1.158 Anwälte für Rechtsschutzversicherung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein
Jusmed Rechtsanwälte, Petterweilstr. 44, 60385 Frankfurt am Main 6826.6578993373 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 30 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, meine Fragen werden schnellstens beantwortet und ausführlich erklärt. Er hat mir sehr weiter … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler
Heimann Hallermann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hesslerstr. 47, 59065 Hamm 6689.7305644589 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler
aus 34 Bewertungen Herr Tippler hat mich erfolgreich in einer Sache gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber vertreten. Die Kommunikation lief … (25.05.2024)
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Rechtsanwalt Georg Hemmerich
Kanzlei Georg Hemmerich, Poststraße 44, 69115 Heidelberg 6865.0947651716 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Hemmerich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 5 Bewertungen Die Beratung und Betreuung war seriös und professionell. Die Kommunikation ist problemlos. Mit dem erzielen Ergebnis … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer
Kanzlei Adam-Tauer, Paul-Ehrlich-Str. 19, 60596 Frankfurt am Main 6826.0785008813 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Rechtsschutzversicherung beantwortet Herr Rechtsanwalt Guido Adam-Tauer
aus 87 Bewertungen Herr Adam-Tauer hat gleich am selben Tag zurückgerufen und sich sehr viel Zeit für das Gespräch genommen. Er hat mich … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Şölen Izmirli
sehr gut
Rechtsanwältin Şölen Izmirli
DWARS & IZMIRLI Rechtsanwälte, Immenhof 2, 22087 Hamburg 6721.2721428516 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Şölen Izmirli
aus 24 Bewertungen Wenn ich Frau Izmirli verkehrsrechtliche Fragen stelle, bekomme ich immer schnell und unkompliziert eine Antwort, die … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Online Kanzlei Eckmaier, Zehentstadelweg 12, 89284 Pfaffenhofen 7016.0319276494 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Eckmaier
(29.06.2023) Wurde sehr schnell kontaktiert und Fr. Eckmaier hat mir umgehend Hilfe zugesagt. Beim Telefonat war Sie sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Fragen und Antworten

  • Rechtsschutzversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsschutzversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsschutzversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des Versicherten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. So kostet etwa ein Zivilprozess im schlimmsten Fall viel Geld, das dem Betroffenen fehlt und ihn unter Umständen von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten könnte. Das wird durch eine Rechtsschutzversicherung verhindert.

Zunächst einmal schließen die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag, sog. Versicherungsvertrag. Daneben gelten Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer – zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Versicherungen verwenden dabei die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Ferner müssen im Versicherungsrecht die §§ 125 bis 129 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) berücksichtigt werden.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Das Gleiche gilt für die Entschädigung von Zeugen, die eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen mussten. Um dem Versicherten z. B. die Untersuchungshaft zu ersparen, kann eine Rechtsschutzversicherung ferner eine Kaution als Darlehen zahlen.

Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Hier geht die Rechtsschutzversicherung übrigens wesentlich weiter als die Prozesskostenhilfe (PKH). Wurde einem Nichtrechtsschutzversicherten PKH gewährt, müsste er nämlich im Falles des Unterliegens zwar nicht seine eigenen Kosten, sehr wohl aber die des Gegners tragen.

Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Ferner besteht häufig erst nach einer Wartezeit von ca. drei Monaten Versicherungsschutz, z. B. wenn es um Rechtsschutz im Familienrecht oder Arbeitsrecht geht. Ausnahmen davon sind aber bei unerwarteten Fällen möglich, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Deshalb ist es sinnlos, erst dann eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn z. B. der Zivilprozess kurz bevorsteht oder bereits läuft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann man aus verschiedenen Leistungsarten wählen, die aber auch kombiniert werden können. So gibt es unter anderem Rechtsschutz für Fälle

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer

Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man aber stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. Ferner findet sich in § 3 ARB 2008 eine Auflistung, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht einstandspflichtig ist.

So sind etwa Streitigkeiten aus dem Baurecht – z. B. der Bau von Immobilien oder der Streit mit einer Bank in Bezug auf den gewährten Kredit zum Bau eines Hauses – prinzipiell nicht vom Rechtsschutz umfasst. Auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z. B. Tarifrecht –, dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum werden von der Leistung einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Eine Leistung wird z. B. im Rahmen vom Ordnungswidrigkeitenrecht abgelehnt, etwa wenn der Versicherte sich gegen einen Strafzettel für einen Parkverstoß und das zu zahlende Bußgeld wenden will.

Ferner wird die Rechtsschutzversicherung unter anderem eine Leistung ablehnen, wenn der Rechtsstreit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat bzw. keiner versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann oder wenn der Versicherte vor Geltendmachung seiner Forderung vor Gericht nicht die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Rechtsschutzversicherung wird nur leisten, wenn ein Versicherungsfall anzunehmen ist. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ereignisses, das unter die versicherten Risiken fällt, rechtliche Unterstützung benötigt.

Wann ein Versicherungsfall explizit vorliegt, kann aber nur durch einen Blick in die Versicherungspolice in Erfahrung gebracht werden und hängt zunächst von der jeweiligen Leistungsart ab. So gilt etwa beim Schadensersatz-Rechtsschutz die sog. Folgenereignistheorie, wonach als Schadensereignis die Ursache gilt, die zu den Schadensersatzansprüchen geführt hat, z. B. der Verkehrsunfall.

Abgrenzung Rechtsschutzversicherung – Haftpflicht

Die Rechtsschutzversicherung ist abzugrenzen von der Haftpflicht. Während es bei der Rechtsschutzversicherung darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, soll mit der Haftpflicht die Forderung eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer abgewehrt werden, z. B. wenn das Haustier des Versicherungsnehmers einen Dritten – z. B. mittels Hundebiss – verletzt hat und dieser nun Schadensersatz verlangt.

(VOI)

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