3.888 Anwälte für Testament | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwälte Melzer und Kempner, Breitscheidstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1048461006 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Gerd Kempner
aus 8 Bewertungen Herr Kempner hat eine zeitliche Dringlichkeit meiner Angelegenheit sofort richtig eingeschätzt und trotz Termindrucks … (01.04.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Irkes
Rechtsanwalt Thomas Irkes
Kanzlei Thomas Irkes, Heilsbronner Str. 4, 91564 Neuendettelsau 7003.1751902651 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Irkes für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Breuer
Breuer Rechtsanwälte, Dieringhauser Straße 3, 51645 Gummersbach 6708.7859228723 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Breuer
(27.01.2021) Ein exzellenter Anwalt auf höchstem Niveau, der definitiv einen bleibenden Eindruck hinterlässt. Sehr empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Neuerburg
Rechtsanwältin Annette Neuerburg
NP Neuerburg | Peters - Fachanwälte | Rechtsanwälte, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz 7044.2429814372 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Neuerburg – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Testament
(12.11.2023) Ich wurd von Frau RA Schreckenbach aus der Kanzlei bestens betreut. Wirklich sehr empfehlenswert.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit
Mastknow - Kanzlei für Erbrecht Rechtsanwältin Mast, Baakenallee 48, 20457 Hamburg 6721.9506396155 km
Die Geschichten des Lebens spiegeln sich in Nachlassplanung und Erbfall.
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit
aus 12 Bewertungen Mit der Bearbeitung meiner Erbschaftsauseinandersetzung war die schnelle und zufriedigende Erledigung sehr zufrieden. (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kolb
Rechtsanwalt Thomas Kolb
Rechtsanwälte Kolb Loichinger Dr. Hierl, Badstr. 3, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.69896794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kolb ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
(17.04.2024) Sehr kompetent. Klare ehrliche Linie. Sehr vertrauenswürdig. Immer gerne wieder. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Kunz
Fachanwaltskanzlei Annette Kunz, Teisendorferstraße 26, 83364 Neukirchen 7212.0202910382 km
Ich nehme Sie mit Ihren Probleme ernst und biete Ihnen eine individuelle Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zur Lösung Ihres Falles.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Annette Kunz
(08.08.2021) Ich habe nur gute Erfahrungen mit Frau Kunz gemacht. Frau Kunz hat sich für mich eingesetzt und gut beraten. Immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwaltskanzlei Licht, Schiede 32, 65549 Limburg an der Lahn 6772.6281288709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
(15.08.2023) Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht hat die Papierlage begutachtet und hat eine detailierte Aufzählung an die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
Kanzlei Brigitte Keimes-Debus, Kaiserplatz 8, 52062 Aachen 6629.9795969866 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
aus 20 Bewertungen Frau Rechts Anwalt Debus ist sehr super gut sie hat mir ganz gut geholfen für meine probleme.wenn sie Probleme haben … (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Faaß & Eder-Kunert Anwaltskanzlei, Bahnhofstrasse 2, 74927 Eschelbronn 6881.2266167025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
(29.03.2021) Frau Madlen Eder-Kunert ist sehr weiter zu empfehlen, einfach wunderbar, fachlich kompetent und zugleich einfühlsam, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Locke
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Locke
Kanzlei Katrin Locke, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Locke
aus 142 Bewertungen sehr schnell und Kompetent in der beratung. Man kam sehr schnell im Beratungsgespräch zur Strategie und weiteren … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg 6716.6962879985 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 14 Bewertungen Herr Heuser hat mich im Rahmen meiner Scheidung anwaltlich unterstützt. Dabei stand er mir stets mit großer Expertise … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Ich berate und vertrete Sie nach dem eingetretenen Erbfall. Mein Schwerpunkt liegt im Pflichtteilsrecht und in der Erbauseinandersetzung mit Immobilien.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Iris Scholtyssik gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Rechtsanwältin Scholtyssik ist eine Geheimwaffe wenn es um Immobilienbewertung geht. Gutes Durchhaltevermögen, … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wagner
advomeda Rechtsberatung, Hans-Thoma-Str. 26, 76593 Gernsbach 6877.48738597 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Wagner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 28 Bewertungen Herr Wagner vertrat mich in einer mehrmonatigen sozialrechtlichen Streitsache, die jetzt zu einem positiven Abschluss … (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.0592272074 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Foos unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
(24.05.2024) Rechtsanwältin Johanna Foos hat meine Frau im Rahmen einer Klage wegen Beschädigung ihres Fahrzeugs mit Fahrerflucht / …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Zirnstein
Rechtsanwalt Thüngersheim, Schrannstraße 2, 97291 Thüngersheim 6911.3208151468 km
Geht nicht, gibt es nicht!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Zirnstein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
(14.07.2023) Hier geht es Frau Zirnstein nicht um den reinen Profit. Sie nimmt sich Zeit um das Problem welches man hat richtig zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwalt Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
aus 27 Bewertungen Wie der Zufall spielt... Nach ca. 30 Jahren traf ich unerwartet wieder auf Herrn Brockerhoff. Es ging um einen … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Mantze
Kanzlei Holger Mantze, Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg 6719.5851115297 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Mantze
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Weidemann
sehr gut
Rechtsanwältin Judith Weidemann
Kanzlei Judith Weidemann, Friedrich-Ebert-Str. 70, 14469 Potsdam 6961.3278825944 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Judith Weidemann
aus 53 Bewertungen Als ich für meine Ehescheidung einen Rechtsbeistand suchte, wurde mir Frau Weidemann wärmstens empfohlen. Leider blieb … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lana Berloznik
Rechtsanwältin Lana Berloznik
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Lösungsorientiertes Denken - persönliche Betreuung
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Lana Berloznik
(28.03.2024) Wir waren mit der telefonischen Beratung von Frau Berloznik sehr zufrieden. Sie hat sich sehr geduldig unsere Probleme …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel
Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel
Kanzlei Kuschel, Holtorfer Str. 15, 53229 Bonn 6697.2475151545 km
Persönlich. Vor Ort. Für Ihr Recht.
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Kuschel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Testament
(28.03.2024) Danke für die zügige Beratung und Umsetzung!
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse
Kanzlei Gudula Kruse, Münsterstraße 11, 46397 Bocholt 6608.0879077774 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse
aus 10 Bewertungen Frau Kruse berät mich kompetent und weitsichtig nun schon seit 5 Jahren. Ich schätze Ihre Offenheit, fachlichen … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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