525 Anwälte für Klage | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Post
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Post
Rechtsanwaltskanzlei Post, Neue Sülze 21 A, 21335 Lüneburg 6760.1330207468 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Klage unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Susanne Post
aus 15 Bewertungen Ich kann Frau Post 100% weiterempfehlen. Ich habe Frau Post aufgrund einer Mieterhöhung kontaktiert und bin sehr gut … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Geißler
Rechtsanwalt Torsten Geißler
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Geißler
aus 5 Bewertungen Herr Geißler konnte mich in meinem Klageverfahren bestens beraten und vertreten. Ich bin sehr zufrieden. (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
iustica.be, Louizalaan 54 SQ, 1050 Brüssel, Belgien 6518.0743810281 km
Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
(29.03.2021) Herr Rechtsanwalt Lambers (z.T. mit seinem Team) hat mich als Testamentsvollstrecker in einer länderübergreifenden und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Erik Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Erik Becker
HOVEN BECKER WENDT | Rechtsanwälte · Notare in Bürogemeinschaft, Emser Platz 2, 10719 Berlin 6971.6352699993 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Erik Becker ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
aus 22 Bewertungen Die Bearbeitung wurde zwar abgelehnt aber freundlich begründet (29.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kuntz
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kuntz
K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern 6805.3721563824 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Kuntz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 252 Bewertungen Er ist das Geld wert ist ein Anwalt mit Herz ich würde ihn vergolden so gut ist er hast mehr Sterne verdient … (22.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jannis Staudt
Rechtsanwalt Jannis Staudt
Staudt Rechtsanwälte, Prinzregentenstraße 85, 81675 München 7120.8592800772 km
Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Jannis Staudt
(14.04.2022) Eine Erfahrung wie man sie öfter machen möchte: freundliche, kompetente und klare Kommunikation. Die Risiken und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung, Verfahrenskommunikation: Bernhard Lorenz, Goerdelerstrasse 6, 65197 Wiesbaden 6797.9937779308 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Versicherungsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Lorenz gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort, Fragen ausführlich und verständlich erklärt. Ich kann Herrn Lorenz nur weiterempfehlen. (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
Kanzlei Shafir, Neutornow 38a, 16259 Bad Freienwalde (Oder) 6996.2180230872 km
Für das eigene Recht einzustehen, zeigt Selbstvertrauen. Ich unterstütze Sie dabei.
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
aus 10 Bewertungen Irina hat mich bei meinem Forderungsanliegen betreut - und das mehr als erfolgreich! Ich danke ihr herzlich für das … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Boving
Rechtsanwalt Jan Boving
Boving Hesse & Partner, Haferstraße 41, 49324 Melle 6693.5749436428 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Boving ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
(17.05.2021) Ich hatte mich parallel schriftlich mit meinem Anliegen an Herrn ReA Boving gewandt und bekam innerhalb ein paar Tagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Nabers
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Nabers
Recht Vorhaben, Talstraße 42, 40217 Düsseldorf 6649.6574669028 km
Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Nabers
aus 18 Bewertungen schnelle und freundliche Kommunikation. Schnell Sachverhalt aufgefasst und sehr fachliche und zeitnahe Auskunft … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans von Böventer
Rechtsanwaltskanzlei von Böventer, Romanstraße 14a, 80639 München 7115.0323738775 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans von Böventer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
(31.07.2023) Super Terminvertretung in Forderungsbeitreibung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Labisch
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Labisch
LABISCH | Kanzlei für Arbeitsrecht Rechts- & Fachanwälte PartG mbB, Wormser Straße 15, 55130 Mainz 6809.0111540356 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Labisch – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Klage
aus 292 Bewertungen Vertreten durch Frau Gresch, wurde mein Rechtsanliegen sehr schnell gelöst. Ich habe immer umgehend Rückmeldung … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
Fabritius Tengnagel & Heine, advokater, Amaliegade 4A, Kopenhagen 1256, Dänemark 6752.439727716 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher
aus 5 Bewertungen Schnelle und präzise Antwort (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Einar von Harten
(18.05.2023) Ich kann Ra von Harten vom Herzen empfehlen. Ich brauchte Hilfe bei Verfassungsbeschwerde. Ra von Harten könnte mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krüger
KRÜGER Anwälte, Neuer Wall 26 - 28, 20354 Hamburg 6719.8239592654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Krüger gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Das ist so nicht zu beschreiben. Absolute Kompetenz in allen Gebieten. Sehr einfühlsam , dennoch korrekt in allen … (02.02.2024)
Profil-Bild Avvocato Dr. Ulrich Stoll
Avvocato Dr. Ulrich Stoll
Avvocato Dr. Ulrich Stoll - Rechtsanwalt in Italien, Dantestr., 6, Bruneck, Italien 7221.9798410093 km
Die Anwaltskanzlei befasst sich mit internationalen Mandaten aus dem deutschsprachigen Raum, welche in Italien abgewickelt werden sollen. Vertretung vor allen italienischen Gerichten. Deutschsprachig.
Internationales Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. Ulrich Stoll ist Ihr Ansprechpartner für Klage
aus 6 Bewertungen Mein Führerschein wurde in Italien abgenommen, und habe sogar italienische Freunde anrufen lassen um zu erfahren wie … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rustem Karimullin LL.M., MCIArb
Karimullin Law Firm, ulica Usacheva 29-9-524, Moskau, 119048, Russland 7985.6121815687 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Rustem Karimullin LL.M., MCIArb ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Themida Legal - Kanzlei Dr. Chalkiadaki, LL.M., Ledererstraße 19, 80331 München 7119.5345809761 km
Themida Legal — Wo Gerechtigkeit auf Expertise trifft
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner
Dr. Alexander Lindner Rechtsanwalt & Abogado, Favoritenstraße 62/22, 1040 Wien, Österreich 7413.6984042727 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lindner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Klage
aus 37 Bewertungen Rasche und erfolgreiche Erledigung eines Schadenersatzfalles bei schadhafter Lieferung von einem Möbelhaus. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
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Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kiezstraße 11, 14467 Potsdam 6961.6232880251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff ist Ihr Ansprechpartner für Klage
aus 74 Bewertungen Herr Dethloff meldet umgehend und beantwortet die Fragen professionell. Ich kann ihn nur empfehlen. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M., Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5855667106 km
Wir lieben gute Lösungen!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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