3.888 Anwälte für Testament | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Werner
Rechtsanwalt Johannes Werner
Anwaltskanzlei Strecke und Behrschmidt, Wallbrunnstr. 74, 79539 Lörrach 6899.2892186035 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Werner ist Ihr Ansprechpartner für Testament
(07.06.2020) Hat sich sofort tel. gemeldet. Zeitnahe Terminvereinbarung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Höster
sehr gut
Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -Rechtsanwalt Frank Höster, Schloßstraße 57, 14059 Berlin 6968.9322950077 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Höster für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 24 Bewertungen Herr Höster hat mich in einer etwas verfahrenen Nachlassangelegenheit sehr zielführend und vernünftig beraten. Die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Klieber
Rechtsanwalt Stefan Klieber
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Klieber
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Kühn
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Kühn
Kanzlei Kerstin Kühn, Breitscheidstr. 53, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4705454079 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Kühn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 15 Bewertungen Wir haben Krau Kühn in einer Nachbarschafts- und Baurechtsstreitsache als eine sehr angenehme und freundliche … (20.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Hengevoß
Rechtsanwältin Claudia Hengevoß
Rechtsanwältin Claudia Hengevoß, Wechold 27, 27318 Hilgermissen 6704.9543275048 km
Dort Lösungsmöglichkeiten zu finden, wo man sie eigentlich nicht vermutet.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Hengevoß
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
Kanzlei Stephan Mönnighoff, Eppendorfer Baum 4, 20249 Hamburg 6717.9894255605 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
aus 45 Bewertungen Nachdem unser Vermieter unseren Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hat, hat uns Herr Mönnighoff umfangreich zu … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 35 Bewertungen Freundliche und gute Beratung. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Plewe
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Plewe
Anwaltskanzlei Plewe, Zahnkäppeleweg 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.0054981506 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Plewe gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Sehr präzise und sehr gut strukturierte Darstellung des Sachverhalts. Für Laien sehr gut nachvollziehbar und … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Keller
Rechtsanwalt Andreas Keller
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Keller
(17.05.2024) alles Bestens, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bonde
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Bonde, Olbrichstr. 2, 45138 Essen 6653.16875825 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bonde ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 21 Bewertungen Hervorragender Anwalt im Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, einem großem Industrieunternehmen. Ich kann Herrn Bonde … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kochanski
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Kochanski
Rechtsanwälte Kochanski & Peschke, Schönblicker Str. 29, 12589 Berlin 6997.8758703813 km
Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Kochanski für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 20 Bewertungen Hr.Kochanski hat uns vom Beratungsgespräch bis zum Ende der Auseinandersetzung sehr gut beraten. Er hat uns … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Pietsch
sehr gut
Kanzlei Judith Pietsch, Hauptstr. 7, 83308 Trostberg 7187.2159247632 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Pietsch ist Ihr Ansprechpartner für Testament
aus 28 Bewertungen Frau Pietsch hat mich in meiner schwierigen Situation fachlich und rechtlich bestens beraten, Gespräche waren immer … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Mahlmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jakob Mahlmann
Kanzlei Dr. Lutz & Mahlmann, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703054325 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Mahlmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 29 Bewertungen Freundlicher UND kompetenter Anwalt (diese Kombination ist nicht selbstverständlich) (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Pfleger
Rechtsanwalt-Kanzlei Pfleger & Kollegen , Rechtsanwälte & Fachanwälte & Mediation, Leopoldstr. 17, 95615 Marktredwitz 7042.0527941651 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Pfleger
(26.02.2021) Sehr kompetente ruhige Beratung, mal sehen was am Ende raus kommt. Der Anfang war sehr gut, er weis wovon er spricht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Rohde
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Rohde
Rechtsanwältin Ines Rohde, Bernauer Straße 18, 16515 Oranienburg 6951.9223210337 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Rohde bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Frau Rohde hat uns bei der Erstellung eines Ehevertrages beraten. Im Gespräch hat sie verschiedene Varianten … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Küsgens
sehr gut
S.W.S Rechtsanwälte, Harmoniestr. 34, 41236 Mönchengladbach 6631.4165199132 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Küsgens gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Küsgens hat mich bei der Abwicklung meines Arbeitsverhältnis sehr unterstützt. Er ist an meiner Seite als … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Dr. Exner Rechtsanwälte, Albrechtstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.7253730637 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
(08.03.2024) Kann Dr. Stefan Exner leider nicht empfehlen. Antwortet nicht auf Anfangen, nimmt Auszahlung aus meinem Vermögen nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwalt Christopher Fiebig
Rechtsanwälte Fessler, Fiebig & Schuster, Schillerstraße 16, 09217 Burgstädt 7032.6027830057 km
Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Fiebig bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Schnelle und gute Beratung. Angenehme, einfache und schnelle Terminfindung. (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
Langmack Riebe Rechtsanwälte und Notar, Weender Landstraße 6, 37073 Göttingen 6824.8713370671 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Die Überschrift trifft es nicht ganz. Mein Anliegen betraf verschiedene Bereiche des Rechts, in deren Schnittmenge ich … (16.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Kamp 21, 33098 Paderborn 6744.1227971234 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Brockhoff
aus 13 Bewertungen Herr Brockhoff hat uns in einer familiären Auseinandersetzung sehr gut begleitet. Unser Ziel war eine schnelle und … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich
Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich
Rechtsanwälte Wallauer-Friedrich, Löwe, Hefner, Sailer mbB, Mainaustr. 48, 78464 Konstanz 6994.2468713962 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Wallauer-Friedrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(18.01.2024) Auf meine Anfrage wurde sehr schnell reagiert. Leider konnte konnte ich den Termin nicht wahrnehmen da er nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M.
Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M.
Kanzlei in der Innenstadt - Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M., Bogenstraße 11-12, 48143 Münster 6662.7550020128 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(01.06.2023) Top Beratung, klare Aussagen ohne umschweifen. Kann ich gut und gerne Empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwaltskanzlei Christoph Brede, Kupferdreher Str. 145, 45257 Essen 6659.1856821683 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schnelle
Stahl & Kessler Rechtsanwälte, Richard-Wagner-Straße 10, 70184 Stuttgart 6932.2189262398 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Schnelle gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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