3.888 Anwälte für Testament

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Lindour-Niederbremer
Anwaltskanzlei Lindour-Niederbremer, Schinkelplatz 7, 16775 Gransee 6932.6842484744 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Lindour-Niederbremer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Constroffer
Kanzlei Judith Constroffer, Bahnhofstr. 15, 75417 Mühlacker 6900.1499997344 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Constroffer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Frau Constroffer hat sehr gut und umfassend Auskunft zum Erbnachweis gegeben. Sie hat sich hervorragend auf unser … (02.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Seidel
Rechtsanwalt Klaus Seidel
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8073892185 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Seidel
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Günthner
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Günthner
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Florian Günthner für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 17 Bewertungen Sehr freundlicher kompetenter Anwalt. Ist immer ans Telefon gegangen, oder auch über sein Büro erreichbar. Er hat … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner
Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner
Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb, Prannerstraße 6, 80333 München 7118.8654115918 km
Fachanwalt Erbrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner
(23.10.2023) Herr RA Dr.Steiner vermittelte mir vom ersten Telefongespräch schon den Eindruck mit meinem Erbrechtsproblem in den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9363259991 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ute Nowack
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls
AHLS HÖLTING DR. BECKER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notarin, Detmolder Strasse 26, 32839 Steinheim 6756.6363545459 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • IT-Recht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Tim Ahls ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
(17.03.2023) 👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwalt Martin Flecken
Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann, Carlsplatz 24, 40213 Düsseldorf 6648.8388363441 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Flecken
aus 5 Bewertungen Das Rechtsverahren mit Hilfe von RA Martin Flecken war erfolgreich. Die anwaltlichen Maßnahmen sowie das … (15.01.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Schäfer
Rechtsanwalt Bodo Schäfer
KANZLEI SCHÄFER, Friedrich-Ebert-Str. 181, 58566 Kierspe 6704.98281084 km
"Es gibt ein Recht des Weiseren, nicht ein Recht des Stärkeren" (Joseph Joubert)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Bodo Schäfer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Sehr gute Vertretung, der eigenen Interessen, bei einer Kündigung. Kann ich nur empfehlen. (14.09.2021)
Profil-Bild RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
sehr gut
RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Yasar - Avukatlık ve Hukuki Danışmanlık - Arabuluculuk, Batı Cad. No 71 Daire, 16, 34379, Istanbul, Türkei 8686.412423143 km
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt in der Türkei! Zugelassen für alle Gerichte Spezialisiert unteranderem in Strafrecht sowie in Familien-, und Erbrecht Standort in Istanbul,Türkei-weite Rechtsberatung
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 14 Bewertungen Meine Freundin war sehr überrascht wie schnell sie eine positive Rückmeldung bekommen hat. Sie würde jeden Raten an … (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Hieke
sehr gut
Rechtsanwalt Maik Hieke
Kanzlei Hieke | Erbrecht, Höferecht & Vermögensnachfolge, Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6720.211666428 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maik Hieke gerne zur Verfügung
aus 82 Bewertungen Ich hatte Probleme im Erbrecht und dank Herrn Maik Hieke konnte ich letztendlich meinen Pflichtteil einklagen. Von … (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Claus
Rechtsanwalt Ulf Claus
Claus § Claus Partnerschaft, Steuerberater, Geisbergstr. 39, 10777 Berlin 6972.6769222814 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulf Claus
(06.08.2018) Nachdem ich von verschiedenen amtlichen Stellen verschiedene, teils widersprüchliche Aussagen bekommen habe, hat RA …
Profil-Bild Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
HRMS Steuerberater und Rechtsanwälte PartG mbB, Ludwigstr. 29, 74564 Crailsheim 6966.9693523812 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
(27.03.2024) Kompete und schnelle arbeitsweise
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
(22.04.2024) Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend für seine herausragende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
sehr gut
Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
CNG Gotzen Rechtsanwälte, Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis 6747.9650934852 km
Fachanwalt Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nicolas Gotzen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
aus 30 Bewertungen Herrn Nicolas Gotzen hat mich in einer sehr schweren Erbangelegenheit vertreten. Dank seiner Kompetenz, … (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Redmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Redmann
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1263454179 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Redmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
(17.10.2023) Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Herrn Dr. Redmann gemacht. Kompetent und freundlich hat er mir alles erklärt und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Strehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Strehle
Kanzlei Strehle & Kollegen, Wallstr. 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9236139388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Strehle ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 22 Bewertungen Herr Strehle hat mich kompetent und freundlich beraten. Ich würde Ihn jeder Zeit weiter empfehlen. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Kellner
sehr gut
Rechtsanwältin Judith Kellner
Kanzlei Kellner, Therese-Blase-Str. 11, 68309 Mannheim 6849.6613414158 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Judith Kellner
aus 33 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Judith Kellner, sowie Ihr TEAM arbeiten höchst professionell mit sehr viel Sachverstand, … (03.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte, Prüfeninger Str 62, 93049 Regensburg 7098.4611541788 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Beutl Dipl.-Jur. Univ.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Wagner
Kanzlei Master Law Mallorca, Avda. Alexandre Rosselló, 15, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.4472453473 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Wagner gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Perfekte Auskunft sehr hilfsbereit .Sofort zurückgerufen .Kann ich nur weiterempfehlen. Und was der absolute Hammer … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstraße 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer
Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer
Rechtsanwälte Meyer, Voigt & Rudel, Schützenstr. 5, 45964 Gladbeck 6643.9464656116 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer
(28.05.2020) So schnell wurde bisher noch nie eine Löschung der abgelaufenen Darlehen erledigt. Vielen Dank an Herrn Alfred Voigt! …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Körner
sehr gut
Kanzlei Sabine Körner, Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburg 6738.461059051 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Körner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 21 Bewertungen Ein Termin wurde mir schnell zur Verfügung gestellt. Ich fühle mich sehr gut beraten. Auf Anfragen bekomme ich immer … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Bischoff
Rechtsanwalt Volker Bischoff
Kanzlei Volker Bischoff, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 2a, 28309 Bremen 6681.0570128863 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Volker Bischoff
(21.09.2022) Die bearbeitung Top

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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