251 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Saß
Rechtsanwältin Kornelia Saß
Kanzlei Kornelia Saß, Bayerischer Platz 5, 10779 Berlin 6972.9160917131 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Saß hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
aus 9 Bewertungen Mich bei der Scheidung von Fr. Saß vertreten zu lassen war die absolut richtige Wahl. Schon nach dem ersten … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
sehr gut
Kanzlei Riemek-Krüger, Schulstr. 47, 44289 Dortmund 6686.238196094 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
aus 14 Bewertungen Äusserst kompetente und engagierte Rechtsanwältin (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, Am Markt 15, 18209 Bad Doberan 6799.5635293803 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Brandt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 140 Bewertungen Die Berater zeigten eine bemerkenswerte Kompetenz und ein tiefes Verständnis für meine individuelle finanzielle … (24.01.2024)
Profil-Bild Avvocato Dr. Ulrich Stoll
Avvocato Dr. Ulrich Stoll
Avvocato Dr. Ulrich Stoll - Rechtsanwalt in Italien, Dantestr., 6, Bruneck, Italien 7221.9798410093 km
Die Anwaltskanzlei befasst sich mit internationalen Mandaten aus dem deutschsprachigen Raum, welche in Italien abgewickelt werden sollen. Vertretung vor allen italienischen Gerichten. Deutschsprachig.
Internationales Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. Ulrich Stoll ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Mein Führerschein wurde in Italien abgenommen, und habe sogar italienische Freunde anrufen lassen um zu erfahren wie … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Pager
Rechtsanwalt Pager, Ferdinand-Lassalle-Straße 2, 04109 Leipzig 6981.7115642337 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt René Pager gerne zur Verfügung
(02.06.2021) Herr Pager reagiert sofort auf Belange, vergab zügig einen Termin. Seine Art ist sehr direkt und auf den Punkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Knisel
aus 8 Bewertungen Herr Jürgen Knisel Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht von der Kanzlei Dr. Müller - Stirm & Kollegen in der … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lassig
Rechtsanwalt Thomas Lassig
Thomas Lassig, Budapester Str. 5, 01069 Dresden 7079.9951872692 km
Eine starke Partnerschaft. Ihr gutes Recht
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lassig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Zwangsverwaltung
aus 9 Bewertungen Vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin wurde ich sachlich und professionell von der Kanzlei vertreten und … (02.05.2024)
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 52 Bewertungen Vielen Dank für den schnellen und freundlichen Kontakt. Sie haben uns mit viel Empathie und Erfahrung kompetent und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg
Dr. Stock & Wullenkord, Detmolder Str. 17, 33604 Bielefeld 6715.0098544558 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Friedbert Teutenberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Gutes Gespräch (05.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Brück
Rechtsanwalt Frank Brück
Kanzlei Frank Brück, Talstr. 55, 66424 Homburg 6784.4469895244 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Brück im Bereich Zwangsverwaltung bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Wenn man einen Anwalt braucht, der jederzeit mit kompetenter Beratung und vollem Engagement seinen Klienten zur Seite … (18.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas A. Kliem
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas A. Kliem, Savignyplatz 4, 10623 Berlin 6971.0433527644 km
Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas A. Kliem ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zwangsverwaltung
aus 42 Bewertungen Mr. Kliem was very responsive and reacted quickly. I really appreciate that he offers legal support in English. Thank … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berg M.E.E.A.
Kanzlei Alexander Berg, Wilhelmstr. 14, 74072 Heilbronn 6913.485197939 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Berg M.E.E.A. bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwälte Schnuhr & Westphal, Vor dem Bardowicker Tore 6 a, 21339 Lüneburg 6759.9947029099 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Maklerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thilo Westphal für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
(13.04.2022) War eigentlich alles positiv. Meine Fragen wurden gut beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange
(20.03.2024) Das ist der beste Anwalt den man jeden entfehlen kann immer erreichbar und hilft sehr schnell bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
sehr gut
Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer
Kanzlei Kaul-Gemmer, Ortsstr. 2a, 56379 Scheidt 6766.0736082119 km
Fachanwältin Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Kaul-Gemmer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Zwangsverwaltung
aus 12 Bewertungen Schwierig, da meine Situation eine längere Darstellung erforderlich machen würde (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Weinmann
Rechtsanwalt Bernd Weinmann
Rechtsanwalt Bernd Weinmann, Hainstr. 3, 96047 Bamberg 6975.2911216307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Weinmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Vom Herrn Weinmann und seinen Kollegen wurde ich immer sehr freundlich behandelt. Falls ich Fragen hatte, erfolgte die … (18.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker
Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker
Becker und Hörstemeier, Obernstr. 38-42, 28195 Bremen 6675.3572754221 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Raimund Becker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
(26.05.2020) Herr Rechtsanwalt Becker hat die von mir in Auftrag gegebenen Mandate zu meiner meiner vollsten Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Goczol
Rechtsanwalt Christian Goczol
G & S Rechtsanwälte, Alexanderstr. 42, 70182 Stuttgart 6931.7997299298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Goczol
Profil-Bild Rechtsanwalt István Cocron B. A.
Rechtsanwalt István Cocron B. A.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft, Panoramastr. 1, 10178 Berlin 6975.1548237087 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt István Cocron B. A. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Rechtsanwalt Ralph Dommisch
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6901.4721849987 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Dommisch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zwangsverwaltung
(07.03.2024) Hier ist man gut aufgehoben und beraten. Ich kann Herrn Dommisch und das gesamte Team nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.
Wibar – Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht, Siemensstraße 5, 63456 Hanau 6842.5126667412 km
Ihr Recht. Unser Ziel.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 18 Bewertungen Freundlich und kompetent. Danke. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6825.0083412855 km
Lieber gleich zum Spezialisten, denn …guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
aus 78 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer sehr dankbar, dass sich mein Schufa-Score erheblich verbessert hat und … (14.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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