523 Anwälte für Klage | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Brandl
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Brandl
Kanzlei Bernd Brandl, Neusser Str. 182, 50733 Köln 6673.7520754168 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Brandl für Rechtsfragen rund um den Bereich Klage
aus 46 Bewertungen Für Ihre gute Arbeit und Ihren Einsatz bedanke ich mich, Herr Brandl. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
iustica.be, Louizalaan 54 SQ, 1050 Brüssel, Belgien 6518.0743810281 km
Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Advocaat Johan Lambers
(29.03.2021) Herr Rechtsanwalt Lambers (z.T. mit seinem Team) hat mich als Testamentsvollstrecker in einer länderübergreifenden und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Spezialist für Arzthaftungsrecht, Personenschäden und Personenversicherungen. Tätig seit 2007. Sehr erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Dozent bei der RAK.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
aus 34 Bewertungen Ist offen, kompetent und ehrlich. Kümmert sich parallel zum Rechtsstreit um alle Belange und setzt sich selbstständig … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Marc Pflüger
Rechtsanwalt Pflüger, Leopoldstraße 1, 76133 Karlsruhe 6868.1508908148 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Pflüger gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Pflüger hat mich in 2 Angelegenheiten bei Gerichtsverfahren vor mehr als 3 Jahren vertreten. Herr Pflüger war … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Tarneden
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
TARNEDEN RECHTSANWÄLTE, Karmarschstr. 44, 30159 Hannover 6767.9203180635 km
TÄGLICH IM RECHT
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Tarneden hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Klage
aus 130 Bewertungen Von Anfang an ein kompetenter Anwalt und super Hilfe in der Sache. Vielen Dank (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Koehn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Koehn
aus 89 Bewertungen Wir haben eine Ablehnung der Aufnahme in die 5. Klasse des Gymnasiums erhalten. Für uns sah die Situation aussichtslos … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Stenzel
Kanzlei Johannes Stenzel, Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden 6800.1825343861 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Stenzel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
J I H Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Damit Sie auch bekommen was Ihnen zusteht. Dafür gehen wir alle nötigen juristischen Schritte.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jasmina Hamdi ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
aus 9 Bewertungen Ich habe mit Rechtsanwältin Jasmin Hamdi ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Sehr kompetent, freundlich und motiviert. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeynel Kara
sehr gut
Rechtsanwalt Zeynel Kara
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, Josephinenstraße 11-13 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Zeynel Kara ist Ihr Ansprechpartner für Klage
aus 31 Bewertungen Der Herr Kara ist vom Fach... Auf jeden Fall weiter zu empfehlen (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler
Meyer-Löffler Rechtsanwälte, Schottweg 3, 22087 Hamburg 6720.976798208 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer-Löffler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 5 Bewertungen Sehr hilfsbereit, sehr viel Empathie (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthes Holstein
sehr gut
Rechtsanwalt Matthes Holstein
Rechtsanwaltskanzlei Holstein, Lange Brücke 49, 99084 Erfurt 6922.0414891569 km
Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein
aus 22 Bewertungen Die telefonische Erstberatung erfolgte professionell und sehr kompetent. Wir kamen schnell an den Kern der Sache, … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Klage
(18.09.2022) Herr Dr. Küttner hat sich sehr schnell und umfassend in das Thema eingearbeitet und uns bald einen Erfolg in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerfelder
Kanzlei Harald Gerfelder, Alexanderstr. 3, 63179 Obertshausen 6838.9275930614 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerfelder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Klage
(25.01.2024) Herr Gerfeld hat schnell reagiert und nachgefragt und wichtige Hinweise gegeben. Ich brauchte dann aber seine Dienste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Robl
Rechtsanwältin Julia Robl
RT & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goethestraße 74, 80336 München 7118.5712675343 km
Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Robl
aus 5 Bewertungen Frau Robl konnte mir schnell weiterhelfen. Ich bin froh, dass alles so reibungslos funktioniert hat. (17.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Zerfowski
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Zerfowski
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Zerfowski hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Klage
aus 27 Bewertungen Herr Rechtsanwalt ist sehr versiert in der Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft und hat kurzfristig die … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB, Goethestr. 8-10, 40237 Düsseldorf 6650.167819268 km
mzs Rechtsanwälte - Wir schaffen Lösungen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Klage
(21.11.2023) Ein langwieriger Rechtsstreit durch zwei Instanzen wurde zu einem für mich erfolgreichen Ende geführt. Bei Herrn Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M.
Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M.
KACZKO LEGAL, Pawła Gdańca 10B/15, 80-336 Danzig, Polen 7150.0155797223 km
Your friendly neighbourhood Polish business lawyer
Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
aus 7 Bewertungen Herr Kaczko betreute unser Unternehmen bei der Vertragsgestaltung eines polnischen Kunden, zudem übernahm er auch … (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski für Rechtsfragen rund um den Bereich Klage
aus 103 Bewertungen Kompetente, menschliche und hilfreiche Beratung! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Görlitz
Rechtsanwalt Timo Görlitz
Probst & Partner, Hagenstraße 23, 14193 Berlin 6969.3187478669 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Görlitz
(26.04.2024) Ich habe in einem dringenden Fall trotz Terminknappheit schnell einen Termin bei Dr. Görlitz bekommen. Er hat sich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Fritsch
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Rechtsanwältin Isabel Fritsch
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Fritsch im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente Rechtsanwältin (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans von Böventer
Rechtsanwaltskanzlei von Böventer, Romanstraße 14a, 80639 München 7115.0323738775 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans von Böventer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
(31.07.2023) Super Terminvertretung in Forderungsbeitreibung
Profil-Bild Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Ob auf Deutsch oder auf Rumänisch - ich verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Klage
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle erste Bearbeitung (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
sehr gut
Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
Reisig-Emden, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin 6969.6455604564 km
Gemeinsam finden wir einen Weg
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
aus 38 Bewertungen Mein chronisch kranker Sohn sollte aufgrund seiner Fehlzeiten trotz sehr guter Noten und sehr gut bestandener … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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