524 Anwälte für Klage | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Maack
Rechtsanwaltskanzlei Maack, Dürrweg 4, 88682 Salem 6995.2329275759 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Gunther Maack
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Kiehl
Rechtsanwältin Anna Kiehl
Kanzlei HENKELFRAU, Am Hagelkreuz 9, 41564 Kaarst 6638.8854898748 km
Was mich am besten beschreibt: Es gab keine laienfreundliche Lektüre über Eheverträge, also habe ich diese einfach selbst geschrieben.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anna Kiehl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
FPS, Eschersheimer Landstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.425314743 km
Verwaltungsrecht | Baurecht | Umweltrecht - verlässliche und pragmatische Rechtsberatung
Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Klage
aus 15 Bewertungen Ich war bei Herrn Dr. Vornholt bestens beraten. Von Anfang an konnte ich mich von seiner Fachkompetenz und auch seinem … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
SNP, Bismarckallee 10, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1305105471 km
Lösungen anbieten.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Moritz Pohle LL.M. Eur
aus 12 Bewertungen Herr Pohle ist mehr als nur ein Rechtsanwalt. Seine Kompetenz in der strategischen Betrachtung fließt in die Beratung … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hartwig
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Hartwig
KANZLEI HARTWIG, Kleinschmidtstr. 24, 69115 Heidelberg 6865.2466693446 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Simone Hartwig vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage
aus 15 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Hartwig hat uns geholfen, den Eigenbedarf an einer für unseren Sohn gekauften Wohnung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Teipel
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Teipel
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Christian Teipel
aus 116 Bewertungen Herr Teipel war sehr kompetent, hat uns keine falschen Versprechungen gemacht und uns hinsichtlich der Auswahl der … (03.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schumacher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 14 Bewertungen Ich war mit der Familie jetzt das dritte mal in 12 Jahren in der Kanzlei vertreten und ich muss sagen alle drei Fälle … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Walker
Rechtsanwalt Sven Walker
Dale & Lessmann LLP, 181 University Avenue, Toronto, M5H 3M7, Kanada 507.75775812554 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Walker bietet im Bereich Klage Rechtsberatung und Vertretung
(15.08.2012)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Zivny
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Zivny
Kanzlei Anja Zivny, Bahnhof Str. 16, 12555 Berlin 6988.6265009703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Zivny
aus 19 Bewertungen Frau Zivny hat mich über Jahre in einer Nachbarschaftsstreitigkeit zum Thema Baumschnitt sehr kompetent und … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwälte Douglas & Luther, Drakestr. 47, 12205 Berlin 6973.1376219938 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Douglas ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Kuno Maier
MAIER Rechtsanwalt, Rankestr. 33, 10789 Berlin 6971.8462305008 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kuno Maier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Böttcher
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4008009996 km
Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Böttcher
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wieland
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.605737998 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Wieland für Rechtsfragen rund um den Bereich Klage
aus 15 Bewertungen Für meinen Fall einer Neubeurteilung kann ich Hr. Wieland und seiner Kanzlei berechtigte 5 Sterne und meine Empfehlung … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ.
Kanzlei Leonhardt, Alfred-Kowalke-Straße 39, 10315 Berlin 6982.1399470077 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Antonio Leonhardt Mag. rer. publ. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Klage
aus 16 Bewertungen schnelle Antwort. Angebot einer Telefon/Skype Beratung und Hinweis auf das neue Gesetz, was mir erlaubte alles … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gensert
Rechtsanwalt Michael Gensert
Kanzlei Michael Gensert, Max-Planck-Str. 6b, 63322 Rödermark 6842.8371358859 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Gensert gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Fachkompetene Beratung von Baurechtsstreitigkeiten (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB, Goethestr. 8-10, 40237 Düsseldorf 6650.167819268 km
mzs Rechtsanwälte - Wir schaffen Lösungen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Klage
(21.11.2023) Ein langwieriger Rechtsstreit durch zwei Instanzen wurde zu einem für mich erfolgreichen Ende geführt. Bei Herrn Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten - Ihr juristischer Beistand im Bereich Klage
(05.09.2023) Ich muß noch etwas warten…🤟
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Hansaring 97, 50670 Köln 6674.1046509907 km
Fachanwältin Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
(25.02.2024) Sehr informatives Erstgespräch; sichere, zügige Rücksendung der Unterlagen und Einhaltung der Absprachen. Schneller …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heiseler
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4007920057 km
Zivilrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heiseler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwälte Quaas & Partner, Möhringer Landstraße 5, 70563 Stuttgart 6929.5997467433 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Medizinrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
(16.12.2023) Herr Dr. Quaas als sehr kompetent und wirklich bemüht erlebt. Er konnte mir bei meinem nicht alltäglichen Fall …
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Baiker
Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Klage
(18.07.2020) Sehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Bacchusweg 3, 67146 Deidesheim 6834.2906061393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hebinger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Kanzlei | Thimig, Boxbergweg 1, 66538 Neunkirchen 6772.9128629359 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! (BB)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wir wollten einen Vollstreckungstitel zu einem Prozess nachdem Herr Dr.Thimig sich eingelesen hatte kam der Rat, es … (27.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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