisten und Fachanwälte - wie Sie sie im Team von ROSE & PARTNER finden.
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M. im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 41 Bewertungen Sehr gute und schnelle Antwort (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai H. Tange
sehr gut
Rechtsanwalt Kai H. Tange
Kanzlei Kai H. Tange, Hölle 2, 25746 Heide 6634.4425977183 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai H. Tange vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 19 Bewertungen Scheidung (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Schiebusch
Rechtsanwältin Franziska Schiebusch
Gutwald Rechtsanwalts GmbH, Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein 7202.1480958472 km
Fachanwältin Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Franziska Schiebusch
(12.06.2024) Die Erstberatung von Frau Rechtsanwältin Schiebusch war sehr kompetent, verständlich und passend auf unser Anliegen. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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