3.888 Anwälte für Testament | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff
sehr gut
KANZLEI FÜR ERBRECHT+FAMILIENRECHT, Krefelder Str. 15, 41460 Neuss 6644.472270059 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff
aus 22 Bewertungen Herr Dornhoff ist ein erfahrener Fachanwalt der UNS in einer Erbangelegenheit vertreten hat. Die Angelegenheit wurde … (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstr. 1, 69115 Heidelberg 6865.4537075006 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Schoch arbeitete mit präzisen Fragestellungen, geduldiger Sachlichkeit und einer feinen Prise … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Eiche
Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Eiche, Basler Landstraße 8, 79111 Freiburg im Breisgau 6887.7009614501 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Eiche vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Zölfl
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Zölfl
Kanzlei Andrea Zölfl, Friedrich-Ebert-Str. 112, 14467 Potsdam 6961.8129952534 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Zölfl gerne zur Verfügung
aus 111 Bewertungen Eine absolut zielstrebige, zielgerichtete sowie kompetente Herangehensweise in der Beratung und Durchführung … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Zachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Zachmann
Zachmann & Partner, Fritzstr. 2, 82140 Olching 7099.6441081174 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Zachmann gerne zur Verfügung
aus 48 Bewertungen Herr Mathias Zachmann hat mich sehr gut beraten und vertreten während der Scheidung und beim Versorgungsausgleich. Ich … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Avv. Enrico Bertelli - Studio Legal, Via Carlo Cattaneo, 25, Brescia, Italien 7185.6707864154 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Bertelli vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
(19.04.2018) Vereinbarung eines treffens in Brescieam Telefon. Die Absprache war sachlich und angenehm.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Loebensteinstraße 26, 30175 Hannover 6768.9360961812 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
aus 25 Bewertungen Without her help, I wouldn't be able to work as a teacher in Germany. (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz
sehr gut
Kanzlei Esser-Lorenz, Von-Diergardt-Str. 9, 51375 Leverkusen 6675.5393139696 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz
aus 41 Bewertungen Wir haben uns super aufgehoben gefühlt, schnelle Reaktionszeiten, schnelle kompetente Antworten. Immer wieder gerne … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
Kanzlei Michael Werner Ditton, Mannheimer Str. 40, 76676 Graben-Neudorf 6865.9536130063 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Werner Ditton unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
(04.10.2021) Ich bin seit Jahren Klient von Herrn Ditton und er hat mich in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing
Kanzlei Schlenke Sumelka Hewing, Gronauer Straße 24, 48607 Ochtrup 6623.240253293 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Hewing vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Rechtsanwälte Gutzeit, Hix & Dr. Meier (Sozietät GHSM), Unter den Linden 4, 34225 Baunatal 6807.7009035684 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Marcus Gutzeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Buschmann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Buschmann
Buschmann & Görgülü GbR, Krefelderstr. 8, 52070 Aachen 6629.1414757004 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Buschmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 71 Bewertungen Ich bin im Betriebsrat und kenne mich ziemlich gut mit Anwälten aus. Allerdings habe ich noch nie mit so einer … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Sommer
Rechtsanwältin Irene Sommer
Kanzlei Sommer in Berlin-Spandau, Moritzstraße 2, 13597 Berlin 6962.244640099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irene Sommer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort auf eine Rechtsfrage, nett und freundlich (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Werner
Rechtsanwalt Johannes Werner
Anwaltskanzlei Strecke und Behrschmidt, Wallbrunnstr. 74, 79539 Lörrach 6899.2892186035 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Werner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Testament
(07.06.2020) Hat sich sofort tel. gemeldet. Zeitnahe Terminvereinbarung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 91 Bewertungen - sehr aufschlussreiches Gespräch - fühlte mich gut aufgehoben - sehr freundliche Beratung (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M.
Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M.
hering + partner rechtsanwälte partgmbb, Lindwurmstr. 10, 80337 München 7118.6009998816 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
sehr gut
Rechtsanwältin Anna-Luise Burg
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestraße 2, 32756 Detmold 6739.4111816812 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna-Luise Burg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 14 Bewertungen Frau Burg hat meine Mutter und mich in einer Erbschaftlichen Angelegenheit von vorne bis hinten perfekt beraten und … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siller
Rechtsanwalt Stefan Siller
Westiner Rechtsanwälte, Landshuter Str. 7, 93047 Regensburg 7100.6731815164 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Siller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Gropper
Anwaltskanzlei Christa Gropper, Gögginger Str. 57, 86159 Augsburg 7063.0441346922 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Christa Gropper
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
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Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
Beukenberg Rechtsanwälte, Uhlemeyerstr. 9-11, 30175 Hannover 6768.4525273016 km
Fachanwalt Erbrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 40 Bewertungen Die Antwort kam innerhalb von 2 Tagen uns war m. E. für eine erste Übersicht sehr ausführlich. Wir werden uns von … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
ADVOVIS, Am Alten Schlachthof 6, 36037 Fulda 6863.1074548481 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Möchte mich bedanken für die Region Berlin und die vielen Dank für Ihre Bemühungen in unserem Gespräch mit Ihnen mit … (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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