531 Anwälte für Klage

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Seiring
sehr gut
Kanzlei Volker Seiring, Scheffelstraße 65, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4688719044 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Volker Seiring
aus 24 Bewertungen Ich war durcheinander weil ich nicht wusste, worum es sich handelt. Zum Glück hatte Herr Seiring die Situation im … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Regina Faber
aus 23 Bewertungen Sehr gut (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer
Kanzlei Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach in Kooperation mit Löffler-Wenzel-Sedelmeier, Königstr. 1A, 70173 Stuttgart 6931.0079820703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Klage
aus 22 Bewertungen Mit gutem Fachwissen wurde ich sehr gut beraten und rechtlich gut vertreten. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Sycha LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Sycha, Paradeißerweg 19, 74366 Kirchheim am Neckar 6914.5577893195 km
Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Sycha LL.M.
aus 54 Bewertungen Hat sich in vollem Maße und über meine Erwartungen hinaus um meinen Fall kümmern können. Kann ich nur weiterempfehlen. (06.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Michels
sehr gut
Rechtsanwalt Arne Michels
Rechtsanwalt Arne Michels, Hasselbrinkstraße 28, 44892 Bochum 6669.5136517303 km
Rechtsprechung kann sich ändern.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Arne Michels
aus 10 Bewertungen Ich gebe ihm die höchstmögliche Bewertung. ich möchte meine Meinung zu meiner Erfahrung mit ihm äußern, da … (28.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
sehr gut
Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tony Blasig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Klage
aus 92 Bewertungen Wir hatten sofort eine Rückmeldung. Ein Vorgang der fast 1 Jahr von der Gegenseite hinausgezögert wurde, war innerhalb … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Sallwey
Rechtsanwalt Till Sallwey
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Westendstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main 6824.9214112314 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Till Sallwey
(29.07.2022) Hr. Rechtsanwalt Sallwey hat in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren vor dem OLG eine Schadensersatzklage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Junker
Rechtsanwalt Oliver Junker
junker.legal, Jeschkenweg 10, 61118 Bad Vilbel 6826.0685106152 km
Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Junker bietet im Bereich Klage Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Kompetent, punktgenau, seriös, individuelle Analyse, und sehr engagiert. (25.04.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner
sehr gut
Anwaltskanzlei Wörner, Kaiserstrasse 50, 76133 Karlsruhe 6869.274986494 km
"Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muss lange Stiefel haben" (Wilhelm Busch).
Strafrecht • Familienrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Christian Wörner
aus 85 Bewertungen Schnelle Terminfindung. Gute fachliche Beratung und Bearbeitung meines Falles. Rückfragen wurden immer zügig und … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Klage
aus 21 Bewertungen Unsere Erfahrung mit Herrn Dr. Werner war außergewöhnlich positiv! Er hat uns im Rechtsstreit gegen die Telekom … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hartwig
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Hartwig
KANZLEI HARTWIG, Kleinschmidtstr. 24, 69115 Heidelberg 6865.2466693446 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Simone Hartwig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 16 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Hartwig hat uns geholfen, den Eigenbedarf an einer für unseren Sohn gekauften Wohnung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
KANZLEI DR. WESENER, Holzmarkt 4, 45657 Recklinghausen 6654.7111800437 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
(09.12.2022) Null Leistung und Interesse. Nachdem ich bei Herrn Dr. Wesener wegen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Stern, Rosa-Luxemburg-Str. 50, 04315 Leipzig 6983.1129798174 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Stern
aus 6 Bewertungen Ich beauftrage Rechtsanwalt Stern regelmäßig mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die ich nicht persönlich … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Kanzlei Birgitta Englberger, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Birgitta Englberger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
kanzlei 2vier2, Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main 6823.4882416887 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
aus 10 Bewertungen Herr Neumann hat mich schnellstens auf den Boden der Tatsachen gebracht. Er hat mir deutlich und verständlich mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Balduin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Balduin
Balduin & Partner - Rechtsanwälte, Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.7276751027 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
aus 61 Bewertungen Die Informationen der Anwälte waren so weit gut, nun müssen wir sehen, wie wir vorgehen werden. Dankeschön (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Walker
Rechtsanwalt Sven Walker
Dale & Lessmann LLP, 181 University Avenue, Toronto, M5H 3M7, Kanada 507.75775812554 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Walker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Klage
(15.08.2012)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Schäfer
sehr gut
Kanzlei Silke Schäfer, Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen 6825.3288045747 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Silke Schäfer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 41 Bewertungen Ich habe gefreut, dass ich mit Frau Schäfer treffen und mitarbeiten könnte. Sie ist ganz nett, freundlich und mit Herz … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
Paweł Żerański i Wspólnicy sp. k., Filtrowa 65/26, 02-055 Warschau, Polen 7422.6084581051 km
IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
aus 6 Bewertungen Meine erste Erfahrung mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts verlief durchweg positiv. Herr Zeranski hat sich als … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winter
Rechtsanwalt Michael Winter
Anwaltskanzlei MW, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim 6927.4230833125 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Brandl
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Brandl
Kanzlei Bernd Brandl, Neusser Str. 182, 50733 Köln 6673.7520754168 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Brandl
aus 46 Bewertungen Für Ihre gute Arbeit und Ihren Einsatz bedanke ich mich, Herr Brandl. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Sosnik
Rechtsanwalt Bernhard Sosnik
Kanzlei Bernhard Sosnik, Karlstr. 7, 74072 Heilbronn 6913.294323982 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Sosnik gerne zur Verfügung
(12.09.2022) Das perfekte Anwalt. Mit Wissen und Gewissen hat er sich in seinem Arbeit als Anwalt bestätigt
Profil-Bild Rechtsanwältin Blanka Haselmann
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Rechtsanwältin Haselmann, Wilhelm-Bonn-Straße 6, 61476 Kronberg im Taunus 6811.8165767212 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Blanka Haselmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 14 Bewertungen In der Ruhe liegt die Kraft! (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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