3.865 Anwälte für Testament | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
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Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.242954928 km
▶ youtube.com/@clevererben - unser Kanal zum Thema Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Burkhardt Jordan unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 68 Bewertungen Herr Jordan hat uns in einer Erbrechtangelegenheit sehr fachkundig und zeitnah beraten. Gute Informationen und Tips … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Bücherl
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Rechtsanwalt Lothar Bücherl
Kanzlei Bücherl, Dr.-Gessler-Str. 6, 93051 Regensburg 7099.0826755013 km
Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Lothar Bücherl
aus 100 Bewertungen Mit Rechtsanwalt Hr. Bücherl war eine schnelle und problemlose Kontaktaufnahme möglich. Wir waren wegen einer … (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay
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Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay
Dr. Doganay & Doganay, Biebricher Allee 163, 65203 Wiesbaden 6801.9822115615 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 87 Bewertungen Wir haben schnell einen Termin erhalten, als wir betont haben, dass wir es leider eilig haben. Herr Doganay Aydin … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Humpf
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Rechtsanwalt Tobias Humpf
Prof. Dr. Baumann + Partner mbB, Gartenstr. 1, 73430 Aalen 6985.3363061853 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Humpf ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
aus 29 Bewertungen Wir hatten letztes Jahr leider einen Todesfall in der Familie und waren daraufhin mit der Ordnung des gesamten … (09.02.2024)
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Rechtsanwältin Evelyne Tietjen
Kanzlei Tietjen, Schwegen 5, 27612 Loxstedt 6644.3090859946 km
Erbrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Evelyne Tietjen gerne zur Verfügung
(03.05.2022) 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwaltskanzlei Roy, Schuhgasse 5, 07381 Pößneck 6972.2760919911 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
(14.04.2023) Frau Sabrina Roy ist sehr kompetent und fachlich intelligente Anwältin. Sie hat mich erfolgreich in Bezug meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bayer
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Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwaltskanzlei Bayer, Ludwigkai 7, 97072 Würzburg 6921.7699644448 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 15 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Kanzlei Stefanie Risse, Am Stadtgraben 43, 48143 Münster 6662.6541412099 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt/Fachanwalt/Notar, Warburger Str. 25, 33098 Paderborn 6744.7061405944 km
Guter Rat für alle Fälle!
Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Mickel
Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Mickel
Dr. Mickel + Partner, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.0125984056 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Mickel
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
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Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Hilbert & Simon Rechtsanwälte, Kaiserstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0393869209 km
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!" (Ernst von Feuchtersleben)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA) ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
aus 309 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung. Herr Hilbert geht auf die persönlichen Bedürfnisse ein. Sehr zu empfehlen. (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Fischer
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Rechtsanwalt Dr. Florian Fischer
Kanzlei Dr. Fischer, Cäcilienstr. 3, 40597 Düsseldorf 6658.1164991373 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Fischer ist Ihr Ansprechpartner für Testament
aus 18 Bewertungen Auf meiner Reise durch einige Anwaltskanzleien in Sachen Pflichtteilsabwehr, bin ich nicht nur finanziell ausgebeutet, … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg
Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg
Kanzlei Oehlenberg, Hofmark 15, 84307 Eggenfelden 7178.7817858797 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bachinger
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Rechtsanwältin Bettina Bachinger
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0745574841 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Bettina Bachinger
aus 64 Bewertungen Frau Bachinger hat sich, neben der fachlichen Expertise, viel Zeit genommen, sehr aufmerksam zugehört und umfassend … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie von Deringer
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Rechtsanwältin Natalie von Deringer
von deringer Rechtsanwaltsgesellschaft in Partnerschaft, Emser Str. 166, 56076 Koblenz 6746.343798656 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Natalie von Deringer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 22 Bewertungen Ich bin über Anwalt.de an Frau von Deringer gelangt und das war das Beste was mir passieren konnte! Frau von Deringer … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
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Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Kanzlei Hans-Joachim Hackenbeck, Obere Bergstr. 27, 90607 Rückersdorf 7019.3019944515 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 7 Bewertungen Trotz gegenteilliger Behauptungen vom Unfall-hergang des Unfall Gegners wurde innerhalb eines Monats der … (02.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grundmann
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Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig 6983.004255078 km
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Grundmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
aus 199 Bewertungen RA Alexander Grundmann hat mich bei der Errichtung meines Testaments beraten. Unter anderem bei Auflagen für meine … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Göllrich
Rechtsanwältin Diana Göllrich
advobas AG, Gellertstrasse 55, 4052 Basel, Schweiz 6899.1087716265 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Diana Göllrich
aus 9 Bewertungen Ich habe Frau Göllrich im Zuge meiner Grenzgängertätigkeit um rechtliche Beratung und Vertretung gebeten. Meine … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe
Kanzlei Duwe, Hamburger Str. 133, 25337 Elmshorn 6691.2732401558 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Werner
Rechtsanwälte Bruckmann & Werner, Mittermaierstraße 3, 69115 Heidelberg 6864.3590330531 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Werner
Profil-Bild Rechtsanwalt Gereon Temme
Rechtsanwalt Gereon Temme
Rechtsanwaltskanzlei Temme, Kirchstraße 3, 53879 Euskirchen
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gereon Temme
(28.09.2023) Kompetente, praktische Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Rosenberg
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Rechtsanwältin Anja Rosenberg Kanzlei Rosenberg, Oedenberger Str. 159, 90491 Nürnberg 7013.0107924211 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Rosenberg
aus 10 Bewertungen Überglücklich kann ich Frau RAin Anja Rosenberg sehr empfehlen. Einen 11-Jahres-Mega-Prozess haben wir in allen … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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