526 Anwälte für Klage | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Gallus
Rechtsanwältin Yvonne Gallus
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn 6694.2026800534 km
rechtzeitig - vertrauensvoll - Ihr Recht
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Gallus ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
SNP, Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1305105471 km
Lösungen anbieten.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
aus 12 Bewertungen Herr Pohle ist mehr als nur ein Rechtsanwalt. Seine Kompetenz in der strategischen Betrachtung fließt in die Beratung … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert
Müller & Schubert Rechtsanwälte OG, Nonntaler Hauptstr. 59, 5020 Salzburg, Österreich 7233.1566901949 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Schubert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hünlein
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hünlein
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hünlein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 20 Bewertungen Im Anfangsstadium schnelles und vertrauenswürdiges Handeln. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kuntz
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kuntz
K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern 6805.3721563824 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Kuntz
aus 252 Bewertungen Er ist das Geld wert ist ein Anwalt mit Herz ich würde ihn vergolden so gut ist er hast mehr Sterne verdient … (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Nabers
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Nabers
Recht Vorhaben, Talstraße 42, 40217 Düsseldorf 6649.6574669028 km
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Nabers
aus 18 Bewertungen schnelle und freundliche Kommunikation. Schnell Sachverhalt aufgefasst und sehr fachliche und zeitnahe Auskunft … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
sehr gut
Kanzlei Dimitrova & Toleva, Dragoman 3/3/1, 9002 Warna, Bulgarien 8459.0803754473 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Klage
aus 20 Bewertungen Ich hatte den Eindruck, dass Frau Dimitrova eine sehr kompetente und gewissenhafte Rechtsanwältin ist. Auch … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schumacher bietet im Bereich Klage Rechtsberatung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Ich war mit der Familie jetzt das dritte mal in 12 Jahren in der Kanzlei vertreten und ich muss sagen alle drei Fälle … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Gräff
Rechtsanwältin Vera Gräff
Becker § Hansen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstr. 67, 69115 Heidelberg 6864.9763362487 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Vera Gräff
(28.11.2019) Sehr Positiv
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
Kanzlei Suzan Goldschmidt, Rodland 14, 21423 Winsen (Luhe) 6744.3470784919 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
aus 23 Bewertungen Frau Goldschmidt ist sehr nett und sehr kompetent!!! (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Marx
Rechtsanwalt Peter Marx
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Peter Marx ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
(20.12.2018) Vor ca. 10 Jahren hatte Herr Marx 1.) mich gut beraten in der Rechtsberatung für Studenten bzgl. Verbraucherrecht 2.) …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Vergaberecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
(28.06.2023) Rückmeldung zu unserer Anfrage erfolgte sehr schnell.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
MTR Legal Rechtsanwälte, Domstraße 10, 20095 Hamburg 6720.2451381186 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter
Rechtsanwältin Martina Wolter, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Wolter gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Nachdem ich jahrelang in meinem Scheidungsverfahren auf der Stelle getappt bin, habe ich zu Frau Wolter gewechselt und … (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Karlstraße 2, 71394 Kernen im Remstal 6938.1920528509 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rauscher ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
aus 153 Bewertungen Wie immer ein ehrlicher Top Anwalt (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Etude Kayser & Becker, Avocats à la Cour, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M. gerne zur Verfügung
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer ist Ihr Ansprechpartner für Klage
aus 66 Bewertungen Herr von Treyer hat sich effektiv und mit hoher Effizienz um das Thema Entschädigung von Lufthansa für stornierte … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Schulte
Rechtsanwältin Britta Schulte
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50667 Köln 6673.6120200001 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Britta Schulte
aus 7 Bewertungen Die Studienplatzklage im Fach Medizin stellte für mich die einzige Chance dar, um mir meinen Traum vom Studienplatz zu … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Advokat Dr. jur. Bettina Schütz-Gärdén
Advokatfirman Engström & Co AB, Jungmansgatan 12, Malmö 211 11, Schweden 6777.5501876265 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Advokat Dr. jur. Bettina Schütz-Gärdén
aus 7 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Antwort, welche mir weitergeholfen hat. (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
sehr gut
Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
JACOB LAW (ehemals Jacob Associates), Hohenzollernstr. 84, 80801 München 7117.8937211733 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Bei der Abwicklung unserer Erbschaftsangelegenheit in Kanada hat uns Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Kanzlei Birgitta Englberger, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Birgitta Englberger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert
Rechtsanwältin Yvonne Ebert, Erlbacher Str. 107, 08258 Markneukirchen 7040.3304035165 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Ebert
(02.05.2021) Frau Ebert hat sich viel Zeit für meine Beratung genommen und es konnten alle Fragen direkt mit Empfehlungen geklärt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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