3.892 Anwälte für Testament | Seite 99

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Große
Rechtsanwalt Stefan Große
Kanzlei Stefan Große, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt 6925.3507719089 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Große bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
(10.11.2022) Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und vertreten, wurde stets über den Stand der Dinge informiert, von Anfang …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Stremmel
Rechtsanwältin Silke Stremmel
Kanzlei Stremmel, An der Palmweide 55, 44227 Dortmund 6675.4257908284 km
Sie suchen eine tatkräftige und kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche? Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Ihre Rechtsposition und Ihre Zukunft!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Silke Stremmel für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 8 Bewertungen Die Anwältin reagiert schnell und macht einen seriösen und kompetenten Eindruck. (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schilling
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schilling
Vigano-Schilling-Bunzel PartGmbB Rechtsanwälte, Mallaustr. 99, 68219 Mannheim 6852.2951322261 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schilling ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
aus 15 Bewertungen Herr Schilling hat uns zu den Themen Testament, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung sehr kompetent, verbindlich … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hermann
Kanzlei M. Hermann, Schardthof 6, 84051 Essenbach 7131.3059271698 km
Zuhören - überlegen - engagieren.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Hermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente , sympathische und auf den Punkt genaue Beratung. Absolut schnelle Bearbeitung und Übersendung aller … (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Raimundt Krause
sehr gut
Anwaltskanzlei Krause, Pfarrer-Brantzen-Str. 130, 55122 Mainz 6803.0849033514 km
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Raimundt Krause bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
aus 78 Bewertungen Herr Krause hat sich sehr unkompliziert und schnell der Sache angenommen und sich darin eingearbeitet. Er hat die … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Kanzlei Posselt, Bürgermeister-Aurnhammer-Str 9, 86199 Augsburg 7062.7952494285 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
Rechtsanwälte Hillmann & Partner mbB, Gartenstr. 14, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6637.1750857065 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
aus 40 Bewertungen Sehr gute, ausführliche Beratung und Unterstützung. So, wie im Vorgespräch besprochen ist der Prozess zu 100% … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Steinkamp-Deetjen
Rechtsanwältin Yvonne Steinkamp-Deetjen
Kanzlei Yvonne Steinkamp-Deetjen, Humboldtstraße 18, 60318 Frankfurt am Main 6825.6807948955 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Steinkamp-Deetjen
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Kilian
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Kilian
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Kilian
aus 64 Bewertungen Beratung im Bereich Familienrecht. Frau Kilians Geduld haben mir nicht nur Klarheit verschafft, sondern doch auch ein … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Herrmann
sehr gut
Rechtsanwältin Ramona Herrmann
Kanzlei Ramona Herrmann, Alte Eichen 17 a, 15526 Bad Saarow-Pieskow 7026.1586310248 km
Sie erwartet eine kompetente Beratung im Erbrecht und Immobilienrecht sowie eine schnelle Hilfe im eingetretenen Erbfall mit oder ohne Streitigkeiten.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ramona Herrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 29 Bewertungen Frau Herrmann hat mein Problem zuverlässig, zügig und freundlich gelöst. Nach keinem Kontakt musste ich lange auf eine … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Buck
Rechtsanwältin Anke Buck
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1263454179 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Buck ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen In unserem Erbrechtsfall (Pflichtanteil) hat Frau Buck uns kompetent, anschaulich erklärend, ruhig und zielführend … (27.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff
Lehnhoff & Finger, Kardinal-Galen-Str 41, 47051 Duisburg 6637.7532387078 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
(21.06.2023) Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt, schnelle Abwicklung meines Verkehrsunfalls. Alles hat reibungslos geklappt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kappel
Rechtsanwaltskanzlei Kappel, Barer Str. 1a, 80333 München 7118.4959589442 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Kappel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
(30.07.2021) Frau Kappel ist hochspezialisiert auf Bank & Kapitalmarktrecht und Zwangsversteigerungen von Immobilien, was …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lay
Rechtsanwalt Thomas Lay
SPL Rechtsanwälte, Corneliusstr. 38, 70619 Stuttgart 6934.9935965035 km
Strategisch. Konsequent. Effizient.
Kaufrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Recht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Lay
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Fachanwältin Agrarrecht • Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. agr. Ina Sommerfeld ist Ihr Ansprechpartner für Testament
(19.09.2023) Ich hatte ein Telefonat mit Frau Sommerfeld, sehr freundliche und kompetente Anwältin. Das wichtigste ist aber das Sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer zu Klampen
sehr gut
Rechtsanwalt Peer zu Klampen
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peer zu Klampen gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Herr zu Klampen hat mich erfolgreich durch die Kündigungsschutzklage geführt. Er ist kompetent, äußerst erfahren und … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Hopp
sehr gut
Kanzlei Hopp, Rosengasse 3, 08527 Plauen 7016.4877950118 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Hopp
aus 54 Bewertungen Herr Hopp hat uns in einer sehr schwierigen Zeit sprichwörtlich „das Leben gerettet“. Meinem Mann wurde nach einer … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Heindörfer
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Heindörfer
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Heindörfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 12 Bewertungen Vielen herzlichen Dank noch einmal an die Anwaltskanzlei Greiner-Zimmermann und Heindörfer in Passau. Ich wurde von … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Kanzlei Timm Jacobsen, Zeissstraße 6a, 30916 Isernhagen 6766.8014447142 km
Kompetenz, Einsatz und Kommunikation - Meine Leitlinien für Rechtsberatung
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Profil-Bild Rechtsanwältin Blanka Haselmann
sehr gut
Rechtsanwältin Haselmann, Wilhelm-Bonn-Straße 6, 61476 Kronberg im Taunus 6811.8165767212 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Blanka Haselmann
aus 14 Bewertungen In der Ruhe liegt die Kraft! (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
aus 46 Bewertungen Vielen Dank für alles. (24.05.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter
Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter
Besler & Walter & Keuneke GbR, Friedrich-Ebert-Straße 60, 59425 Unna 6687.9765455671 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Tim Hendrik Walter bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(12.12.2023) Ich bin mit der Bearbeitung sehr zu Frieden und es war sehr hilfreich . Mit freundlichen Grüßen marvin böwe
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann
Anwalt Aßmann, Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg 6708.8779009434 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 17 Bewertungen Ich hatte das Glück, Herrn Aßmann als meinen Rechtsanwalt in einem Fall gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber zu haben … (30.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Testament ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Testament umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Testament besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.