251 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 9 Bewertungen Herr Dr. Horacek hat mir sehr geholfen und mir alles gut erklärt, danke und bis zum nächsten Mal! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwälte Schnuhr & Westphal, Vor dem Bardowicker Tore 6 a, 21339 Lüneburg 6759.9947029099 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Westphal gerne zur Verfügung
(13.04.2022) War eigentlich alles positiv. Meine Fragen wurden gut beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter
del Torre & partners, via Cussignacco, 5, Udine, Italien 7350.089549772 km
In keinem Land ist es besser oder schlechter - nur eben anders.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin/avvocato Dr. Ulrike Christine Walter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Wir haben an der mittleren Adria in Italien eine Ferienwohnung geerbte und verkauft. Frau Dr. Ulrike Walter hat uns … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart 6929.4022080493 km
Insolvenzrecht, Gläubigerrechte, Forderungsvollstreckung, Vertragsrecht.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 21 Bewertungen Schnell und kompetent. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
sehr gut
Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zwangsverwaltung
aus 29 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Chris Mohr hat mich durch seine hohe fachliche Kompetenz sehr gut zu meinem Anliegen beraten. Die … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Westbunk
Anwaltskanzlei Westbunk, Hermann-Ehlers-Str. 3, 49082 Osnabrück 6672.8144262277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Westbunk
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Eberle
sehr gut
Rechtsanwalt Niels Eberle
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betriebliche Altersversorgung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Niels Eberle gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Rasch, kompetent und nützlich (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkan Erdogan
sehr gut
Rechtsanwalt Volkan Erdogan
TURGERLEGAL, Uhlandstraße 20-25, 10623 Berlin 6971.2612365844 km
Expertise. Zuverlässigkeit. Einsatzfreude.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volkan Erdogan bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 39 Bewertungen Ich hatte das Glück, Herr Volkan Erdogang als meinen Rechtsvertreter in einer Kündigungsschutzklage gegen meinen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Teraske
sehr gut
Kanzlei Marion Teraske, Vorgebirgsstraße 19a, 50321 Brühl 6677.5997480439 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Teraske
aus 11 Bewertungen Alles bestens! (10.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen
Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen
Rechtsanwaltskanzlei Schlittgen, Gustav-Adolf-Str. 58, 04105 Leipzig 6981.0165645488 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen
(12.12.2018) Die Rückmeldung erfolgte sehr schnell. Die Terminfindung war unkompliziert. Der Beratungstermin war angenehm. Frau RA …
Profil-Bild Anwältin Jelena Čačić
Anwältin Jelena Čačić
Kanzlei JELENA ČAČIĆ, Rudera boskovica 4, 23000 Zadar, Kroatien 7601.886319376 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Anwältin Jelena Čačić ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
(13.08.2023) Jelena ist deutschsprachiger,kompetenter,sehr nette Anwältin.Kann sehr gut zuhören. Sucht nach Lösungen,aber drängt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Lauber
Rechtsanwältin Claudia Lauber
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Lauber – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Frau Lauber hat mir schnell und kompetent geholfen, meine familienrechtliche Auseinandersetzung abzuschließen. Ich … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvija Sauer
Rechtsanwältin Silvija Sauer
Reichert || Sauer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Fischerstr. 16, 78464 Konstanz 6995.0285218245 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silvija Sauer
aus 8 Bewertungen Frau Sauer hat mir zeitnah mit ihrer ausführlichen und verständlichen Beratung, die sie anschließend auch ausführlich … (19.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Brück
Rechtsanwalt Frank Brück
Kanzlei Frank Brück, Talstr. 55, 66424 Homburg 6784.4469895244 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Brück unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 8 Bewertungen Wenn man einen Anwalt braucht, der jederzeit mit kompetenter Beratung und vollem Engagement seinen Klienten zur Seite … (18.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Breddermann
sehr gut
Rechtsanwalt André Breddermann
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt André Breddermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 36 Bewertungen Herr Breddermann war zu jeder Zeit beratend/erklärend zur Stelle, schnell und einfach zu erreichen und ist ein … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Wirtz
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Wirtz
Euregio Law & Tax Hasselt BV, Genkersteenweg 429, 3500 Hasselt, Belgien 6577.2050431271 km
Belgischer Rechtsanwalt für deutsche Unternehmen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Wirtz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 39 Bewertungen Herr Wirtz hat mir kompetent und mit viel Detailwissen geholfen, meine steuerliche Situation als Grenzgaenger zwischen … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tóka, Sopron, Füredi sétány, 6, 9400, Ungarn 7459.2478000648 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Tóka im Bereich Zwangsverwaltung bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen schnell, unbürokratisch, klare Aussagen, Nach dem Gespräch weiß man, wie man am besten weiter macht. (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke, Mörikestr. 19, 70178 Stuttgart 6930.9682246438 km
Kompetent - Seriös - Erfolgreich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 29 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht bin ich auf die vielen positiven Bewertungen von Dr. Franke gestoßen, … (21.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kluth
Rechtsanwalt Alexander Kluth
Kanzlei Alexander Kluth, Wendersstr. 15, 41464 Neuss 6645.300073294 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Kluth
aus 5 Bewertungen Der Rechtsanwalt Herr Alexander Kluth hat mich im Bezug auf die Kündigungsschutzklage super beraten, sowohl am Telefon … (25.01.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Murat Aydin bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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