249 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin A. Banu Tanverdi LL.M.
Anwaltskanzlei Tanverdi, Yeni Yol Cad., 3, 34398, Istanbul, Türkei 8686.0599794413 km
Arbeitsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin A. Banu Tanverdi LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zwangsverwaltung
(26.11.2023) Die anwaltin hat schnell reagiert für weitere habe ich geschrieben das mich melde
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Colbatz & Gall Rechtsanwälte, Erhardstr. 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.6567981501 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
(23.09.2021) Top Anwalt , der mich Heute vorm AG Landshut verteitigt hat und es zu einem Freispruch kam. Wir hätten uns beide den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zwangsverwaltung
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Gollor
Rechtsanwaltsbüro Rüdiger Gollor, Rennstr. 45, 32052 Herford 6718.0201745423 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gollor für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 6 Bewertungen Herr Gollor ist ein sehr guter Anwalt.Ich bin mit ihm sehr zufrieden (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwaltskanzlei Markus Nöbel, Kerpstr. 11, 53844 Troisdorf 6692.8537722202 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Nöbel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
(30.10.2018) Sehr schnelle genaue Analyse mit plausiblen Ratschlägen, die man als Ratsuchender gut versteht und umsetzen kann. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weißenborn
Kanzlei Torsten Weißenborn, Dülkenstraße 9, 51143 Köln 6683.5409672545 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weißenborn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 7 Bewertungen Herr Weißenborn hat mir nach über 4 Jahren Rechtsstreit zu meinem Erbe verholfen. Ich kann ihn nur empfehlen, er ist … (12.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leuner
Rechtsanwalt Thomas Leuner
Kanzlei Thomas Leuner, Gipsstr. 3, 10119 Berlin 6974.2246329739 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Leuner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
(02.03.2019) Habe die Antwort bekommen , die ich gebraucht habe.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jenny Gerth
Rechtsanwältin Jenny Gerth
Kanzlei Gerth, Limburger Str. 140, 65582 Diez 6771.9028152349 km
Ihr zuverlässiger Partner im Inkassorecht
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jenny Gerth vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weber
Kanzlei Torsten Weber, Stoppstr. 22a, 30890 Barsinghausen 6758.2272213919 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Weber
(12.03.2018) mein sohn ist schwerbehindert so wie ich auch und meine frau unsere vermieterien hat uns gesagt kantze ist nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Thomas Fetsch Rechtsanwalt, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim 6848.1088276473 km
Schnelligkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit sind mir wichtig!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fetsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Jannack
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kleppingstr. 20, 44135 Dortmund 6676.5619440118 km
Arbeitsrechtliche Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte der Mandantschaft zu lösen, spornt mich an.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Torsten Jannack
aus 76 Bewertungen Herr Jannack hat mich in meinem sehr anspruchsvollen Prozess im Arbeitsrecht hervorragend vertreten. Von der Beratung … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Weydt
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Weydt
Rechtsanwaltskanzlei Weydt, Stempelstraße 7, 47167 Duisburg 6637.397913778 km
So Weydt, so gut...
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thilo Weydt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
aus 11 Bewertungen Ich bin seit Jahren Mandant in dieser Kanzlei. Im Juni hat mir jemand die Vorfahrt genommen und einen großen Schaden, … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Heuser
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rita Heuser, Sauerbruchstr. 1, 65203 Wiesbaden 6801.9073067901 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Heuser gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Heuser hat mich über ein Jahr im Scheidungsverfahren begleitet. Ich wurde von ihr kompetent vertreten und die … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay für Rechtsfragen rund um den Bereich Zwangsverwaltung
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Meyer-Löffler Rechtsanwälte, Schottweg 3, 22087 Hamburg 6720.976798208 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 5 Bewertungen Sehr hilfsbereit, sehr viel Empathie (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
Kanzlei Gabriele Westhaus, Jahnstr. 29, 82319 Starnberg 7112.4059054941 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Westhaus ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Zwangsverwaltung
aus 36 Bewertungen Die Anwältin hat mir sofort mitgeteilt, dass sie für mein Anliegen nicht kompetent ist und mich umgehend an die … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wagner
Rechtsanwalt Martin Wagner
WAGNER & PARTNER Rechtsanwälte, Rosensteinstr. 19, 70191 Stuttgart 6930.9658269387 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wagner – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Meinrad Hirt
sehr gut
Anwaltskanzlei Meinrad Hirt, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.808729367 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Meinrad Hirt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 25 Bewertungen Schnellen Termin und sehr freundlich (21.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
(07.05.2021) Meine Fragen wurden sehr gut beantwortet ! Kann ich nur weiterempfehlen !
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Stroh
Rechtsanwältin Barbara Stroh
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Stroh
(08.09.2020) Ich habe nicht gekriegt geld Zeitraum am 2012 mai bis 2016. Diese period war here mit meine frau und meine kinder war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwälte und Notare Funke - Werner - Harms - Hell, Schmachtendorfer Str. 106, 46147 Oberhausen 6635.3053283656 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Zwangsverwaltung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
(14.07.2023) RA Hell bat um telefonischen Rückruf und nach ergänzender Erläuterung meines Anliegens um Übermittlung der …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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